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Wie führt die Polizei?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Wie führt die Polizei?
Ich red nicht von Grundwehrdienern sondern von "Profis" bzw. Berufswaffenträgern - an so jemanden habe ich etwas andere Erwartungen als an einen 18jährigen der 6 Monate irgendwas macht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Wie führt die Polizei?
Mal so ne ganz doofe Frage: Wie oft habt ihr es beim IPSC bei "Hammer Down" knallen gehört?
Das sind nicht alles Profis, sondern auch viele Amateurschützen, aber mir ist trotzdem kein Fall bekannt wo es geknallt hätte.
Insofern darf ich wohl von jemandem der das sogar Beruflich macht erwarten, dass er ausreichend gedrillt ist um auch noch nach 48 Stunden eine Waffe entladen zu können.
Das sind nicht alles Profis, sondern auch viele Amateurschützen, aber mir ist trotzdem kein Fall bekannt wo es geknallt hätte.
Insofern darf ich wohl von jemandem der das sogar Beruflich macht erwarten, dass er ausreichend gedrillt ist um auch noch nach 48 Stunden eine Waffe entladen zu können.
Re: Wie führt die Polizei?
Beim IPSC ist der vorgegebene Entladeablauf auch nicht so dämlich wie beim ÖBH. 

Re: Wie führt die Polizei?
IT Guy hat geschrieben:Beim IPSC ist der vorgegebene Entladeablauf auch nicht so dämlich wie beim ÖBH.
Wie entladen die dort, was dämlich wäre?

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Das Leben ist voller Tücken...... und warum hab´ich jetzt Hemmung?
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