Ja, so könnte es auch gehen. Oder gewisse Verständigungspflichten der Ärzte gegenüber der Gesundheitsbehörde, oder wie auch immer. Hauptsache Personen mit entsprechender psychologischen Krankheit besitzt keine Schusswaffe.d-s hat geschrieben:Es wäre in Österreich unerschwinglich teuer sein, wenn der Grund dafür ist, es so teuer zu machen, wie möglich, eine Waffe Eigentümer bekomen.regelmäßige psychologische Überprüfungen
Czech-Modell mit Verbesserungen von einem slowakischen genommen ist ein Beispiel dafür, wie es getan werden sollte:
- psychologische Überprüfung (Slowakei), ca. 2 stunde, screening-type (ca EUR 70, für diesen Preis ist es alle 5 Jahre wiederholt werden könnte)
- rechts-, behandlung-, erste hilfe- überprufung bei polizei (einmal)
- artztliche überprufung (einmal)
- aber dann: Recht auf Schusswaffen führen, begrundung: SV!
Das Ergebnis ist minimal Verbrechen mit legalen Waffen
Mit dem WP für alle stimme ich dennoch nicht zu. Obwohl ich dich verstehe.
@Salem + Zustimmer!
Notwehr steht nicht im Waffengesetz - nur mal so nebenbei.
Die Person hat es von seinem Psychologen auch schriftlich, dass er unter einer psychische Krankheit leidet
Und ihr seid der Inbegriff von Menschen, die engstirnig denken - sofern man das überhaupt "Denken" nennen kann.
Vielleicht einmal das Hirn einschalten und versuchen zu verstehen, was ich da geschrieben habe.