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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 1
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Ich habe mal direkt angefragt, was genau gemeint ist. Die Antwort, falls ich sie bekomme, poste ich natürlich!
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Daniel25 hat geschrieben:jetzt bin ich auch verwirrt. es klingt plötzlich viel logischer wenn sie semiauto waffen verbieten wollen die technisch vollauto gleichen als optisch. das würde zB die AUG Z version ausschließen oder irre ich mich da?
Bei uns vom BMI extra zugelassene, wie OA, Hera,.... sind extra anders konstruiert und können eben nicht von jedem "Kameltreiber" auf Fullauto umgebaut werden! Nur deshalb wurden sie bei uns überhaupt erlaubt!
Unsere sind also NICHT baugleich mit Fullauto, sind also nicht ähnlich!
Und solche werden mit "resemble" (baugleich) auch nicht gemeint sein. In anderen Ländern sind es vermutlich deaktivierte, umgebaut Fullauto Versionen.......
Was erwartet ihr von den ahnungslosen Gurkenkrümmungs-Schreibtischtätern. Genau deshalb muss man bei jeder Formulierung solcher Gesetzestexte sehr wachsam und extrem genau sein! Unsere Volksvertreter wären dafür ja eigentlich gewählt und zuständig!
Zuletzt geändert von JAGAS3P am So 6. Dez 2015, 10:27, insgesamt 3-mal geändert.
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Jagasep hat geschrieben:Daniel25 hat geschrieben:jetzt bin ich auch verwirrt. es klingt plötzlich viel logischer wenn sie semiauto waffen verbieten wollen die technisch vollauto gleichen als optisch. das würde zB die AUG Z version ausschließen oder irre ich mich da?
Bei uns vom BMI zugelassene, wie OA, Hera,.... sind anders konstruiert und können eben nicht von jedem Kameltreiber auf Fullauto umgebaut werden! Genau deshalb wurden sie erlaubt! Und solche werden mit "resemble" auch nicht gemeint sein. In anderen Ländern sind es vermutlich deaktivierte, umgebaut Fullauto Versionen....... Und da ist es logisch.....
Nur Logisch und Waffengesetz passt eben nicht zusammen. Hier wird mehr die böse Optik und nicht der technische Hintergrund entscheiden...

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
mighty hat geschrieben:Jagasep hat geschrieben:Daniel25 hat geschrieben:jetzt bin ich auch verwirrt. es klingt plötzlich viel logischer wenn sie semiauto waffen verbieten wollen die technisch vollauto gleichen als optisch. das würde zB die AUG Z version ausschließen oder irre ich mich da?
Bei uns vom BMI zugelassene, wie OA, Hera,.... sind anders konstruiert und können eben nicht von jedem Kameltreiber auf Fullauto umgebaut werden! Genau deshalb wurden sie erlaubt! Und solche werden mit "resemble" auch nicht gemeint sein. In anderen Ländern sind es vermutlich deaktivierte, umgebaut Fullauto Versionen....... Und da ist es logisch.....
Nur Logisch und Waffengesetz passt eben nicht zusammen. Hier wird mehr die böse Optik und nicht der technische Hintergrund entscheiden...
Diese böse Optik wird ohnehin nur auf ganz wenigen Schießplätzen zu sehen sein! Und die dort anwesenden werden sich wahrscheinlich nicht fürchten!

Eigenartig, das man auf einem Schießplatz oder aktuell in einem Waffengeschäft viel mehr anständige und unbescholtene (keine rechtskräftig. Verurteilungen) Bürger durch ALLE Bildungs- und Einkommenschichten trifft, als ........
Zuletzt geändert von JAGAS3P am So 6. Dez 2015, 10:18, insgesamt 2-mal geändert.
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Jagasep hat geschrieben:Daniel25 hat geschrieben:jetzt bin ich auch verwirrt. es klingt plötzlich viel logischer wenn sie semiauto waffen verbieten wollen die technisch vollauto gleichen als optisch. das würde zB die AUG Z version ausschließen oder irre ich mich da?
Bei uns vom BMI zugelassene, wie OA, Hera,.... sind anders konstruiert und können eben nicht von jedem Kameltreiber auf Fullauto umgebaut werden! Genau deshalb wurden sie erlaubt! Und solche werden mit "resemble" auch nicht gemeint sein. In anderen Ländern sind es vermutlich deaktivierte, umgebaut Fullauto Versionen....... Und da ist es logisch.....
Ums mit J.W. v. Göthes Worten zu sagen: Die Botschaft hör´ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.
denn, dann wäre meiner Meinung nach der Punkt 6 umsonst im Entwurf:
6.
Automatic firearms which have been converted into semi automatic firearms
7.
Semiautomatic firearms for civilian use which resemble weapons
with automatic mechanisms
wegen dieser zwei Punkte und der 5 Jahres Befristung labern wir eigentlich seit 190 Seiten! Du hast schon recht, wenn du sagst, dass unsere Halbautomaten noch schärfer gegen Rückbau geschützt wurden als beispielsweise in Deutschland, obs was an den Punkten A 6 und A 7 ändert? Ich hoffe es, aber ich fürchte nicht. Sie schauen halt einfach böse aus, also sind sie es auch! Die H&K SL 6-8 sind halt viel weniger gefährlich, weil da ist die Gefahr des Herzinfarktes geringer wenn man sie sieht; die schauen nämlich nicht so böse aus!
Sarkasmus aus!
Und zum drüberstreuen noch eins vom Göthe:
Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er sie beim Kragen hätte.
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Hailwood hat geschrieben:http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4881930/Land-unter-Waffen_Rustet-Osterreich-auf?_vl_backlink=/home/index.do
Artikel aus der Presse.
Sehr informativ. Danke für's teilen!
"Die Menschen zu entwaffnen, war der beste und effektivste Weg sie zu versklaven."
Georg Mason - 14 Juni, 1788
Georg Mason - 14 Juni, 1788
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
In Staaten mit viel Korruption passiert das zukuenftig oefters.
In Serbien kommen Finanzbedienstete ins HAUS und schreiben auf was da so alles an Inventar und Elektrogeraeten rumsteht.
In Serbien kommen Finanzbedienstete ins HAUS und schreiben auf was da so alles an Inventar und Elektrogeraeten rumsteht.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Kommt es mir nur so vor, oder geht die Petition nur mehr schleppend vorran?
Ein interessanter Artikel bezüglich überfordeter Polizisten & was man tun sollte.
Quelle
LG
Ein interessanter Artikel bezüglich überfordeter Polizisten & was man tun sollte.
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LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


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- .50 BMG
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- Registriert: Di 10. Dez 2013, 19:49
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
gewo hat geschrieben:http://www.dict.cc/englisch-deutsch/to+resemble+each+other++one+another+in+appearance.html
http://www.oxforddictionaries.com/de/de ... h/resemble :
Have a similar appearance to or qualities in common with (someone or something); look or seem like:
Ich find' auch, dass man es technisch und nicht (nur) optisch auslegen könnte.
Suche israelisch gestempelte (siehe Avatar) Kat. B- und Kat. C-Waffen.
https://www.waffengebraucht.at/waffen/m ... en--607810
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- Beiträge: 915
- Registriert: Di 10. Dez 2013, 19:49
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Bitte auch an die österreichischen Entscheidungsträgerinnen und -träger schreiben! Sowas von der "Schwesterpartei" müsst' ja bei der Innenministerin auf fruchtbaren Boden fallen:
hasgunz hat geschrieben:Ich hab nur gesehen, dass es von der CSU neue "Infos" gibt.
Quelle
Suche israelisch gestempelte (siehe Avatar) Kat. B- und Kat. C-Waffen.
https://www.waffengebraucht.at/waffen/m ... en--607810
https://www.waffengebraucht.at/waffen/m ... en--607810
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Bezüglich Einstufung von AUG-Z, OA 15 und SG550 muss man sich halt vor Augen halten, dass diese Waffen laut Ansicht der Behörden sowohl in Österreich, als auch in Deutschland nicht unter die Kategorie B7 fallen, sondern als B4 Waffen eingestuft sind. Dies liegt eben daran, dass deren Innenleben eigenständige Konstruktionen sind, die eben nicht einfach auf VA umgerüstet werden können. Zitat "ein Umbau in eine vollautomatische Waffe gleicht einer vollkommenen Neukonstruktion und stellt somit eine erheblichen Aufwand dar, der mit üblichen Mitteln nicht einfach bewerkstelligt werden kann." Auch deswegen sind die Einstufungsregelungen in Österreich dermaßen stark, da auch z.B. nicht der Lauf der VA Version verbaut werden darf.
Zitat aus dem Bescheid des SG550 "Die o.a. Schusswaffe ist als halbautomatische Lang-Schusswaffe in die Kategorie "B" gem. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 3 Nr. 2.4 einzuordnen."*
Ich verstehe daher gemeinsam mit dem Lesen des englischen Originalvorschlages der EU, dass unter B7 halbautomatische Langwaffen zu verstehen sind, deren Innereien 1:1 dem militärischen Vorbildern entsprechen und deren VA Möglichkeit durch diverse Umbauten unterbunden wurden. Ala PE90 mit Schweißpunkt auf HA umgerüstet in der Schweiz, MG42 als HA in Deutschland (diese sind z.B. als B7 laut Bescheid einstuft) etc.
Das würde in Summe auch mehr Sinn ergeben. Dazu passend würde ich den Vorstoß des grünen Abgeordneten Peter Pilz im Parlament auch so verstehen, dass die bei uns zu kaufenden Modelle durch die Richtlinienverschärfung nicht betroffen wären und er dies auf nationaler Ebene erreichen möchte. Ansonsten wäre dieser Vorstoß für mich unverständlich, könnte man doch einfach auf die Bösen in Brüssel zeigen...
lg Stefan
*Quelle: "Kurzform eines Feststellungsbescheides nach § 2 Abs. 5 WaffG i.V. m. § 48 Abs. 3 WaffG", Seite 2 Punkt 5 unter "Prüfergebnis:"
Zitat aus dem Bescheid des SG550 "Die o.a. Schusswaffe ist als halbautomatische Lang-Schusswaffe in die Kategorie "B" gem. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 3 Nr. 2.4 einzuordnen."*
Ich verstehe daher gemeinsam mit dem Lesen des englischen Originalvorschlages der EU, dass unter B7 halbautomatische Langwaffen zu verstehen sind, deren Innereien 1:1 dem militärischen Vorbildern entsprechen und deren VA Möglichkeit durch diverse Umbauten unterbunden wurden. Ala PE90 mit Schweißpunkt auf HA umgerüstet in der Schweiz, MG42 als HA in Deutschland (diese sind z.B. als B7 laut Bescheid einstuft) etc.
Das würde in Summe auch mehr Sinn ergeben. Dazu passend würde ich den Vorstoß des grünen Abgeordneten Peter Pilz im Parlament auch so verstehen, dass die bei uns zu kaufenden Modelle durch die Richtlinienverschärfung nicht betroffen wären und er dies auf nationaler Ebene erreichen möchte. Ansonsten wäre dieser Vorstoß für mich unverständlich, könnte man doch einfach auf die Bösen in Brüssel zeigen...
lg Stefan
*Quelle: "Kurzform eines Feststellungsbescheides nach § 2 Abs. 5 WaffG i.V. m. § 48 Abs. 3 WaffG", Seite 2 Punkt 5 unter "Prüfergebnis:"
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Stefan hat geschrieben:Bezüglich Einstufung von AUG-Z, OA 15 und SG550 muss man sich halt vor Augen halten, dass diese Waffen laut Ansicht der Behörden sowohl in Österreich, als auch in Deutschland nicht unter die Kategorie B7 fallen, sondern als B4 Waffen eingestuft sind. Dies liegt eben daran, dass deren Innenleben eigenständige Konstruktionen sind, die eben nicht einfach auf VA umgerüstet werden können. Zitat "ein Umbau in eine vollautomatische Waffe gleicht einer vollkommenen Neukonstruktion und stellt somit eine erheblichen Aufwand dar, der mit üblichen Mitteln nicht einfach bewerkstelligt werden kann." Auch deswegen sind die Einstufungsregelungen in Österreich dermaßen stark, da auch z.B. nicht der Lauf der VA Version verbaut werden darf.
Zitat aus dem Bescheid des SG550 "Die o.a. Schusswaffe ist als halbautomatische Lang-Schusswaffe in die Kategorie "B" gem. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG Abschnitt 3 Nr. 2.4 einzuordnen."*
Ich verstehe daher gemeinsam mit dem Lesen des englischen Originalvorschlages der EU, dass unter B7 halbautomatische Langwaffen zu verstehen sind, deren Innereien 1:1 dem militärischen Vorbildern entsprechen und deren VA Möglichkeit durch diverse Umbauten unterbunden wurden. Ala PE90 mit Schweißpunkt auf HA umgerüstet in der Schweiz, MG42 als HA in Deutschland (diese sind z.B. als B7 laut Bescheid einstuft) etc.
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Interessante Info!
Re: EU- Verbot von Halbautomaten?
Korregiere, Stefan dürfte nicht so falsch liegen!