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Transport zum Schießplatz wie?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Transport zum Schießplatz wie?
Seit wann gibt's in Oesterreich einen "Clubzwang" fuer Sportschuetzen?
Transport zum Schiessplatz oder zum behoerdlich genehmigten Schiessplatz?
Transport zum Schiessplatz oder zum behoerdlich genehmigten Schiessplatz?
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Gerhard
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Re: Transport zum Schießplatz wie?
Aha, aha...
Ich denke ich werde mal mit der lokal zuständigen Exekutive sprechen wie sie das auslegen. Ist halt wie immer: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenns die lokalen nicht stört, dann auch ka Klage....
Als Otto Normalbürrger bin ich allerdings der Meinung dass ich genau das Waffengesetz zu kennen habe und nicht 10 andere Erlässe von denen ich nie nix höre, auf die im Waffengesetz auch nicht verwiesen wird als etwaige Oreintierung. (ICH kann mich ja im Internetz schlaumachen, aber 9 von 10 können/tun das nicht und es kann meiner Meinung nach auch nicht verlangt werden! Entweder stehts klar im Gesetz und sonst ist es höchstens das was du eh sagst: Irgendeine MEINUNG von IRGENDWEM)
Nach meinem Rechtsverständnis schützt Unwissenheit zwar vor Strafe nicht, aber mehr als nach Besten Wissen und Gewissen Informieren kann sich kein Mensch.
Ich denke es muss reichen wenn ich einem Exekutivbeamten im Zweifel die Stelle im (ausgedruckten und mitgeführten) Gesetz zeigen kann die es mir erlaubt die Waffe ungeladen auch offen zu führen.
Ich denke ich werde mal mit der lokal zuständigen Exekutive sprechen wie sie das auslegen. Ist halt wie immer: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenns die lokalen nicht stört, dann auch ka Klage....
Als Otto Normalbürrger bin ich allerdings der Meinung dass ich genau das Waffengesetz zu kennen habe und nicht 10 andere Erlässe von denen ich nie nix höre, auf die im Waffengesetz auch nicht verwiesen wird als etwaige Oreintierung. (ICH kann mich ja im Internetz schlaumachen, aber 9 von 10 können/tun das nicht und es kann meiner Meinung nach auch nicht verlangt werden! Entweder stehts klar im Gesetz und sonst ist es höchstens das was du eh sagst: Irgendeine MEINUNG von IRGENDWEM)
Nach meinem Rechtsverständnis schützt Unwissenheit zwar vor Strafe nicht, aber mehr als nach Besten Wissen und Gewissen Informieren kann sich kein Mensch.
Ich denke es muss reichen wenn ich einem Exekutivbeamten im Zweifel die Stelle im (ausgedruckten und mitgeführten) Gesetz zeigen kann die es mir erlaubt die Waffe ungeladen auch offen zu führen.
It´s a damn poor mind that can think of only one way to spell a word. (Thomas Jefferson, 1743-1826)
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Steirer hat geschrieben:Seit wann gibt's in Oesterreich einen "Clubzwang" fuer Sportschuetzen?
hi
den gibt es ja eh nicht
aber es gibt im wesentlichen zwei privilegierte gruppen von legalwaffenbesitzern
jaeger und sportschuetzen
wenn du in den genuss der priviliegen (teilmantelhohlspitz, fuehren von kat C und D) kommen willst musst halt zu diesen gruppen gehoeren ..
aber von zwang ist keine rede
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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- Heinzelmaennchen
- .50 BMG
- Beiträge: 540
- Registriert: Fr 20. Nov 2015, 19:48
- Wohnort: NÖ
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Hallo,
Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG
Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG
Re: Transport zum Schießplatz wie?
ist rechtlich kein problem.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- Heinzelmaennchen
- .50 BMG
- Beiträge: 540
- Registriert: Fr 20. Nov 2015, 19:48
- Wohnort: NÖ
Re: Transport zum Schießplatz wie?
thx for Info!


Re: Transport zum Schießplatz wie?
koennte bei mir gewesen sein
die sache ist nicht ganz so klar wie es auf den ersten blick scheint
lt praxiskommentar gartner/kepplinger aus 2013 ist das mitfuehren von vorgeladenen magazinen in einem raeumlichen naheverhaeltnis mit einer pistole als fuehren zu qualifizieren, auch dann wenn sich beide gegenstaende in einem transportbehaeltnis befinden
im waffengesetzt laesst sich dazu nichts finden, auch nicht in den verordnungen, erlaessen und ogh urteilen
aber wenn die zwei der meinung sind ...
die sache ist nicht ganz so klar wie es auf den ersten blick scheint
lt praxiskommentar gartner/kepplinger aus 2013 ist das mitfuehren von vorgeladenen magazinen in einem raeumlichen naheverhaeltnis mit einer pistole als fuehren zu qualifizieren, auch dann wenn sich beide gegenstaende in einem transportbehaeltnis befinden
im waffengesetzt laesst sich dazu nichts finden, auch nicht in den verordnungen, erlaessen und ogh urteilen
aber wenn die zwei der meinung sind ...
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Re: Transport zum Schießplatz wie?
Ich hätte auch eine Frage zu Transport, erlaube mir den Thread kurz zu "hijacken"
Wie verhält es sich beim Transport von Waffenteilen (Kat B)?
Wenn ich zB nur den Lauf meiner Glock zum Büchser bringe, oder aber zB nach dem
Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme
(die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise
noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)
Dürfte ich die Waffenteile hierbei zum Beispiel in einer Jackentasche "eingesteckt" haben?
Sicher hätte ich hierbei den einfachen Zugriff erfüllt, aber nur ein Lauf ohne Verschluss
und Griffstück oder ein Verschluss ohne Griffstück ist ja keine Waffe im herkömmlichen Sinn, oder?
Im Gesetzestext ist immer von dem Begriff "Waffe" die Rede; Gelten diese Bestimmungen
auch für Waffenteile
Wo fängt hierbei für den Gesetzgeber das "Führen" an? Wäre auch über Links zu
entsprechender Judikatur dankbar!
Wie verhält es sich beim Transport von Waffenteilen (Kat B)?
Wenn ich zB nur den Lauf meiner Glock zum Büchser bringe, oder aber zB nach dem
Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme
(die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise
noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)
Dürfte ich die Waffenteile hierbei zum Beispiel in einer Jackentasche "eingesteckt" haben?
Sicher hätte ich hierbei den einfachen Zugriff erfüllt, aber nur ein Lauf ohne Verschluss
und Griffstück oder ein Verschluss ohne Griffstück ist ja keine Waffe im herkömmlichen Sinn, oder?
Im Gesetzestext ist immer von dem Begriff "Waffe" die Rede; Gelten diese Bestimmungen
auch für Waffenteile
Wo fängt hierbei für den Gesetzgeber das "Führen" an? Wäre auch über Links zu
entsprechender Judikatur dankbar!
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Heinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,
Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG
Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehen

Auch wenn's schwer fällt - Murmeln erst am Schießplatz nach Aufforderung der Standaufsicht laden

LG Günter (Blackhawk)
Tanfoglio Gold Match Xtreme - die Göttin
Tanfoglio Gold Match Xtreme - die Göttin
Re: Transport zum Schießplatz wie?
Blackhawk hat geschrieben:Heinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,
Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG
Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehen![]()
Auch wenn's schwer fällt - Murmeln erst am Schießplatz nach Aufforderung der Standaufsicht laden
wenn ich mich in so einem Verein wiederfinde dann such ich mir lieber einen anderen...
member the old PD design ? oh I member
Re: Transport zum Schießplatz wie?
rupi hat geschrieben:Blackhawk hat geschrieben:Heinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,
Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG
Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehen![]()
Auch wenn's schwer fällt - Murmeln erst am Schießplatz nach Aufforderung der Standaufsicht laden
wenn ich mich in so einem Verein wiederfinde dann such ich mir lieber einen anderen...
++1
Aber ich glaub, wir sind eher das Gegenteil gewohnt - bei den dynamischen Bewerben/Vereinen wirst ja eher blöd angeschaut, wennst erst am Stand zum Stopfen anfängst.

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Member of Pulverdampf DODLSQUAD
PPP Garantie - Pleiten, Pech & Pannen - Sie wünschen, wir spielen.
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Re: Transport zum Schießplatz wie?
Jürgen_ hat geschrieben:Ich hätte auch eine Frage zu Transport, erlaube mir den Thread kurz zu "hijacken"
Wie verhält es sich beim Transport von Waffenteilen (Kat B)?
Wenn ich zB nur den Lauf meiner Glock zum Büchser bringe, oder aber zB nach dem
Schießstandbesuch mit dem Auto einen kurzen Halt mache und nur den Verschluss mitnehme
(die restliche Ausrüstung natürlich im Kofferraum, Verschluss wäre verständlichweise
noch am Schießstand vom Griffszück getrennt worden)
Dürfte ich die Waffenteile hierbei zum Beispiel in einer Jackentasche "eingesteckt" haben?
Sicher hätte ich hierbei den einfachen Zugriff erfüllt, aber nur ein Lauf ohne Verschluss
und Griffstück oder ein Verschluss ohne Griffstück ist ja keine Waffe im herkömmlichen Sinn, oder?
Im Gesetzestext ist immer von dem Begriff "Waffe" die Rede; Gelten diese Bestimmungen
auch für Waffenteile
Wo fängt hierbei für den Gesetzgeber das "Führen" an? Wäre auch über Links zu
entsprechender Judikatur dankbar!
Ich glaube nicht dass es da eine Judikatur dazu gibt... ich wüsste nicht warum du ein Problem bekommen solltest wenn du mit einem Glock-Schlitten in der Jackentasche zum Büchser gehst. Nachdem normalerweise nicht anstandslos Personen auf offener Straße gefilzt werden, kanns keiner wissen und sich ergo dessen auch nicht beschweren dass du einen Verschluss in der Tasche hast. Wenn mich ein Polizist auf offener Straße(wahllos aus der Menge gepickt) fragt was ich in den Taschen hab, frag ich ihn zurück ob er sonst keine Sorgen hat. Im Gesetz steht was von "Waffe", der Schlitten allein ist keine Waffe, damit gehe ich davon aus dass ich Waffenteile ganz normal von A nach B bewegen darf, ohne dass ich gegen das Gesetz verstoße.
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
Re: Transport zum Schießplatz wie?
rupi hat geschrieben:Blackhawk hat geschrieben:Heinzelmaennchen hat geschrieben:Hallo,
Ich hatte gestern eine Diskussion mit einem Freund, der nun eine WBK hat. Es ging um den Transport zum Schießplatz. Die Sache mit dem Behältnissen ist so weit eh klar und wurde im Treat ausgiebig besprochen. Nun hat man Ihm beim Waffenführerschein allerdings erklärt, man dürfe auch keine bereits geladenen Magazine - auch wenn getrennt von der Waffe - transportieren.
Ich habe bisher immer vorgeladene Magazine im Range Bag (Seitenfächer im "high end Workzone Bag") gehabt und die Waffen auch darin im z.B. Glock Koffer ohne Magazin. - Sonst gibt's dann am Stand eine "Ladeorgie".
Kann mir hier jmd. weiterhelfen?
LG
Vorgeladene Magazine sind in einigen Vereinen nicht gerne gesehen![]()
Auch wenn's schwer fällt - Murmeln erst am Schießplatz nach Aufforderung der Standaufsicht laden
wenn ich mich in so einem Verein wiederfinde dann such ich mir lieber einen anderen...
da wirst vermutlich lange suchen muessen
diese bestimmung ist aus dem ISSF bzw SGKP reglement und gilt im prinzip auf allen praezisionsschiesstaenden.
munition darf erst auf das entsprechende kommando "5 schuss laden und fertigmachen" geladen werden. das hantieren mit munition bevor dieses kommando gegeben wird fuehrt zur disqualifikation.
im prinzip gelten diese bestimmungen nur bei bewerben.
da aber sehr viele staende aus haftungsgruenden in ihrer standordnung irgendwo stehen haben "es gelten die bestimmungen der oesterreichischen schiessordnung, dem gueltigen regelwerk ISSF bzw SGKP ( jetzt FFW-GK) " gilt das aber auch ausserhalb der bewerbe.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Transport zum Schießplatz wie?
gewo hat geschrieben:
lt praxiskommentar gartner/kepplinger aus 2013 ist das mitfuehren von vorgeladenen magazinen in einem raeumlichen naheverhaeltnis mit einer pistole als fuehren zu qualifizieren, auch dann wenn sich beide gegenstaende in einem transportbehaeltnis befinden
jetzt muss nur noch das räumliche naheverhältnis genau definiert werden.
Bei mir ist die Gun in einer verschlossenen Waffentasche, die steckt wiederum in einem verschlossenen Waffenrucksack. Die Mags waren früher vorgestopft und sind in einer eigenen Magazintasche die ebenfalls verschlossen ist und steckt in einer 2. ebenfalls verschlossenen Tasche weil der Rucksack meist ohnehin voll ist.
Was das auch immer war - eine schnelle Zugriffsmöglichkeit sieht anders aus.
Weiß schon, daß dieses Werk das Referenzwerk ist aber mal ehrlich - denke ist etwas anderes wenn das Setup das gleiche wäre aber die vollgestopften Mags im Rucksack herumkugeln hätte dann würde ich dem zustimmen.
In dem von dir angeführten Text wird ja das vorgestopfte Mag in Verbindung mit der Waffe gesprochen und der Kontext über den Satz "räumliches Naheverhältnis hergestellt. Aber ein Statement "vorgestopfte Mags sind verboten" gibt er ja auch nicht von sich.
MFG
Der
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