Den Ansatz verfolge ich auch ... versuche daher noch in meher näheren Umgebung prinzipiell interessierte Leute dazu zu bringen, noch schnell die WBK zu machengewo hat geschrieben:kann man ueberhaupt ein amtliches dokument ohne ablaufdatum nachtraeglich befristen?
das ging doch beim fuehrerschein - ein meiner meinung nach sehr vergleichbarer fall - auch nur mit einer frist von ich glaube 25jahren

Andererseits: Wenn die EU diesen perfiden Plan verfolgt, dann ist es nach aktueller Lage ok, wenn die 5 Jahre im Raum stehen, wo sich Widerstand formiert. Wie gesagt, ich hoffe, dass die "Regelüberprüfung" ohne Ablaufdaten der w-rechtlichen Dokumente kommt. Wenn die aber von Vornherein die Frist auf 10, 15 Jahre hochgesetzt hätten, wäre wahrscheinlich deutlich weniger Widerstand gekommen ...
Gedankenspiel: Wenn die "Überprüfungsperiode" mit der Anzahl der Vergehen/Unfälle korreliert wäre, müsste man ja auch den Führerschein alle paar Jahre erneuern ... man stelle sich dann vor, was los wäre
