Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526

Amtsarzt und Entwaffnung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
kuni
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3366
Registriert: Sa 24. Mär 2012, 15:36

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von kuni » Mo 21. Dez 2015, 17:53

Quelle: Querschüsse Newsletter von Dr. Georg Zakrajsek, 20.12.2015

Ich glaube Herrn Zakrajsek so gut zu kenne, dass er solche Geschichten nicht erfindet

LG

Benutzeravatar
Lindenwirt
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2612
Registriert: Mi 23. Jul 2014, 09:14
Wohnort:

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Lindenwirt » Mo 21. Dez 2015, 17:57

Noch ein Nachtrag warum ich das differenzierter sehe.
Viele Leute, uns vermutlich eingeschlossen, sehen es nicht ein wenn etwas eben nicht mehr funktioniert. Mein Vater (10 Jahre Parkinson) würde heute noch Auto fahren hätte ich ihm nicht mit Hilfe des Amtarzts den Führerschein abgenommen. Auf einem Parkplatz Vollgas gegen die Schrankenbefestigung (Auto Totalschaden), ein paar Tage später auf der Geraden 90° abgebogen und in den Wald gesprungen (wieder Totalschaden, dieses Mal mit dem Moped). Div. OEAMTC Fahrtests gemacht um den Zettel wieder zu bekommen, jedes Mal 0 von 10 Punkte und er sieht es immer noch nicht ein.
Es wäre nur eine Frage von Tagen oder Wochen geweden bis hier Menschen zu Schaden gekommen wären.
Bei Waffen zur Heimverteidigung sehe ich es weniger dramatisch aber wer garantiert das nicht mit der Waffe hantiert wird, wo ist die Grenze? Bei aktiven Waffengebrauch (Jagd) wäre ich tatsächlich froh wenn es eine SINNVOLLE Überprüfung geben wird. Dies darf aber natürlich nicht missbraucht werden, es muss objektive Kriterien geben, Willkür der Beamten haben wir genug.

johnbond01
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 952
Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von johnbond01 » Mo 21. Dez 2015, 18:03

meine Rede. da gabs mal bei SternTv so einen Simulator bezüglich Verkehrssicherheit -> dramatische Szenen spielten sich da ab. Die Betroffenen haben sich dann ans Steuer gesetzt und sind nachhause gefahren. Gerade mit Simulatoren könnte man da glaub ich sehr leicht und billig völlig objektive Tests machen.

Bei Waffen wäre das ganze wohl schwieriger, der denkende Parkinsonkranke hält seinen Finger schon vom Abzug fern wenn er mit der Waffe hantiert während der unvorsichtige Flintenbrecher auch bei perfekter Gesundheit sein kann.

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5150
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Incite » Mo 21. Dez 2015, 18:04

Lindenwirt hat geschrieben:Noch ein Nachtrag warum ich das differenzierter sehe.
Viele Leute, uns vermutlich eingeschlossen, sehen es nicht ein wenn etwas eben nicht mehr funktioniert. Mein Vater (10 Jahre Parkinson) würde heute noch Auto fahren hätte ich ihm nicht mit Hilfe des Amtarzts den Führerschein abgenommen. Auf einem Parkplatz Vollgas gegen die Schrankenbefestigung (Auto Totalschaden), ein paar Tage später auf der Geraden 90° abgebogen und in den Wald gesprungen (wieder Totalschaden, dieses Mal mit dem Moped). Div. OEAMTC Fahrtests gemacht um den Zettel wieder zu bekommen, jedes Mal 0 von 10 Punkte und er sieht es immer noch nicht ein.
Es wäre nur eine Frage von Tagen oder Wochen geweden bis hier Menschen zu Schaden gekommen wären.
Bei Waffen zur Heimverteidigung sehe ich es weniger dramatisch aber wer garantiert das nicht mit der Waffe hantiert wird, wo ist die Grenze? Bei aktiven Waffengebrauch (Jagd) wäre ich tatsächlich froh wenn es eine SINNVOLLE Überprüfung geben wird. Dies darf aber natürlich nicht missbraucht werden, es muss objektive Kriterien geben, Willkür der Beamten haben wir genug.


Wenn das so einheitlich funktioniert wie z.B. Erweiterungen der WBK oder Ausstellung von WP´s kann ich auf solche Untersuchungen gerne verzichten. Das öffnet denen dann nämlich Tür und Tor :doh:
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

Benutzeravatar
Dauerfeuer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 902
Registriert: Do 18. Jun 2015, 13:21

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Dauerfeuer » Mo 21. Dez 2015, 19:10

johnbond01 hat geschrieben:Bei Waffen wäre das ganze wohl schwieriger, der denkende Parkinsonkranke hält seinen Finger schon vom Abzug fern...

also bei solcher Art Argumentation krieg ich die Gänsehaut... Hier finden es wohl viele völlig ok, wenn jemand der seine Muskeln nicht mehr unter Kontzrolle hat, mit Waffen hantiert... Ich mein, gehts noch? :headslap:
Don't eat the yellow snow...

Benutzeravatar
Al3x
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3013
Registriert: So 1. Jun 2014, 21:17
Wohnort: ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Al3x » Mo 21. Dez 2015, 20:07

Vergil hat geschrieben:
Al3x hat geschrieben:Bitte keinen Tiroler Amtsarzt mit den Wienern vergleichen...


Hast du Erfahrungen mit Amtsärzten aus beiden Bundesländern? Ich kenne nur ein paar aus Tirol und die sind, für meinen Geschmack, sehr vorsichtig wenn es um Anwendung und Aufhebung von Zwangsmitteln geht.

Lg, Vergil


Ja klar hab ich das, ich komme eigentlich aus dem Bezirk Kitzbuehel wo auch meine WBK ausgestellt wurde.
Zuletzt geändert von Al3x am Di 22. Dez 2015, 08:51, insgesamt 3-mal geändert.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

DerDaniel
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4507
Registriert: Mo 12. Dez 2011, 19:09

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von DerDaniel » Mo 21. Dez 2015, 20:11

Dauerfeuer hat geschrieben:
johnbond01 hat geschrieben:Bei Waffen wäre das ganze wohl schwieriger, der denkende Parkinsonkranke hält seinen Finger schon vom Abzug fern...

also bei solcher Art Argumentation krieg ich die Gänsehaut... Hier finden es wohl viele völlig ok, wenn jemand der seine Muskeln nicht mehr unter Kontzrolle hat, mit Waffen hantiert... Ich mein, gehts noch? :headslap:

:lol: Du hast aber auch genau KEINE Ahnung von Parkinson, oder? :doh:
Falls doch, erklär mir mal bitte kurz welches der Leitsymptome genau gegen eine Waffenhandhabung spricht?
Zuletzt geändert von DerDaniel am Mo 21. Dez 2015, 20:14, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Al3x
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3013
Registriert: So 1. Jun 2014, 21:17
Wohnort: ΜΟΛΩΝ ΛΑΒΕ

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Al3x » Mo 21. Dez 2015, 20:14

Die grossen Streukreise. :lol:
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/

savage3000
Supporter .308 Win
Supporter .308 Win
Beiträge: 3180
Registriert: Do 13. Okt 2011, 16:16
Wohnort: Oberösterreich

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von savage3000 » Mo 21. Dez 2015, 20:15

Is halt im Allgemeinen dann auch die Frage, WAS der Amtsarzt dann checkt...Wenn der Hausarzt jetzt bei etwas höhrern Leberwerten noch freundlich grinst, ist das beim Amtsarzt , was WBK angeht sicher kein Spass mehr. (vorrausgesetzt das Ganze geht überhaupt soweit ...)

Dude72
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 716
Registriert: Mo 30. Jul 2012, 20:06

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Dude72 » Mo 21. Dez 2015, 20:30

savage3000 hat geschrieben:Is halt im Allgemeinen dann auch die Frage, WAS der Amtsarzt dann checkt...Wenn der Hausarzt jetzt bei etwas höhrern Leberwerten noch freundlich grinst, ist das beim Amtsarzt , was WBK angeht sicher kein Spass mehr. (vorrausgesetzt das Ganze geht überhaupt soweit ...)


Niemand ist 100 Prozent gesund. Jeder Arzt kann immer was finden.
Vielleicht findet der Amtsarzt dann auch bei jedem WBK/WP Besitzer was. Vorerst ist das Dokument weg.
Wieviele werden beeinspruchen?
Ein Freibrief zum Sekkieren!
hurry up and wait

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1523
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von titan » Mo 21. Dez 2015, 20:55

Lindenwirt hat geschrieben:Noch ein Nachtrag warum ich das differenzierter sehe.
Viele Leute, uns vermutlich eingeschlossen, sehen es nicht ein wenn etwas eben nicht mehr funktioniert. Mein Vater (10 Jahre Parkinson) würde heute noch Auto fahren hätte ich ihm nicht mit Hilfe des Amtarzts den Führerschein abgenommen. Auf einem Parkplatz Vollgas gegen die Schrankenbefestigung (Auto Totalschaden), ein paar Tage später auf der Geraden 90° abgebogen und in den Wald gesprungen (wieder Totalschaden, dieses Mal mit dem Moped). Div. OEAMTC Fahrtests gemacht um den Zettel wieder zu bekommen, jedes Mal 0 von 10 Punkte und er sieht es immer noch nicht ein.
Es wäre nur eine Frage von Tagen oder Wochen geweden bis hier Menschen zu Schaden gekommen wären.
Bei Waffen zur Heimverteidigung sehe ich es weniger dramatisch aber wer garantiert das nicht mit der Waffe hantiert wird, wo ist die Grenze? Bei aktiven Waffengebrauch (Jagd) wäre ich tatsächlich froh wenn es eine SINNVOLLE Überprüfung geben wird. Dies darf aber natürlich nicht missbraucht werden, es muss objektive Kriterien geben, Willkür der Beamten haben wir genug.


Wenn dein Vater grob fahrlässig handelt ist allein er dafür verantwortlich. Dein Vater hat sich also vorsätzlich in ein Fahrzeug gesetzt und es wider besseren Wissens in Betrieb genommen. Wir sollten uns aber tunlichst dagegen wehren, aus einem körperlichen Gebrechen eine Straftat oder Fahrlässigkeit abzuleiten und genau das passiert beim Gang zum Amtsartzt im Auftrag der Behörde. Ich habe auch dann ein Recht eine Waffe zu besitzen, wenn ich sie nicht abfeuern, dh benützen möchte oder mir der Rückstoß zu stark ist. Auch habe ich ein Recht darauf, einen Erben zu benennen, sofern mein Ableben näher rückt ohne dass ich zwischenzeitlich enteignet werde. Diese Entwicklung von Enteignung-light ist ganz einfach ausgedrückt nur eine weitere Gemeinheit unserer undemokratischen Übermenschen und stellt einen massiven Eingriff in das Grundrecht, Recht auf rechtmäßig erworbenes Eigentum dar.

Benutzeravatar
Dauerfeuer
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 902
Registriert: Do 18. Jun 2015, 13:21

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von Dauerfeuer » Mo 21. Dez 2015, 21:35

DerDaniel hat geschrieben:
Dauerfeuer hat geschrieben:
johnbond01 hat geschrieben:Bei Waffen wäre das ganze wohl schwieriger, der denkende Parkinsonkranke hält seinen Finger schon vom Abzug fern...

also bei solcher Art Argumentation krieg ich die Gänsehaut... Hier finden es wohl viele völlig ok, wenn jemand der seine Muskeln nicht mehr unter Kontzrolle hat, mit Waffen hantiert... Ich mein, gehts noch? :headslap:

:lol: Du hast aber auch genau KEINE Ahnung von Parkinson, oder? :doh:
Falls doch, erklär mir mal bitte kurz welches der Leitsymptome genau gegen eine Waffenhandhabung spricht?

reden wir von der selben Krankheit Herr Doktor?
https://de.wikipedia.org/wiki/Parkinson-Krankheit
Du meinst, das würde eine Waffenhandhabung nicht negativ beeinflussen? Na gut, wenn du meinst, du kennst dich ja aus....
Zuletzt geändert von Dauerfeuer am Mo 21. Dez 2015, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.
Don't eat the yellow snow...

DerDaniel
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4507
Registriert: Mo 12. Dez 2011, 19:09

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von DerDaniel » Mo 21. Dez 2015, 21:36

EDIT: Fehler meinerseits, nehme alles zurück.

Dauerfeuer hat geschrieben:
DerDaniel hat geschrieben:[emoji38] Du hast aber auch genau KEINE Ahnung von Parkinson, oder? :doh:
Falls doch, erklär mir mal bitte kurz welches der Leitsymptome genau gegen eine Waffenhandhabung spricht?

reden wir von der selben Krankheit?
https://de.wikipedia.org/wiki/Parkinson-Krankheit
Du meinst, das würde eine Waffenhandhabung nicht negativ beeinflussen? Na gut, wenn du meinst....

Setzen, sechs, zum dritten, Frage nicht beantwortet.
Ich habe nicht gefragt, ob die Waffenhandhabung negativ beeinflusst wird, darauf wäre die Antwort teil korrekt, sondern welches der Symptome gegen eine Handhabung von Waffen spricht.
Zuletzt geändert von DerDaniel am Mo 21. Dez 2015, 22:52, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1523
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von titan » Mo 21. Dez 2015, 22:25

DerDaniel hat geschrieben:
titan hat geschrieben:
[...]Dein Vater hat sich also vorsätzlich in ein Fahrzeug gesetzt und es wider besseren Wissens in Betrieb genommen.


Möööpppp, setzen, sechs, der nächste.
Wenn man keine Ahnung von Medizin hat, dann sollte man sich entweder informieren, oder den Mund halten.


1. Kein Grund unhöflich zu werden. :naughty:
2. Aus dem Post von Lindenwirt geht hervor, dass die Unfälle seines Vaters in Zusammenhang mit einer Nervendegenerationskrankheit stehen und dieser aus Uneinsichtigkeit weiterhin Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehr in Betreib genommen hat. Sein Vater hat jedoch trotz Krankheit ein Recht auf Eigentum (u.A. Besitz eines Fahrzeugs, etc) welches aber nicht gleichbedeutend mit einer Erlaubnis zur Benützung auf öffentlichen Straßen ist, was man ungewälzt auf Thema Waffen mit einer Teilnahme an einer Jagd vergleichen könnte. Wo ist also dein Problem?

DerDaniel
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4507
Registriert: Mo 12. Dez 2011, 19:09

Re: Amtsarzt und Entwaffnung

Beitrag von DerDaniel » Mo 21. Dez 2015, 22:55

Sorry, mein Fehler! Ich dachte er hätte von Demenz gesprochen (da die Symptome irgendwie nicht zu Parkinson passen), da es sich aber auch hier um Parkinson handelt passt alles!

Gesendet von meinem Xperia Z1 Compact mit Tapatalk

Antworten