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Verwahrung der Waffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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IT Guy
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von IT Guy » Di 10. Nov 2015, 19:41


gewo
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von gewo » Di 10. Nov 2015, 20:02

IT Guy hat geschrieben:http://www.regionews.at/newsdetail/Bad_Goisern_Moebeltresor_aus_Wohnhaus_gestohlen-124591
nur so zum Nachdenken. ;-)


zum wiederholten mal:

es gibt MINDESTSTANDARDS welche die behoerde verlangt
im gesetz steht dazu nichts detailiertes
diese mindestanforderungen ergeben sich aus erlaessen und OGH urteilen betreffend vermeintlicher oder tatsaechlicher verwahrungsmaengel

es ergeben sich zwei verpflichtungen fuer den legalwaffenbesitzer
1.) schuetz der wegnahme der waffe vor einem kriminellen taeter
2.) schutz vor dem zugriff durch sich legal in der wohnung aufhaltende personen weöche jedoch nicht ueber ein waffenrechtliches dokument verfuegen

BEIDE anforderungen sind zu erfuellen

bei einer durchschnittlich geschuetzen wohnung (ordentliche tuere, keine gekippten erdgeschossfenster, keine dachflaechenfenster) wuerde (wenn man nur den punkt 1.) beruecksichtigt) eigentlich ueberhaupt keine verwahrunsgverpflichtung ergeben soferne man alleine wohnt, nie jemand mitnimmt und keiner einen wohnungschluessel hat

in der praxis haelt das aber NICHT (auch wenn es vor kurzem im burgenland ein hoechstgerichtliches urteil gab wo einem waffenbesitzer recht gegeben wurde obwohl der die knarre im nachtkasterl hat liegen gehabt in seiner abwesenheit, oder so ... meiner meinung nach ein klassisches fehlurteil) weil die anwesenheit von sich legal in der wohnung aufhaltigen personen nicht grundsaetzlich verhinderbar ist.

DAHER muss eine waffe in der wohnung in abwesenheit des waffenbesitzers immer eingesperrt werden
dieses versperren ist AUSSCHLIESSLICH gegen den zugriff durch personen gerichtet welche sich LEGAL in der wohnung aufhalten.
denn den schutz gegen den kriminellen taeter stellt ja bereits die aussensicherung des hauses oder der wohnung dar (ordentliche eingangstuere, geschlossene fenster in abwesenheit ect)

fazit:
niemand wird daran gehindert sich einen hochsicherheitstresor fuer seine waffen anzuschaffen. im gegenteil. finde ich gut!
oder eine massiven stahlschrank, warum nicht? wer platz hat und das so will... der wille des menschen ist sein himmelreich!

vorwuerfe oder moralkritik an waffenbesitzern die ihre waffen "nur" dem gesetz entsprechend ordnungsgemaess verwahren laufen aber meiner meinung nach voellig ins leere.

nur deshalb weil die einen fuer sich "das allerbeste, ueberdurchschnittliche" wollen duerfen nicht anderere die sich nur "das ordentliche, gesetzlich noetige" leisten koennen oder wollen ins eck gestellt werden. das ist nicht in ordnung finde ich.

wir haben gesetze
die sind eh relativ streng
wer seine waffen behalten will der haelt sich dran
sonst muss er sie abgeben

aber es gibt keinen grund ANDERE zu einer uebererfuellung von gesetzlichen bestimmungen zu draengen
so quasi moralisch erzwungene 90km/h freiwillig auf der autobahn statt der erlaubten 130 km/h
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von GSchoenbauer » Di 10. Nov 2015, 21:25

Danke für die klaren Worte !!!
:clap: :clap: :clap:

Dude72
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von Dude72 » Di 10. Nov 2015, 22:00

Ist die Verwahrung meiner Kat B Langwaffe so in Ordnung?
Waffenkoffer ähnl. PeliCase verschraubt mit dem Kasten. Oben und unten ein Schloss...
Bild
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von IT Guy » Di 10. Nov 2015, 22:04

@gewo: Ich glaub Du hast mich falsch verstanden. Ich wollte damit sagen "auch ein Tresor, selbst wenn er verschraubt ist, ist keine 100% Sicherung." In dem verlinkten Fall wäre es egal ob die Sachen in einem versperrten Nachtkastl oder im Tresor waren. Weg is weg.

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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von Alaskan » Di 10. Nov 2015, 22:04

Dude72 hat geschrieben:Ist die Verwahrung meiner Kat B Langwaffe so in Ordnung?
Waffenkoffer ähnl. PeliCase verschraubt mit dem Kasten. Oben und unten ein Schloss...
Bild

Wäre mir persönlich zuwenig,aber bei mir saust im Haus ein kleiner Lauser umher und deswegen kommt für mich sowas garnicht in Frage.
Aber mal Ehrlich so ein Schrank kost doch wirklich nicht's...um 200-250 bekommst schon was vernünftiges,hingegen macht es euch nicht's aus 1000 Schuss zu kaufen um 170-199 Euro ...versteh ich nicht.....
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verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." - Benjamin Franklin

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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von IT Guy » Di 10. Nov 2015, 22:07

@Dude72: Kann mans mitnehmen? Kann man die Waffe so abfeuern? Wenn beides mit Nein zu beantworten ist, hast gewonnen. ;-)
@alaskan: wo sind die Bedenken? Glaubst der kleine bricht den Koffer auf? Oder knackt das Schloss? Das würde er dann auch mit einem Waffenschrank machen.

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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von Alaskan » Di 10. Nov 2015, 22:13

IT Guy hat geschrieben:@Dude72: Kann mans mitnehmen? Kann man die Waffe so abfeuern? Wenn beides mit Nein zu beantworten ist, hast gewonnen. ;-)
@alaskan: wo sind die Bedenken? Glaubst der kleine bricht den Koffer auf? Oder knackt das Schloss? Das würde er dann auch mit einem Waffenschrank machen.

Mein Lausa wird aber grösser und ist jetzt mit 4 Jahren schon sehr geschickt mit dem Werkzeug,natürlich vom Opa gelernt ;)
Jetzt natürlich könnt er nichts aufbrechen ist klar,aber ich muss es einem Einbrecher nicht gerade leicht machen oder,die zwei kleinen Schlösser sind im nu aufgezwickt.
wie gesagt jedem das seine,nur mir wäre diese Art der Verwarung zu unsicher...soll aber jeder im Gesetzlichen Rahmen selbst entscheiden.
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von Dude72 » Di 10. Nov 2015, 22:25

@ Alasakan
wir haben leider keinen kleiner Lauser. Leider ...

Meine Frau hat ebenfalls eine WBK. Ansonsten, Wohnung mit Sicherheitstür und kein Zugang von sonstigen
Personen. Wir haben beide 0 Verwandschaft. Niemand hat sonst einen Schlüssel von unserer Wohnung.

Lt IT Guy und meiner persönlicher Einschätzung nach müsste meine Kat B Lwf ausreichend gesichert sein, oder?
Meine Kat B Waffe KW ist in dem wunderhübschen kleinen Kastl verwahrt. Schee, oder? :D
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von Alaskan » Di 10. Nov 2015, 22:31

Dude72 hat geschrieben:@ Alasakan
wir haben leider keinen kleiner Lauser. Leider ...

Meine Frau hat ebenfalls eine WBK. Ansonsten, Wohnung mit Sicherheitstür und kein Zugang von sonstigen
Personen. Wir haben beide 0 Verwandschaft. Niemand hat sonst einen Schlüssel von unserer Wohnung.

Lt IT Guy und meiner persönlicher Einschätzung nach müsste meine Kat B Lwf ausreichend gesichert sein, oder?
Meine Kat B Waffe KW ist in dem wunderhübschen kleinen Kastl verwahrt. Schee, oder? :D


Zu dem muss ich Dir mal gleich gratulieren...seit 5 Jahren versuche ich die Meinige zu überreden auch WBK zu machen....nope :snooty: des wird nix :lol:

Na wie gesagt,es soll eh jeder selbst entscheiden und vom Gesetz her genügt ein normaler Schrank dem man mit einem Schlüssel absperren kann .
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von gewo » Di 10. Nov 2015, 22:46

Dude72 hat geschrieben:Ist die Verwahrung meiner Kat B Langwaffe so in Ordnung?
Waffenkoffer ähnl. PeliCase verschraubt mit dem Kasten. Oben und unten ein Schloss...


hi

hat keinen sinn jetzt jeden einzelfall durchzugehen
vor allem bin ich dazu nicht die richtige instanz
ich bin kein anwalt

aber mach doch einfach deine persoenliche checkliste:

ist deine wohnsituation zumindestens durchschnittlich gut?
also
- keine erdgeschossbereiche in denen in der praxis immer wieder mal auch die fenster gekippt oder geoeffnet werden?
- keine dachbereiche mit dachflaechenfenstern wo von direkt angebauten nachbargebaeuden oder aus allgemeinbereichen des eigenen (miets)hauses ein einsteigen leicht moeglich waere?
- ist deine eingangstuere und der schliesszylinder nicht wesentlich schlechter als die eingangstueren im haus/ im stockwerk?

wenn ja -> aussensicherung gegen kriminellen taeter ausreichend
verwahrung in der wohnung muss nur gegen zugriff durch legal in der wohnung anwesenden ausgerichtet werden

wenn nein -> aussensicherung fraglich
hier ist von haus aus ein hoeherer anspruch an die verwahrung zu stellen, da das verwahrungsbehaeltnis nicht nur gegen die legal anwesenden widerstand bieten muss sondern auch gegen den kriminellen taeter

wenn die aussensicherung ausreichend ist gehet es beim verwahrungsbehaeltnis nur um wiederstand gegen
- kinder (eigene oder besucherkinder)
- mitbewohner
- gaeste
- zufallspersonen
welche sicherungsmassnahmen hier erforderlich sind haengt von der konkreten wohnsituation ab
minimumloesungen die ich immer wieder hoere (OHNE sie bewerten zu wollen) sind
- geldkasette mit vorhaengeschloss die irgendwo angeschraubt oder angekettet ist
- massiver waffenkoffer versperrt und angeschraubt
- 0-8-15 elektroniksafe angeschraubt
- stahlschrank/safe ab ca 100kg frei stehend
- versperrter, kleiner raum, der aus baulichen gruenden (groesse ect) nur als waffenraum und zu nichts anderem genuetzt werden kann
ect ect ect

mit einigen der genannten loesungen wuerde ich mich nicht so recht wohl fuehlen
aber rechtlich ausreichend sind sie - vermutlich - alle
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von Reiflinger » Mi 11. Nov 2015, 09:35

Wein gewo es erwähnte: Wie steht ihr da zum Thema Waffenraum? Hat da jemand Erfahrungen mit den kontrollierenden Beamten, wie die darauf reagieren?

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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von gewo » Mi 11. Nov 2015, 12:32

Reiflinger hat geschrieben:Wein gewo es erwähnte: Wie steht ihr da zum Thema Waffenraum? Hat da jemand Erfahrungen mit den kontrollierenden Beamten, wie die darauf reagieren?


ermessenssache
kommt auf den beamten an

je groesser er ist desto schlechter

kleiner raum mit ordentlicher tuere in dem sich nur wAffen, waffenteile, munition usw befinden sind meist kein problem

manchmal gibt es bei groesseren raeumen probleme wenn da auch noch waffenfremde gegenstaende darin verwahrt werden, wie zb staubsauger, winterreifen, buegelbrett, wintergewand, waschpulver ect

die theorie dahinter ist dass es nicht der lebenserfahrung entspricht, dass ein "waffenraum", in welchem auch noch haushalts bzw alltagsgegenstaende gelagert werden, in der praxis tatsaechlich ausschliesslich nur fuer den waffenbesitzer zugaenglich ist und nicht doch auch im einzelfall fuer unberechtigte dritte
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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von Charles » Mi 11. Nov 2015, 13:04

So ist es, gewo hat es auf dem Punkt gebracht.

Sehr hilfsreich sind zudem an der Tür zum Waffenraum mehrere Schlösser anzubringen, d.h. zum Zylinderschloss zusätzlich zwei Vorhangschlösser, und im Falle eines vorhandenen Fensters muß ein starkes Gitter angebaut sein.


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Re: Verwahrung der Waffe

Beitrag von Reiflinger » Fr 13. Nov 2015, 12:05

Danke für eure Antworten. Der Raum soll im Keller neu errichtet und 2x1,5 Meter groß sein. Meine Sachbearbeiterin habe ich nun gefragt, sie sieht darin kein Problem. Hoffen wir bei den Polizisten die kontrollieren ist es genau so :D

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