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BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Alles was sonst nirgends wirklich reinpasst! Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Schuttwegraeumer » Mi 24. Feb 2016, 21:13

Gibt es dazu schon weitere Informationen?
Gabs schon wen der bei einer Kontrolle dort das geladene Magazin neben der Waffe im Tresor hatte und beanstandet wurde?

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Exitus
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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Exitus » Mi 24. Feb 2016, 21:37

Warum sollte das beanstandet werden?
Du kannst die Waffe sogar geladen im Tresor haben..

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Schuttwegraeumer » Mi 24. Feb 2016, 21:49

Exitus hat geschrieben:Warum sollte das beanstandet werden?
Du kannst die Waffe sogar geladen im Tresor haben..


Lies dir mal den thread durch.
Da gibts einen Verhaltensoriginellen in Villach der der Meinung ist dass er die getrennte Verwahrung einfach zu als Gesetz durchsetzen kann.

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Exitus » Mi 24. Feb 2016, 22:23

Ja, hab ich mir durchgelesen.
Gesetz ist trotzdem Gesetz.
Und wie im Thread bereits erwähnt, wenn es jemand beanstandet soll er dir erklären wie man sich mit einer ungeladenen Waffe verteidigen soll.

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Schuttwegraeumer » Do 25. Feb 2016, 06:09

Was nutzt es dass es im Gesetz steht wenn da ein Verhaltensorigineller seine eigenen Gesetze durchsetzen will.
Was machst wenn da bei der Kontrolle versuch wird dem Waffenbesitzer unsachgemäße aufbewahrung zu unterstellen und gleich mal ein Waffenverbot verhängt wird?

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Myon » Do 25. Feb 2016, 07:30

Das soll er mal Probieren, bekommt er nie durch. Auf welcher Grundlage den? Außerdem kommt eh nicht der Sachbearbeiter sondern die Polizei. Die kennen sich eventuell aus und wenn nicht den Paragraph bzw Waffengesetztext ausdrucken und freundlich darauf hinweisen das es eben nirgends steht.

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Dauerfeuer » Do 25. Feb 2016, 07:31

Schuttwegraeumer hat geschrieben:Was nutzt es dass es im Gesetz steht wenn da ein Verhaltensorigineller seine eigenen Gesetze durchsetzen will.
Was machst wenn da bei der Kontrolle versuch wird dem Waffenbesitzer unsachgemäße aufbewahrung zu unterstellen und gleich mal ein Waffenverbot verhängt wird?

da gibts dann einen Bescheid und den kannst auf Basis des gültigen Waffengesetzes wohl beeinspruchen. Wo is das Problem?
Die voll geschi**enen Unterhosen im Zuge des vorauseilenden Gehorsams werden immer skurriler...
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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Exitus » Do 25. Feb 2016, 08:11

Genau das meinte ich ja.
Ein Vogel auf der BH kann, wie gerne er es auch möchte, keine Dienstanweisung herausgeben.
Und die meisten Polizisten die zu einer Kontrolle kommen haben nicht nur im Sinn dich zu schikaniern.
Wenn du jetzt allerdings einen komplett chaotischen Waffenschrank hast in dem Gewehre, Flirten und Munition auf einen Haufen liegen und du die geladene Pistole erst darunter herauskramen musst, wirst du sicher ein Problem haben.

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Doberman » Do 25. Feb 2016, 08:15

Ich hatte erst Kontrolle mit angesteckten und geladenen Magazin.
Wurde nicht mal erwähnt...!
Warum auch. Übergeben wurde die waffe "sicher" mit sicht in die Kammer.


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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Dauerfeuer » Do 25. Feb 2016, 08:30

Doberman hat geschrieben:Ich hatte erst Kontrolle mit angesteckten und geladenen Magazin.
Wurde nicht mal erwähnt...!
Warum auch. Übergeben wurde die waffe "sicher" mit sicht in die Kammer.

woraus sich die Frage ergibt, warum du die Waffe an die Beamten überhaupt übergeben hast. Oder hat man neben der Verwahrungskontrolle bei dir auch eine Waffenkontrolle gemacht?
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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von 2b4alk » Do 25. Feb 2016, 08:37

Weil sie natürlich die Waffennummer mit der Nummer im ZWR abgleichen... Marke, Type.
Ob du die auf dich registrierte auch (noch) wirklich hast...
wer rechtshcreibfheler findet, muss sie behalten

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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Doberman » Do 25. Feb 2016, 09:01

Mein Fehler, sorry!
Es war eine Glock!


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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Doberman » Do 25. Feb 2016, 09:01

Kat. C wurde natürlich NICHT überprüft!
Nur darüber gefachsimpelt! [emoji4][emoji4]


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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von trenck » Do 25. Feb 2016, 09:47

2b4alk hat geschrieben:Weil sie natürlich die Waffennummer mit der Nummer im ZWR abgleichen... Marke, Type.
Ob du die auf dich registrierte auch (noch) wirklich hast...


Das erinnert mich an eine (angeblich) wahre Begebenheit, wo eine Polizistin sich die Seriennummer eines Revolvers folgendermaßen notiert hat: "3 5 7 M A G". :mrgreen:

Trenck
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Re: BH Villach zum Thema getrennte Verwahrung

Beitrag von Stickhead » Do 25. Feb 2016, 10:42

Das ist der Klassiker schlechthin. Man könnte ja mal anfragen (fragdenstaat.at), wieviele Waffen mit der Seriennummer 357mag im zwr sind :mrgreen:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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