1. halbautomatische oder kurze Repetier-Feuerwaffen;
2. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung;
3. kurze Einzellader-Feuerwaffen mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von weniger als 28 cm;
4. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen;
5. halbautomatische Lang-Feuerwaffen, deren Magazin und Patronenlager zusammen nicht mehr als drei Patronen aufnehmen, deren Magazin auswechselbar ist oder die mit einfachen Werkzeugen in eine Waffe umgewandelt werden können, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann;
6. Repetier-Feuerwaffen und halbautomatische Lang-Feuerwaffen mit glattem Lauf von maximal 60 cm Länge;
Wenn Punkt 6. bei uns auch übernommen wird dann bekommen wir wenigstens die VSRF zurück aber maximal mit einer Länge von 60 cm.
