Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!

Waffentransport mit WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Martin 840
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 10
Registriert: Do 8. Jan 2015, 23:24

Waffentransport mit WBK

Beitrag von Martin 840 » Fr 9. Jan 2015, 10:04

Liebe Kollegen,

Kann mir jemand sicher sagen, ob ich mit der WBK ein geladenes Magazin, welches NICHT in der Waffe steckt sondern in einem Seitenfach der Tasche sich befindet, transportieren darf?

Oder muss das Magazin auch leer sein?

Danke Martin

Benutzeravatar
GreaseMonkey
Supporter AR15
Supporter AR15
Beiträge: 1316
Registriert: Fr 26. Nov 2010, 14:29

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von GreaseMonkey » Fr 9. Jan 2015, 10:05

Ich transportiere zwar immer alles leer,

aber Magazine und Muntion kann theoretisch immer dabei haben. (auch gefüllte Magazine)
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

Benutzeravatar
Freitag
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 857
Registriert: Do 10. Jun 2010, 22:56
Wohnort: Selbstbedienungsladen

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von Freitag » Fr 9. Jan 2015, 10:52

Magazin darf befüllt sein, auch im selben Fach/Behälter/Koffer wie die Waffe, nur nicht in der Waffe.

Benutzeravatar
Floody
Mod 7,62x39
Mod 7,62x39
Beiträge: 2043
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:15
Wohnort: Wien

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von Floody » Fr 9. Jan 2015, 13:20

Wieder geöffnet.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von gewo » Fr 9. Jan 2015, 14:41

hi

aus dem WaffG heraus laesst sich kein hinweis herauslesen warum das transportieren von vorgeladenen magazinen gemeinsam mit der waffe nicht zulaessig sein sollte
alle definitionen dort (bereithalten, waffenrelevante teile ect) sprechen DAFÜR dass das erlaubt ist

tatsache ist aber dass in den bisherigen auflagen des waffenrechtskommentar immer davon die rede ist dass das mitfuehren vorgeladener magazine mit dem FÜHREN der waffe vergleichbar und dajer nur mit WBK nicht zulaessig ist

der waffenrechtskommentar ist nicht direkt gesetzesmaterie
wenn man aber weiss dass zu den verfassern/ mitautoren sowohl ein hoher richter am oberlandesgericht als auch ein leiter der waffenrechtlichen abteilung des innenministerium sind darf man sich ein wenig gedanken darueber machen was da drinnen steht ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2751
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von Promo » Fr 9. Jan 2015, 21:23

Das sagt das BMI:
Zum Begriff „geladen“
Eine Schusswaffe gilt als geladen, wenn sich im Patronenlager oder in dem in die Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Benutzeravatar
Halvar
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 677
Registriert: Di 10. Jun 2014, 19:47
Wohnort: Wien

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von Halvar » Fr 9. Jan 2015, 22:19

Promo hat geschrieben:Das sagt das BMI:
Zum Begriff „geladen“
Eine Schusswaffe gilt als geladen, wenn sich im Patronenlager oder in dem in die Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden.
Das definiert jetzt den Zustand geladen, das definiert aber nicht Führen.

Ich darf ohne WP ja auch keine ungeladene Waffe geholstert auf der Straße tragen, selbst wenn ich nichtmal Munition bei mir habe.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2751
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von Promo » Fr 9. Jan 2015, 23:55

Halvar hat geschrieben:
Promo hat geschrieben:Das sagt das BMI:
Zum Begriff „geladen“
Eine Schusswaffe gilt als geladen, wenn sich im Patronenlager oder in dem in die Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden.
Das definiert jetzt den Zustand geladen, das definiert aber nicht Führen.

Ich darf ohne WP ja auch keine ungeladene Waffe geholstert auf der Straße tragen, selbst wenn ich nichtmal Munition bei mir habe.
Führen ist eh im Gesetz definiert und war hier auch nicht gefragt, aber wenn du nicht selber lesen möchtest - bitte!
Führen
§ 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.
[..]
(3) Eine Waffe führt weiters nicht, wer sie - in den Fällen einer Schusswaffe ungeladen - in
einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem
anderen zu bringen, bei sich hat (Transport).
Deshalb die Ergänzung des BMI im Runderlass zu diesem Paragraphen, die ich hier zitiert habe und vielen oft nicht bekannt ist.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von gewo » Sa 10. Jan 2015, 00:23

hi

hilft alles nix

wenn der keplinger im praxiskommentar schreibt dass der transport von nicht zugriffsbereiter waffe waffe und vorgeladene magazine gemeinsam "fuehren" bedeutet dann ist das zumindestens heikel.

waffenrecht hin oder her

im waffengesetz steht ja auch dass du deine waffe in deiner wohnung zur selbstverteidigung bereithalten darfst und trotzdem schickens dich zum psychiater wennst das wirklich tust ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Bonfire
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 421
Registriert: Mo 6. Feb 2012, 14:29

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von Bonfire » Do 5. Mär 2015, 14:28

Also mir hat bei meinem ersten Waffenführerschein der Vortragende erklärt, dass ich beim Transport das volle Magazin ruhig auch in die Waffe stecken darf, da die Waffe dann immer noch nicht geladen, sondern lediglich halbgeladen ist.

Ich würde diese Vorgehensweise aber niemanden empfehlen und kann davon nur abraten.

Paintfreak
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 118
Registriert: Sa 10. Jan 2015, 11:16

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von Paintfreak » Do 5. Mär 2015, 15:11

Waffen in versperrtem Koffer(n)
Munition und Magazine in Munitionskisten separat
1 geladenes Magazin in der Hosentasche

Sieht da wer Probleme ? :think:

Ist ja oft doch ne Menge Artillerie die man zum Stand karrt... :shifty:

ordonanzler
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 592
Registriert: Di 2. Sep 2014, 10:07
Wohnort:

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von ordonanzler » Do 5. Mär 2015, 15:15

Paintfreak hat geschrieben:Waffen in versperrtem Koffer(n)
Munition und Magazine in Munitionskisten separat
1 geladenes Magazin in der Hosentasche

Sieht da wer Probleme ? :think:

Ist ja oft doch ne Menge Artillerie die man zum Stand karrt... :shifty:
die waffen im versperrten koffer bräuchtest nicht haben (geschlossen reicht)
magazine und munition könntest in einer GWD Tasche z.b. gemeinsam transportieren

zum geladenen Mag in der Hosentasche - keine Ahnung aber warum will man das - tut ja beim sitzen weh :mrgreen:
Si vis pacem, para bellum
Kimme und Korn, immer nach vorn !

.22lfb .9mm .40S&W 8x50R und 223rem

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37041
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von gewo » Do 5. Mär 2015, 15:37

Bonfire hat geschrieben:Also mir hat bei meinem ersten Waffenführerschein der Vortragende erklärt, dass ich beim Transport das volle Magazin ruhig auch in die Waffe stecken darf, da die Waffe dann immer noch nicht geladen, sondern lediglich halbgeladen ist.
ein vollhirni ....
mehr kann man dazu ned sagen .....

ist natuerlich falsch
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2397
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von spareribs » Do 5. Mär 2015, 16:40

gewo hat geschrieben:hi

hilft alles nix

wenn der keplinger im praxiskommentar schreibt dass der transport von nicht zugriffsbereiter waffe waffe und vorgeladene magazine gemeinsam "fuehren" bedeutet dann ist das zumindestens heikel.

waffenrecht hin oder her

im waffengesetz steht ja auch dass du deine waffe in deiner wohnung zur selbstverteidigung bereithalten darfst und trotzdem schickens dich zum psychiater wennst das wirklich tust ...
zum Vogerldoktor werden auch Leute geschickt, die nicht mehr Schichtdienst-bzw. Nachtdienst ausüben können, aber wenn man(n) Frau nicht total hin in der Birne ist, dann ist das kein Problem

ja, wenn jemand ohne Grund Verfolgungswahn hat, dann ist es eh besser, er holt sich Hilfe

aber das ist inzwischen in Österreich scheinbar Usus, bei jedem Scha... jemanden zum Psychodoc bzw Psychodocfrau zu schicken

aber gewisse Doppelmörder sind auf einmal geheilt und total brav und resozialisiert....
Ohne Hirn ist gut marschieren :mrgreen:

Plinkster
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 229
Registriert: Di 23. Dez 2014, 01:32

Re: Waffentransport mit WBK

Beitrag von Plinkster » Do 5. Mär 2015, 21:55

Bonfire hat geschrieben:Also mir hat bei meinem ersten Waffenführerschein der Vortragende erklärt, dass ich beim Transport das volle Magazin ruhig auch in die Waffe stecken darf, da die Waffe dann immer noch nicht geladen, sondern lediglich halbgeladen ist.

Ich würde diese Vorgehensweise aber niemanden empfehlen und kann davon nur abraten.
Da verwechselt er wohl geladen und durchgeladen. Auch halbgeladen ist geladen, siehe die etwas weiter vorne zitierte Definition des BMI. Das ist also nicht nur nicht zu empfehlen sondern im Interesse der Verlässlichkeit und der Prozessvermeidung tunlichst zu unterlassen wenn man keinen WP besitzt.

Gesperrt