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Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von martin » Mo 25. Jan 2016, 12:35

Es kursieren viele Gerüchte rund um das Thema .408 CT.
Nun hat das BVwG gesprochen und sich gegen die Sichtweise des BMLVS entschieden. :clap:

Quelle: RIS
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 04835_1_00" onclick="window.open(this.href);return false;

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BigBen
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Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von BigBen » Mo 25. Jan 2016, 12:44

Ich wünsche den zuständigen Personen und so genannten Gutachtern noch möglichst viele solcher Urteile. Wir leben zum Glück doch noch in einem Rechtsstaat!
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von Thule » Mo 25. Jan 2016, 13:07

Alles recht nett, aber:
12. Dass der Besitz der verfahrensgegenständlichen Waffe aus Sicht der öffentlichen Ordnung problematisch erscheint, erkennt das Bundesverwaltungsgericht; dies gilt aber im Hinblick auf die überlegene Bewaffnung gegenüber Exekutivorganen und vor allem auf die Möglichkeit eines Angriffes auf weite Distanzen insbesondere für alle Gewehre, die als Scharfschützengewehre (im Sinne von Gewehren, die militärisch von Scharfschützen und polizeilich von Präzisionsschützen eingesetzt werden, um ein großes Gebiet abzusichern, wie bei großen Veranstaltungen, oder ein herausragendes Einzelziel zu bekämpfen, ohne selbst entdeckt zu werden) zu bezeichnen sind; es liegt am Gesetz- bzw. hier Verordnungsgeber diese gefährlichen Waffen als Kriegsmaterial - was sie wohl in der Realität sind - zu definieren und Rechtssicherheit herzustellen; weder kann die belangte Behörde noch das Bundesverwaltungsgericht diese Lücke im Gesetz, an das auch eine gerichtliche Strafbestimmung anknüpft, schließen, zumal diese gewollt erscheint.
Das säuert diesen kleinen Triumph gegen die BMLVS "Holzkisten sind Kriegsmaterial" Chaostruppe ein wenig. Zeigt auch wo die Gerichte/Richter da eigentlich stehen. Was glaubt ihr was die in der Rossauer Lände jetzt machen werden? Die éigene Rechtsmeinung zu KM-Munition und WBK und die Einstufungen haben sie sich letztes mal ja ins Gesetz schrieben lassen.

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Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von hasgunz » Mo 25. Jan 2016, 13:30

Thule hat geschrieben:Alles recht nett, aber:
12. Dass der Besitz der verfahrensgegenständlichen Waffe aus Sicht der öffentlichen Ordnung problematisch erscheint, erkennt das Bundesverwaltungsgericht; dies gilt aber im Hinblick auf die überlegene Bewaffnung gegenüber Exekutivorganen und vor allem auf die Möglichkeit eines Angriffes auf weite Distanzen insbesondere für alle Gewehre, die als Scharfschützengewehre (im Sinne von Gewehren, die militärisch von Scharfschützen und polizeilich von Präzisionsschützen eingesetzt werden, um ein großes Gebiet abzusichern, wie bei großen Veranstaltungen, oder ein herausragendes Einzelziel zu bekämpfen, ohne selbst entdeckt zu werden) zu bezeichnen sind; es liegt am Gesetz- bzw. hier Verordnungsgeber diese gefährlichen Waffen als Kriegsmaterial - was sie wohl in der Realität sind - zu definieren und Rechtssicherheit herzustellen; weder kann die belangte Behörde noch das Bundesverwaltungsgericht diese Lücke im Gesetz, an das auch eine gerichtliche Strafbestimmung anknüpft, schließen, zumal diese gewollt erscheint.
Das säuert diesen kleinen Triumph gegen die BMLVS "Holzkisten sind Kriegsmaterial" Chaostruppe ein wenig. Zeigt auch wo die Gerichte/Richter da eigentlich stehen. Was glaubt ihr was die in der Rossauer Lände jetzt machen werden? Die éigene Rechtsmeinung zu KM-Munition und WBK und die Einstufungen haben sie sich letztes mal ja ins Gesetz schrieben lassen.
Den Typen zeigst du mir, der mich auf 200m Entfernung noch mit meinem AR 15 sieht!
Bei diesem Humbug fängt mir wieder das Blut zum Kochen an! :angry-steamingears:

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

buckshot

Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von buckshot » Mo 25. Jan 2016, 13:37

Naja Thule, das besagt ja nur dass sie so gesehen ja alle Gewehre die präzise sind verbieten müssten und das eben nicht können...

Das wichtigste zur gegenständlichen causa steht hier:
Weder das Präzisionsgewehr Fortmeier Modell 2002 im Kaliber .408 Chey Tac noch die Patrone .408 Chey Tac aus einer anderen Waffe verschossen würden sich heutzutage zum Einsatz in der ursprünglichen Bestimmung (Panzerbüchse = Büchse gegen Panzer) auf dem Gefechtsfeld, nämlich zur Bekämpfung von Panzern, eignen.

Beim Präzisionsgewehr Fortmeier Modell 2002 im Kaliber .408 Chey Tac handele es sich in Anbetracht der Erkenntnisse der obenstehenden Befundaufnahme um eine Schusswaffe der Kategorie C nach § 30 WaffG.

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Martin P
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Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von Martin P » Mo 25. Jan 2016, 13:53

Fraglich ist vor allem auch, ob es dabei bleibt, da das Bundesverwaltungsgericht die Revision zugelassen hat. Offenbar war man sich dort selbst hinsichtlich der Argumentation nicht sicher, dass erst die Verfügbarkeit von panzerbrechender Munition das Gewehr zur "Panzerbüchse" und damit zum Kriegsmaterial macht.

Weiß jemand, ob die belangte Behörde die Entscheidung bekämpft hat?

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Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von gewo » Mo 25. Jan 2016, 14:03

schoenheitsfehler ist dass die revision zulaessig ist

das BVG hat zwei ansatzpunkt fuer die revision klargestellt

die erste macht mir keine angst, da geht es um die eventuelle beruecksichtigung zukuenftig am markt verfuegbarer patronen
das ist bullshit
regelungen koennen immer nur fuer bereits exostierende waren gelten, nicht fuer sience fiction

die zweite ist zumindestens potentiell etwas heikler
es konnte im verfahren nicht geklaert werden welche art von "panzerung" der gesetzgeber bei "panzerbuechsen" im sinn hatte. das BVG haelt es fuer moeglich dass damit auch koerperpanzerung (schutzwesten) gemeint sein koennten..
damit waere dann auch die 22lr eine panzerbuechse ..
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Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von buckshot » Mo 25. Jan 2016, 14:14

Martin P hat geschrieben:Fraglich ist vor allem auch, ob es dabei bleibt, da das Bundesverwaltungsgericht die Revision zugelassen hat. Offenbar war man sich dort selbst hinsichtlich der Argumentation nicht sicher, dass erst die Verfügbarkeit von panzerbrechender Munition das Gewehr zur "Panzerbüchse" und damit zum Kriegsmaterial macht.

Weiß jemand, ob die belangte Behörde die Entscheidung bekämpft hat?

Irgendwo im Mittelteil steht sehr wohl auch, dass selbst die Verfügbarkeit von entsprechender panzerbrechenden "Hartkern" geschoßen die Waffe nicht zu einer Panzerbüchse macht...

Für .30er Kaliber gäbe es ja sogar solche Munition - diese ist aber ohnehin verboten bzw. KM...

Daher ist dieses Argument eigentlich auch keines - sonst müßten sie sämtliche .30er Kaliber verbieten ;)

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Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von Thule » Mo 25. Jan 2016, 14:28

buckshot hat geschrieben:Naja Thule, das besagt ja nur dass sie so gesehen ja alle Gewehre die präzise sind verbieten müssten und das eben nicht können...

Das wichtigste zur gegenständlichen causa steht hier:
Weder das Präzisionsgewehr Fortmeier Modell 2002 im Kaliber .408 Chey Tac noch die Patrone .408 Chey Tac aus einer anderen Waffe verschossen würden sich heutzutage zum Einsatz in der ursprünglichen Bestimmung (Panzerbüchse = Büchse gegen Panzer) auf dem Gefechtsfeld, nämlich zur Bekämpfung von Panzern, eignen.

Beim Präzisionsgewehr Fortmeier Modell 2002 im Kaliber .408 Chey Tac handele es sich in Anbetracht der Erkenntnisse der obenstehenden Befundaufnahme um eine Schusswaffe der Kategorie C nach § 30 WaffG.
Richtig. Nicht können, aber wollen würden.
es liegt am Gesetz- bzw. hier Verordnungsgeber diese gefährlichen Waffen als Kriegsmaterial - was sie wohl in der Realität sind - zu definieren und Rechtssicherheit herzustellen; weder kann die belangte Behörde noch das Bundesverwaltungsgericht diese Lücke im Gesetz, an das auch eine gerichtliche Strafbestimmung anknüpft, schließen, zumal diese gewollt erscheint.
:puke-front:
Das auch keine Mißverständnisse aufkommen. Die meinen jede Art von "Scharfschützengewehr"
insbesondere für alle Gewehre, die als Scharfschützengewehre (im Sinne von Gewehren, die militärisch von Scharfschützen und polizeilich von Präzisionsschützen eingesetzt werden
Also ich hab wieder genug. Erfreulich für den Besitzer dieser Waffe. Hoffe für ihn, dass er jetzt Ruhe hat. Nur wirklich erfreulich ist das nicht. Beim Punkt 12 kommt mir nur das Speiben.

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Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von Schmidl » Mo 25. Jan 2016, 14:35

Unglaublich mit welchen (an den Haaren herbeigezogenen) Argumenten die Behörde mit ihren 'Spezialisten ' in diesem Fall gegen den Beschwerdeführer argumentiert hat! :tipphead: Vor allem die Standhaftigkeit und fast mantrahafte Wiederholung der immer gleichen Argumente ist ein Wahnsinn und wäre ja fast schon lustig, wenn das Thema und die Folgen nicht so traurig wären...

Da wundert es nicht mehr, dass in vielen anderen Fällen (aufgrund falschen Stolzes?) Vom BmfLV gegen die Bevölkerung entschieden wird :headslap:

Man kann dem Beschwerdeführer für seine Standhaftigkeit und Ausdauer nur danken! :clap:
Hoffentlich findet auch bei anderen Themen wie zb Waffenpass (zum Glück hab ich meinen :D ) oder diversen Halbautomaten (ich will endlich ein M1! :lol: ) die Behörde endlich zur Vernunft! (Träumen wird man ja noch dürfen...)

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Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von rupi » Mo 25. Jan 2016, 14:38

Thule hat geschrieben:Hoffe für ihn, dass er jetzt Ruhe hat.
jo, seit Sommer 2014 habens ihn genervt
member the old PD design ? oh I member

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Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von lalaton » Mo 25. Jan 2016, 14:45

rupi hat geschrieben:
Thule hat geschrieben:Hoffe für ihn, dass er jetzt Ruhe hat.
jo, seit Sommer 2014 habens ihn genervt
Eigentlich sollte man sich als Kollektiv bei Ihm bedanken, er hat uns allen einen Dienst erwiesen.

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Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von Senf » Mo 25. Jan 2016, 15:04

Mal abgesehen von ein paar Schreibfehlern, war das kein wirklicher Gewinn. Sie haben nur klargestellt dass die Definiton "Panzerbüchse" ungenau ist. Und das genau dieses Kaliber nicht panzerbrechend ist. Ich sags euch bei der nächsten Novelle, gelten alle leistungsstärkeren Kaliber als "Panzerbrechend" und das wars dann...
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

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Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von BigBen » Mo 25. Jan 2016, 15:13

Dann kannst aber 99% der Jagdbüchsen auch Einsammeln...und ich empfinde trotzdem Genugtuung dass die Praktik des BMLVs mit irgendwelchen schlampigen Pseudo-Gutachten gesetzestreue Bürger zu gängeln zunehmend Widerspruch von höchstgerichtlichen Instanzen erhält.
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Re: Bundesverwaltungsgericht zu Kaliber .408 Chey Tac

Beitrag von Incite » Mo 25. Jan 2016, 15:26

BigBen hat geschrieben:Dann kannst aber 99% der Jagdbüchsen auch Einsammeln...und ich empfinde trotzdem Genugtuung dass die Praktik des BMLVs mit irgendwelchen schlampigen Pseudo-Gutachten gesetzestreue Bürger zu gängeln zunehmend Widerspruch von höchstgerichtlichen Instanzen erhält.
Wollen "die" scheinbar eh wenn dem Herrn sein Besitz weggenommen hätte werden sollen da er keine Kat A Genehmigung bekam für etwas das er rechtmäßig bis zu dem Zeitpunkt besaß und sich das alles vor Gericht erstreiten musste.

Wenn ich an die EU und HA denke.... Ein Witz :roll:
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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