hmg382 hat geschrieben:http://nr.news-republic.com/Web/ArticleWeb.aspx?regionid=9&articleid=54255977
Waffen
Die Bundesregierung bremst die geplante Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie. Das geht aus einem vertraulichen Bericht der deutschen Vertretung in Brüssel hervor, der dem Nachrichten-Magazin "Der Spiegel" vorliegt. Danach kündigten deutsche Vertreter in einer internen Besprechung der EU-Staaten an, man werde die geplanten schärferen Regeln über den Besitz und Verkauf von Waffen an Privatleute frühestens binnen zwei Jahren umsetzen können.
Die EU-Kommission möchte aber, dass dies bereits innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie geschieht. In der Sitzung kritisierten die deutschen Vertreter auch das von Brüssel geplante Besitzverbot für besonders gefährlich aussehende halbautomatische Waffen, die Kriegswaffen ähneln und deshalb mehr Angst verbreiten können. Die bloße "Ähnlichkeit zu bestimmten Waffentypen sei kein Kriterium, das in der Praxis anwendbar sei", werden die deutschen Vertreter im Bericht zitiert. Da auch EU-Staaten wie Tschechien, Österreich und Finnland die Details der Reform kritisieren, dürfte der Richtlinienentwurf noch korrigiert werden. Offiziell teilte das zuständige Bundesinnenministerium mit, man habe noch keine "endgültige Positionierung" zu der Reform, wolle sich aber "aktiv an den Beratungen beteiligen".
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Ich glaube es ist wichtig jetzt nicht nachzulassen, weiter freundliche sachliche Mails und Briefe an unsere Vertreter schicken, sich nicht beschwichtigen lassen etc.
Mein erster Entwurf:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchte ich mich bei Ihnen, für die kritische Auseinandersetzung mit dem Vorschlag Council Directive 91/477/EEC am 7.12.2015 bedanken. Wie Sie sicher selber festgestellt haben, sind einige Punkte als sehr Problematisch anzusehen. Ich möchte Ihnen, auf Basis der gemachten Vorschläge, kurz näherbringen, warum ich der Meinung bin, das das österreichische Waffengesetz vollkommen ausreichend ist, und es keiner weiteren Verschärfung bedarf.
Punkt 1 Verbot mancher halbautomatischer Waffen:
Hier ist die Formulierung in der Aussendung
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6110_de.htm sehr schwammig. Es macht den Anschein, als ob alle halbautomatischen Waffen und nicht nur die Langwaffen, welche unter die Kategorie B7 fallen verboten werden sollen. In der englischen und französischen Version, wird von manchen halbautomatischen Waffen (vermutlich Kat. B7) gesprochen, ist man hier nicht in der Lage eine ordentliche und richtige Übersetzung den deutschsprachigen Bürgern zur Verfügung zu stellen? Des Weitern möchte ich darauf hinweisen dass vereinfacht beschrieben, nach dem österreichischen Waffengesetzt alle halbautomatischen Langwaffen unter Kat A fallen. Es sei denn, sie werden ausdrücklich vom BMI bzw. jetzt vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, per Bescheid als Sportwaffe freigegeben. Diese Freigabe bekommen diese Sportwaffen nur dann wenn sie sehr strikte Voraussetzungen erfüllt (vrgl.BM für Inneres Anfragebeantwortung GZ: BMI-VA1900/0139-III/3/2015). Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese von 2 verschiedenen Bundesministerien freigegebene Sportwaffen die nicht auf vollautomatische Kriegswaffen umgebaut werden können (vrgl.BM für Inneres Anfragebeantwortung GZ: BMI-VA1900/0139-III/3/2015) von einem Tag auf den anderen, plötzlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Da fälschlicherweise immer wieder behauptet wird dass es für diese Sportwaffen keine Sportveranstaltungen, gibt möchte ich auf folgende, regelmäßig in Österreich stattfindende Bewerbe hinweisen: IPSC Rifle, (vergl. INTERNATIONAL PRACTICAL SHOOTING CONFEDERATION RIFLE COMPETITION RULES JANUARY 2015 EDITION) sportliches Selbstladegewehr (vergl. Regelwerk Sportliches Selbstladegewehr SSLG Version: 1.7 Stand: Nov. 2014).
Punkt 2 strengere Vorschriften für Online-Waffenkäufe:
Wie Sie sicher wissen, ist der Versand von Waffen und Munition in Österreich für Private bereits Verboten.
Punkt 3 Befristung der Besitzerlaubnis auf 5 Jahre inkl. medizinischem Gutachten und Bedarfsüberprüfung:
Wie Sie sicher wissen, sind für die Ausstellung einer WBK bzw. eines WP in Österreich bereits ein psychologisches Gutachten, ein einwandfreier Leumund, sowie der Nachweis über den sicheren Umgang mit Waffen notwendig (vergl. Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 - WaffG)). Ebenso wird die Verlässlichkeit des Waffenbesitzers spätestens alle 5 Jahre von der Polizei überprüft (Verwahrungskontrolle). Sollen auf einmal, alle 5 Jahre, zusätzlich zur Überprüfung durch die Polizei, alle Waffenbesitzer zum Amtsarzt gehen? Was passiert wenn ich zwar absolut verlässlich bin mein Blutdruck aber zu hoch ist? Die Bedarfsüberprüfung ist ein weiteres Problem. Wenn ich bei meinem Antrag zur Erlangung einer WBK, Selbstverteidigung als Grund für den Antrag angegeben habe, muss ich dann alle 5 Jahre einen Einbruch nachweisen damit ich eine Verlängerung meiner WBK bekomme? Was passiert, wenn ich aufgrund von Zeitmangel, die Anzahl der Wettbewerbe an denen ich teilnehme reduzieren muss? Was passiert wenn ich eine Auszeit vom Schießsport nehmen will? Verliere ich dann ebenfalls meine WBK?
Nach jedem Anschlag seit dem 11 September wird gefordert niemanden wegen einer kleinen radikalen Minderheit zu bestrafen und zu verurteilen, eine Aussage die ich zu 100% unterschriebe. Warum gilt das nicht auch für uns Legalwaffenbesitzer, warum wird bei jedem Vorfall sofort reflexartig auf uns hingeschlagen? Niemand von uns würde sich darüber aufregen, wenn Gesetzte beschlossen würden die tatsächlich Verbrechen verhindern. Ich würde wirklich gerne wissen wie die angedachte Konfiskation von Waffen die sich teilweise seit 2 Generationen im Besitz meiner Familie befinden und mit denen niemals ein Verbrechen begangen wurde auch nur im entferntesten Anschläge verhindern würde?
Ich kann nur vom österreichischen Waffengesetz sprechen, da ich die nationalen Gesetzte der anderen EU Mitgliedstaaten nicht kenne, aber ich bin der Meinung das wir ein ausgewogenes und gutes Waffengesetz haben welches keiner weiteren Verschärfung bedarf.
Wien, am 20.12.15 Mit freundlichen Grüßen