Also vielleicht hab ich was falsch verstanden, aber beim Verschluss der OA 15 fehlt ja nur eine Warze, das ändert ja nix daran, dass er ins Original passt. Der Boltcarrier würd genauso passen, er verhindert ja nur, dass du die OA 15 in eine M4 umbaust.eierkopf hat geschrieben:Dürfte ja für alle in AT zugelassenen bösen HA gelten, AUG usw sollte man ja genauso wenig umbauen können.Al3x hat geschrieben:Oh thanks!
Naja, kein OA/HERA/SCHMEISSER und alle anderen Ar-15 Derivate in der EU kannst zu FA umbauen, dazu brauchst einen anderen Upper mit Searcut, einen Lower für Platz um den FA Abzug unterzubringen, eine andere Sicherung und anderen Boltcarrier, sowie bei uns Barrelnut und somit Lauf.2. If relevant parts of such semi-automatic weapons are likely to be used in automatic firearms,
these semi-automatic weapons shall fall under category A.
Das zielt eher auf die AK ab und/oder auf die Erweiterung von waffenrelevanten Teilen.
Wenn waffenrechtliche Dokumente in AT nur noch 5 Jahre gültig wären würde dies unserer Regierung mehr als Recht sein, denke an die Waffenpässe die dann weg sind.Lexman1 hat geschrieben:Naja in Summe würde es ja passen. Aber über ärztliche Kontrollen, Signalwaffen usw hams nix geschrieben.
Wichtig wäre allerdings zu wissen was der verfasser dieses Textes unter den jeweiligen Punkten verstanden hat, denn "more likely to be used" bietet wiederum einen gewissen Spielraum.
Die Bixn wär nach dem Gesetzesentwurf dann auch verboten...
Beim Aug Z schauts da vl besser aus.
Was mich interessiert wäre, wie es dann mit der R94 ausschaut.
Weil was ist den ein relevanter Teil einer Waffe, Der Verschlusskopf vielleicht?!
Den kannst auch im Original, egal ob HA oder VA verwenden.