Hane hat geschrieben:Dürfen Fischer Lebendfallen stellen? Funktioniert das beim Otter?
Zumindest in der Steiermark nicht - ist schon vom Jagdgesetz nicht möglich. Ist hier als jagdbares Wildtier definiert (aber ganzjährig geschont!!) - wäre also Eingriff in fremdes Jagdrecht. (Hegen, Pflegen, Verfolgen, Fangen, Aneignen darf nur der in diesem Gebiet Jagdberechtigte)
Noch einmal dazu: der steht unter Artenschutz - so lange da nichts geändert wird ist der genauso geschont wie ein Braunbär oder eine Hufeisenfledermaus - einfach Tabu für alle - der hat Narrenfreiheit. Du darfst dich nur durch z.b. Zäune schützen.