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BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Alles was sonst nirgends wirklich reinpasst! Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
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Dauerfeuer
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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Dauerfeuer » Di 24. Nov 2015, 19:57

vielleicht sollte man die Antwort Herrn Ministerialrat Gartner im BMI zukommen lassen... oder wäre das über das Ziel hinaus geschossen?
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alpawolf
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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von alpawolf » Di 24. Nov 2015, 20:14

[quote="Dauerfeuer"]In Beantwortung Ihrer Email vom xx.xx.2015 darf ich festhalten, dass das österreichische Waffengesetz entgegen Ihrer Einschätzung keine Regelung darüber trifft, ob Waffe und Munition getrennt zu lagern sind. Auch der diesbezügliche Durchführungserlass des BMI gibt dazu keine nähere Auskunft. Aufgrund der Gefährlichkeit von Waffen an sich und der latenten Gefahr, dass ein Zugriff durch Unbefugte oder beispielsweise Minderjährige nie hundertprozentig ausgeschlossen werden kann, bin ich für eine restriktive Auslegung der waffenrechtlichen Bestimmungen. Die Verwahrung einer geladenen Waffe ist ungleich gefährlich als jene einer ungeladenen, da sie die Möglichkeit der unmittelbaren Gebrauchnahme bietet. Daher steht meine Behörde für eine Verwahrung in der Form, dass Waffe und Magazin getrennt voneinander zu lagern sind. Ich stelle hier lediglich die Sicherheit im Umgang und vielmehr den Schutz vor unbefugten Gebrauch in den Vordergrund, da ich der Meinung bin, dass genau dies auch eine primäre Intention des Waffengesetzgebers ist.

......
schauderlich, was Behördenleiter heute glauben für eine Macht zu haben, abgesehen von den Frostbeulen die ich bekommen, wenn ich mir die Grammatik in dem Schreiben ansehe. :headslap:



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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von alpawolf » Di 24. Nov 2015, 20:17

[quote="alpawolf"][quote="Dauerfeuer"]In Beantwortung Ihrer Email vom xx.xx.2015 darf ich festhalten, dass das österreichische Waffengesetz entgegen Ihrer Einschätzung keine Regelung darüber trifft, ob Waffe und Munition getrennt zu lagern sind. Auch der diesbezügliche Durchführungserlass des BMI gibt dazu keine nähere Auskunft. Aufgrund der Gefährlichkeit von Waffen an sich und der latenten Gefahr, dass ein Zugriff durch Unbefugte oder beispielsweise Minderjährige nie hundertprozentig ausgeschlossen werden kann, bin ich für eine restriktive Auslegung der waffenrechtlichen Bestimmungen. Die Verwahrung einer geladenen Waffe ist ungleich gefährlich als jene einer ungeladenen, da sie die Möglichkeit der unmittelbaren Gebrauchnahme bietet. Daher steht meine Behörde für eine Verwahrung in der Form, dass Waffe und Magazin getrennt voneinander zu lagern sind. Ich stelle hier lediglich die Sicherheit im Umgang und vielmehr den Schutz vor unbefugten Gebrauch in den Vordergrund, da ich der Meinung bin, dass genau dies auch eine primäre Intention

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Plinkster » Di 24. Nov 2015, 21:15

Wild, was der Herr für eine Rechtsauffassung hat. "Seine" Behörde hat da für garnix zu stehen, sondern geltende Gesetze zu akzeptieren - er soll doch bitte mal die Stelle im WaffG nennen, die auch nur impliziert, dass die getrennte Verwahrung die primäre Intention des Gesetzgebers ist

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Stickhead » Di 24. Nov 2015, 22:14

Ich würde ihn einfach fragen, was er unter "zur Selbstverteidigung bereithalten" versteht.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von grinsekatz » Di 24. Nov 2015, 22:26

Danke, sehr aufschlussreich. Ein leitender Behördenvertreter der sich seine Gesetzte selber macht und das , wenn auch indirekt, zugibt. Eigentlich ein aufgelegtes Eigentor.
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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von BigBen » Mi 25. Nov 2015, 07:53

Im Endeffekt wird dem besagten Herrn garnichts passieren, bis ihn ein gegängelter Waffenbesitzer aus seinem Zuständigkeitsbereich klagt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Al3x » Mi 25. Nov 2015, 10:14

Eigentlich wäre sowas ein aufgelegtes Tor für die Verband, da kannst nicht viel falsch machen.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Thule » Mi 25. Nov 2015, 10:21

Wer gibt sich als Opfer her?
Abgesehen davon glaube ich nicht, dass bei einer Verwahrungskontrolle das wirklich als nicht sichere Verwahrung ausgelegt wird. Da müsste man den Polizisten vermutlich erst darauf aufmerksam machen das der Bezirkshauptmann seine eigenen Gesetze macht und man möchte das die Lagerung der geladenen Waffe als nicht sichere Verwahrung reingeschrieben und an die BH berichtet werden soll.

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von waffzick » Mi 25. Nov 2015, 11:56

Unfassbar, was da abgeht... Habe gerade erst wieder in den Thread hineingeschaut und die Antwort der BH gelesen, der andere aktuelle Thread über Villach ist ja auch top -.-

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Centershot » Mi 25. Nov 2015, 12:17

Eigentlich wäre sowas ein aufgelegtes Tor für die Verband, da kannst nicht viel falsch machen.

Genau das war auch mein erster Gedanke, aber wenn der Antragsteller mit der Stellungnahme der Behörde zufrieden ist wird sich nichts ändern!

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Thule » Mi 25. Nov 2015, 13:14

und ich bin mir auch nicht mehr so sicher, dass dort unten wirklich alles mit rechten Dingen (abgesehen vom Behördenleiter, da ist die Lage ja sonnenklar) zugeht nach den Erfahrungen aus dem 2. BH Villach thread. Von wegen Nebenwohnsitz und peinlicher Befragung usw.:o

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von trenck » Mi 25. Nov 2015, 14:37

grinsekatz hat geschrieben:Danke, sehr aufschlussreich. Ein leitender Behördenvertreter der sich seine Gesetzte selber macht und das , wenn auch indirekt, zugibt. Eigentlich ein aufgelegtes Eigentor.


Obrigkeitsstaatliches Pippi Langstrumpf - Syndrom. "Ich mach mir das Recht wiediewie es mir gefällt ..."

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von grinsekatz » Do 26. Nov 2015, 23:45

Thule hat geschrieben:Obrigkeitsstaatliches Pippi Langstrumpf - Syndrom. "Ich mach mir das Recht wiediewie es mir gefällt ..."

Nun unterstelle ich betreffender Obrigkeit keineswegs Rechtsverbiegung, auch anderes nicht, rein aus Selbstschutz.
Nur ist es nicht so, dass ein Zeitungsartikel, der die konstruierte Sinnlosigkeit einer privaten Feuerwaffe zum Selbstschutz aufzeigen möchte, auch für möglicherweise weniger Anträge auf Waffenrechtliche Dokumente sorgt? Vielleicht ist man überarbeitet im Amte, vielleicht möchte man das ändern?
Natürlich ein Hirngespinnst meinerseits,völlig an den Haaren herbeigeschleift, dem vollen Mond geschuldet....
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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Dauerfeuer » Fr 27. Nov 2015, 09:06

grinsekatz hat geschrieben: Nur ist es nicht so, dass ein Zeitungsartikel, der die konstruierte Sinnlosigkeit einer privaten Feuerwaffe zum Selbstschutz aufzeigen möchte, auch für möglicherweise weniger Anträge auf Waffenrechtliche Dokumente sorgt? ..

Sehe ich auch so. Es geht um die Meinungsmache mit falschen Aussagen. Der BH ist na nicht irgend ein Nudldrucker....die Leute geben dem was er sagt Gewicht.
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