Guten Abend!
Wie sieht denn das aus, wenn ich von einem Kollegen seine Pistole mit nehme zum Waffenmeister?
Brauche ich da irgend ein Schreiben, dass ich seine Waffe mit habe zum Waffenmeister?
Falls ja, was muss da alles drin stehen?
Vielen Dank!
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Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen
JJB hat geschrieben:Guten Abend!
Wie sieht denn das aus, wenn ich von einem Kollegen seine Pistole mit nehme zum Waffenmeister?
Brauche ich da irgend ein Schreiben, dass ich seine Waffe mit habe zum Waffenmeister?
Falls ja, was muss da alles drin stehen?
Vielen Dank!
hast du einen platz frei auf deinem waffenrechtlichen dokument?
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Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen
Nein, habe ich nicht mehr.
Wusste nicht, dass dies von Bedeutung ist
Wusste nicht, dass dies von Bedeutung ist
Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen
JJB hat geschrieben:Nein, habe ich nicht mehr.
Wusste nicht, dass dies von Bedeutung ist
ueber was habt ihr beim waffenfuehrerschein so geplaudert?`
autos?

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Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen
Das heißt also, ich darf nicht?
Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen
JJB hat geschrieben:Das heißt also, ich darf nicht?
waffen haben keine mascherln
es ist zwar wesentlich WER fuer WELCHE waffe verantwortlich ist, also wer ihr eigentuemer ist
aber zb am transport ist es egal WELCHE waffe du (rechtmaessig) mithast
es ist nur wesentlich dass du nicht auf mehr als jene anzahl von waffen zugriff hast die in deiner WBK eingetragen sind
wenn du zwei waffen zuhause im safe hast und eine waffe des kollegen zum waffemnmeister mitnimmst hast du zugriff auf drei waffen
auch wenn zb eine waffe beim haedler liegt zur reparatur kannst du auf sie zugreifen
es ist ja deine waffe
kannst sie ja jederzeit abholen
moeglich waere das du dem kollegen eine waffe von dir mitbringst
ihr macht eine gegenseitige ueberlassung (schriftform ist vom vorteil aber nicht bedingung)
dann hat ER eine deiner waffen
und DU eine seiner waffen
damit ist die stueckzahl nicht ueberschritten
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Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Er hat noch Plätze frei, somit werden wir dies nach Deinem Vorschlag auch so handhaben.
Vielen Dank!
Er hat noch Plätze frei, somit werden wir dies nach Deinem Vorschlag auch so handhaben.
Vielen Dank!
Re: Pistole von Kollegen zum Waffenmeister mitnehmen
JJB hat geschrieben:Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Er hat noch Plätze frei, somit werden wir dies nach Deinem Vorschlag auch so handhaben.
Vielen Dank!
guter plan
im falle irgendeiner art von kontrolle ist es aber auch wichtig dass du es genau so formulierst wie ihr es gemacht habt
ihr habt eure waffen GEGENSEITIG UEBERLASSEN
somit ueberschreitet keiner von euch seine stueckzahl
der begriff "AUSGEBORGT" oder fuer ihn "MITGENOMMEN" fuer sich wenn er mal wo in einem protokoll steht ist schaedlich
denn "ausgeborgt" oder "mitgenommen" beschreiben einen vorgang bei dem der besitzstand sich nicht geaendert hat
nur "GEGENSEITIG UEBERLASSEN" beschreibt richtig den vorgang der erfolgt ist und der es dir ermoeglicht die waffe zum angegebenen zweck mit zu haben
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