Das Neuregistrieren im Forum ist derzeit aufgrund eines technischen Problems nicht möglich. War arbeiten an der Behebung des Fehlers. Bestehende Benutzer können das Forum aber wie immer benutzen. Der Fehler betrifft nur Neuregistrierungen.

EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 1

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
meshuggah
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 155
Registriert: Do 26. Nov 2015, 10:13

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von meshuggah » Mi 16. Dez 2015, 21:07

eierkopf hat geschrieben:
Al3x hat geschrieben:Oh thanks!
2. If relevant parts of such semi-automatic weapons are likely to be used in automatic firearms,
these semi-automatic weapons shall fall under category A.
Naja, kein OA/HERA/SCHMEISSER und alle anderen Ar-15 Derivate in der EU kannst zu FA umbauen, dazu brauchst einen anderen Upper mit Searcut, einen Lower für Platz um den FA Abzug unterzubringen, eine andere Sicherung und anderen Boltcarrier, sowie bei uns Barrelnut und somit Lauf.

Das zielt eher auf die AK ab und/oder auf die Erweiterung von waffenrelevanten Teilen.
Dürfte ja für alle in AT zugelassenen bösen HA gelten, AUG usw sollte man ja genauso wenig umbauen können.

Lexman1 hat geschrieben:Naja in Summe würde es ja passen. Aber über ärztliche Kontrollen, Signalwaffen usw hams nix geschrieben.
Wichtig wäre allerdings zu wissen was der verfasser dieses Textes unter den jeweiligen Punkten verstanden hat, denn "more likely to be used" bietet wiederum einen gewissen Spielraum.
Wenn waffenrechtliche Dokumente in AT nur noch 5 Jahre gültig wären würde dies unserer Regierung mehr als Recht sein, denke an die Waffenpässe die dann weg sind.
Also vielleicht hab ich was falsch verstanden, aber beim Verschluss der OA 15 fehlt ja nur eine Warze, das ändert ja nix daran, dass er ins Original passt. Der Boltcarrier würd genauso passen, er verhindert ja nur, dass du die OA 15 in eine M4 umbaust.
Die Bixn wär nach dem Gesetzesentwurf dann auch verboten...
Beim Aug Z schauts da vl besser aus.

Was mich interessiert wäre, wie es dann mit der R94 ausschaut.
Weil was ist den ein relevanter Teil einer Waffe, Der Verschlusskopf vielleicht?!
Den kannst auch im Original, egal ob HA oder VA verwenden.

Benutzeravatar
Al3x
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3013
Registriert: So 1. Jun 2014, 21:17
Wohnort: ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von Al3x » Mi 16. Dez 2015, 21:09

Lies den Folder vom OA CEO oben im Banner...der Boltcarrier beim FA ist an der Unterseite laenger, den Verschlusskopf kannst woanders verwenden, das stimmt, deswegen ist er ja auch waffenrelevant und im Vorschlag der Oesterreicher scheisse fuer uns wenn der zur Kat A wandert, denn mehr brauchts ja nicht zum Verbot, denn dann ist der Stift in der Barrelnut auch wurscht.

Die R94 ist Kat. C..da bin ich neugierig wie sie das regeln wollen, denn der Vorschlag betrifft Kat. B bzw.halbauto Waffen, da haben wir ja auch die Inselloesung.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/" onclick="window.open(this.href);return false;

meshuggah
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 155
Registriert: Do 26. Nov 2015, 10:13

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von meshuggah » Mi 16. Dez 2015, 21:37

Die Änderungen an der zivilen Variante sind mir bewusst, mir is auch klar, dass du die zivile nicht leicht umbauen kannst. Aber angenommen es treibt jemand in Mitteleuropa eine M16/M4 auf (Wie der eine Waffenhändler aus Frankreich vor kurzem z.B.), dann würde der Verschluss vom OA 15 in der Full auto Version zumindest semi auto ermöglichen, also "passen/funktionieren"-> erfüllt genau den Wortlaut des Entwurfs.

Kommt halt dann genau drauf an wie OA den Verschlussträger abgeändert hat (Ich hab selbst keins). Wenn du nur den Schlitz, der das Autosear betätigen soll, verlängert, würd semi auto auf jeden Fall funktionieren. Wennst den Schlitz bis hinten durchziehst, könnte Man ihn zuschweißen. Wennst ihn ganz durchziehst und den Ganzen Verschlussträger kürzt könnt ma auch wieder irgentwie argumentieren, dass er mit einfachen Mitteln verlängerbar wär. Und und und

Legistischer Durchfall halt.


Nicht falsch verstehen. Mir ist schon klar, dass die zivilen Varianten für den Normalbürger nicht rückbaubar sind.
Aber der Entwurf argumentiert ja von der "Gegenseite". Nicht KM verbieten, sondern ziviles, was im KM funktionieren könnt verbieten.

Ist ja irgendwie hirnverbrannt. Anstatt den Schwarzmarkt auszulöschen, werden Gesetzesentwürfe darüber gemacht, wie man verhindert, dass jemand der eine Full-auto Variante besitzt, diese in Semi-auto umwandelt.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5871
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von yoda » Mi 16. Dez 2015, 21:41

Man kann alles umbauen und bauen, diese Diskussionen sind dumm, die Gesetzesänderungen betreffen wie immer nur Menschen die sich an Gesetze halten und genau dort sollte man ansetzen, nirgendwo sonst!

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von hmg382 » Mi 16. Dez 2015, 21:51

So. Hab mir jetzt mal das ganze Rückmeldungszeug durchgesehen. Im großen und ganzen sind die Rückmeldung in der Zusammenschau net ganz so blöd. Allerdings wird es eher darauf hinauslaufen dass die unbedeutenden Sachen amendiert werden und die wesentlichen drinbleiben werden. V.a. stößt mir auf dass eigentlich nur D und FIN was gegen die 5Jahresbeschränkungen vorgebracht haben ...

Gesendet von meinem GT-I9301I mit Tapatalk
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

Benutzeravatar
Fangschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1508
Registriert: Sa 29. Okt 2011, 12:23
Wohnort: Steiermark

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von Fangschuss » Do 17. Dez 2015, 07:24

DrCooper hat geschrieben:
Und - was hat das alles überhaupt mit den Waffen zu tun? Erschließt sich mir nicht.
Das ist nie klar und wird auch in Zukunft nicht verstanden werden.


Die Pressekonferenz der Verband:

https://www.youtube.com/watch?v=ZIi-kQ_pc8Q" onclick="window.open(this.href);return false;

Benutzeravatar
eierkopf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 211
Registriert: Do 19. Jun 2014, 12:55

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von eierkopf » Do 17. Dez 2015, 08:28

hmg382 hat geschrieben:So. Hab mir jetzt mal das ganze Rückmeldungszeug durchgesehen. Im großen und ganzen sind die Rückmeldung in der Zusammenschau net ganz so blöd. Allerdings wird es eher darauf hinauslaufen dass die unbedeutenden Sachen amendiert werden und die wesentlichen drinbleiben werden. V.a. stößt mir auf dass eigentlich nur D und FIN was gegen die 5Jahresbeschränkungen vorgebracht haben ...
Klar, das denke ich auch.
Wobei das mit dem B7 Verbot und dem Anschein unter Umständen nicht so heiß gegessen wird, ich denke da eher an die 5 jährige Gültigkeit, die "bringt" in AT mehr und ist ja praktisch eine administrative Entwaffnung.

Was OA und AUG-Z und die Kompabilität betrifft, hmm wenn man sich die Zusammenfassung der Sachverständigengutachten liest ist das nicht so klar.
Hinsichtlich der technischen Unterschiede zwischen den vollautomatischen Gewehren StG 77 und AR 15 und den halbautomatischen Gewehren AUG Z und OA 15 sowie einer allfälligen Rückbaubarkeit führten die jeweils befassten Amtssachverständigen wie folgt aus:

„OA15 Austria:

Das OA15 Austria ist ein halbautomatisches Selbstladesportgewehr. Die Konstruktion basiert auf dem AR-15 von Eugene Stoner, ist aber nicht mit dieser Waffe kompatibel. Hersteller der Waffe ist die zivile Oberland Arms OHG/BRD. Das Griffstück der Waffe ist derart gestaltet, dass Reihenfeuerabzüge aus dem M16 nicht verwendet werden können. Hierzu wären materialabtragende Umbauarbeiten in Form von Fräsarbeiten am Gehäuse notwendig. Der Verschlussträger ist derart gestaltet, dass selbst bei einem manipulierten Unterbrecher keine Feuerstösse möglich sind. Sollte der Schlaghahn zusammen mit dem Verschluss vorlaufen, wie es bei dem M16 im Dauerfeuer der Fall ist, verklemmt sich beim OA Austria der Schlaghahn und die Waffe hemmt. Der Lauf und der Verschluss stammen aus ziviler Produktion und sind mit Lauf und Verschluss aus einer militärischen Waffe nicht tauschbar. Die Anzahl der Verriegelungswarzen ist mit dem militärischen Modell nicht ident.

Ein Umbau zur gleichwertigen Funktion eines militärischen AR-15 ist nur von einem versierten Fachmann mit einem Aufwand, der einer Neuanfertigung gleichkommt, möglich.



AUG Z:

Bei dem Steyr Selbstladegewehr AUG Z handelt es sich um eine reine zivile Produktion der Firma Steyr.

In der Waffe befindet sich eine Schlageinrichtung die nur Einzelschüsse ermöglicht. Der Schaft der Waffe ist derart gestaltet, dass Reihenfeuereinrichtungen nicht eingebaut werden können. Es befinden sich im Schaftmaterial 2 Stahlstifte, die die Veränderung der Schlageinrichtungsaufnahme verhindern. Der Matchlauf und der Verschluss sind aus ziviler Produktion und sind nicht mit den militärischen kompatibel. Das Gehäuse der Waffe ist gegenüber der militärischen Ausführung mit einer veränderten Aufnahme für den Lauf und den Verschlusskopf ausgestattet. Die militärischen Läufe passen somit nicht in das AUG-Z. Der Verschlusskopf des zivilen Modells "Z" ist entsprechend nur mit 6 Verriegelungswarzen versehen. Der Zerlegeknopf für den raschen Laufausbau bzw. militärisch raschen Laufwechsel ist nicht vorhanden. Anstatt dessen ist ein kurzer Stift gesetzt der nur mittels Werkzeug zu bedienen ist.

Ein Umbau zur gleichwertigen Funktion eines militärischen StG 77 ist nur von einem versierten Fachmann mit einem Aufwand, der einer Neuanfertigung gleichkommt, möglich.“
Wenn man sich jetzt den Kommentar von Österreich im von d-s verlinkten Dokument liest stellt sich die Frage wie das der Gesetzgeber in Österreich sehen kann oder sieht bez. relevante Teile die mit Vollautomaten kompatibel sind.
Die Gutachten sagen nämlich nö, nicht kompatibel.

Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17545
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von BigBen » Do 17. Dez 2015, 08:37

Ich glaub es interessiert effektiv niemanden welche Semi-Auto-Teile in eine Full-Auto passen...sondern nur andersrum, auch wenn das Wording im Entwurf etwas missverständlich ist.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von Thule » Do 17. Dez 2015, 08:44

Sehr guter Artikel (ausgerechnet in der WP) in diesem Zusammenhang und auch warum man nicht nachgeben oder "verhandeln" darf. (Bei uns eigentlich schon zu spät. Wir sind schon beim "haggling over the price")
https://www.washingtonpost.com/news/vol ... pons-bans/" onclick="window.open(this.href);return false;
Unbedingt den links im Artikel auch folgen und lesen.
Es geht nicht darum tatsächlich irgendwelche "besonders gefährlichen Waffen" zu verbieten. Das ist lächerlich und das wissen "die" auch. Es geht darum einfach mal etwas zu verbieten und damit den Weg zu bereiten.

Benutzeravatar
eierkopf
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 211
Registriert: Do 19. Jun 2014, 12:55

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von eierkopf » Do 17. Dez 2015, 08:53

BigBen hat geschrieben:Ich glaub es interessiert effektiv niemanden welche Semi-Auto-Teile in eine Full-Auto passen...sondern nur andersrum, auch wenn das Wording im Entwurf etwas missverständlich ist.
Eben, passt ja eben auch nicht wenn ich richtig verstehe.

@Thule
das Problem ist das sich die Waffenbesitzer schon vor langer Zeit in die Defensive haben drängen lassen, jetzt aus dem Dilemma wieder rauszukommen ist sehr sehr schwer wenn nicht unmöglich.

Thule
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1500
Registriert: Mi 30. Jun 2010, 20:17

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von Thule » Do 17. Dez 2015, 08:57

Ja hier in Europa.
Trotzdem kann es nie schaden "deren" Taktik den Ausverkäufern und Beschwichtigern in unseren Reihen verständlich zu machen. Vielleicht kapieren es die auch noch.

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von hmg382 » Do 17. Dez 2015, 09:17

eierkopf hat geschrieben: Klar, das denke ich auch.
Wobei das mit dem B7 Verbot und dem Anschein unter Umständen nicht so heiß gegessen wird, ich denke da eher an die 5 jährige Gültigkeit, die "bringt" in AT mehr und ist ja praktisch eine administrative Entwaffnung.
Ich kann nur hoffen, dass D und FIN (und hoffentlich auch andere ... die Rückmeldungen im Vgl. zu heute sind ja relativ "alt" ... das war eine Schnellaktion gewesen und die allseits bekannte IMCO-Sitzung war ja schon ein paar Tage später, wo dann den Leuten schon (u.a. durch das EC Rückmeldetool und das "Mailbombing" an die Abgeordneten) bewusst war, dass denen massiver Gegenwind aus allen Teilen Europas entgegenbläst. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Wir haben's in D und A doch eh schon so, dass bei begründetem ANLASS und bei der periodischen Überprüfung die waffenrechtlichen Dokumente eingezogen werden können. Und auch in anderen Ländern. Das reicht aus.

Der Ansatz sollte vielleicht der sein, dass wir nicht sagen "wir brauchen keine weiteren Überprüfungen, das ist finanzell etc. ungerecht" (auch wenn das den Kern der Sache trifft), sondern wir sollten den Staaten klarmachen, dass der daraus resultierende Sicherheitsgewinn gleich null ist und - das Entscheidende - dass der Verwaltungsaufwand entsprechend steigen wird und Ressourcen verschlingen wird, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden.

Und vielleicht noch ein "Bauchgefühl" (auch wenn's nicht begründbar ist): Ich hab irgendwie das Gefühl, dass wir bei den EU-Parlamentariern mehr erreichen können als über den Rat. Klar müssen wir beide beackern, aber ich hab den Eindruck, dass wir den Kram eher im Parlament kippen/entschärfen können, als über die Regierungen (da kommen nicht genügend zusammen oder werden einfach keine klare Kante zeigen).
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37029
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von gewo » Do 17. Dez 2015, 09:22

kann man ueberhaupt ein amtliches dokument ohne ablaufdatum nachtraeglich befristen?

das ging doch beim fuehrerschein - ein meiner meinung nach sehr vergleichbarer fall - auch nur mit einer frist von ich glaube 25jahren
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Musashi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2055
Registriert: Di 13. Jul 2010, 14:51
Wohnort: 3rd rock from the sun

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von Musashi » Do 17. Dez 2015, 09:24

Im Standard macht sich Rauscher gerade über die pro Waffen Mentalität lustig:
http://derstandard.at/2000027646860/Straches-Volkswehr" onclick="window.open(this.href);return false;

Wir schreiben brav Briefe, die halten mit ihren Medien dagegen....
Bild

Benutzeravatar
Dauerfeuer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 902
Registriert: Do 18. Jun 2015, 13:21

Re: EU- Verbot von Halbautomaten?

Beitrag von Dauerfeuer » Do 17. Dez 2015, 09:32

weil immer von der 5 jährigen Kontrolle geredet wird. Wie soll denn das administrativ gehen? Wenn alle immer regelmäßig zum Psychologen sollen...soviele Psychologen haben wir doch garnicht..
Kontrolle beim Amtsarzt vielleicht? Da kann man sich dann immer 8 Monate im vorraus einen Termin ausmachen... Ich kann mir nicht Vorstellen, dass das kommt.
Eher was in Richtung Ansuchen/Bezahlen fertig....
Don't eat the yellow snow...

Antworten