Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526

einfuhr luftdruckgewehr aus deutschland

Rund um den Schiesssport: Technik, Erfahrungen, Tipps und Tricks
Benutzeravatar
mgritsch
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2534
Registriert: Sa 26. Jun 2010, 23:46
Kontaktdaten:

Re: einfuhr luftdruckgewehr aus deutschland

Beitrag von mgritsch » Fr 12. Nov 2010, 15:47

gewo hat geschrieben:dein ernst?
abgesehen von der geldstrafe ist garantiert die waffenrechtliche zuverlaessigkeit weg
und das wegen so einer bleden luftplempen
nach sicher ned ...


drum schrieb ich ja "you decide". mag jeder für sich beantworten was sinnvoll ist.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)

zoff
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 45
Registriert: Mi 6. Okt 2010, 01:45

Re: einfuhr luftdruckgewehr aus deutschland

Beitrag von zoff » Fr 12. Nov 2010, 16:02

hatte und habe nie vor etwas unrechtes zu tun - wollte mich nur mal informieren - bin eh auch selber schon auf den langen artikel mit der waffegesetz erklärung im inet gestossen

es hat sich nur zufällig ergeben, dass ein freund im inet drauf gestossen ist (es geht übrigends um ein Crossmann Remington Genesis 1000X + ZF) und mich gefragt hat, da ich in münchen bin ob ich es ihm mitnehmen kann. händler in Ö hat er angeblich nicht gefunden.

also keine sorge - dafür geh ich kein risiko ein

lg,
zoff

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4716
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: einfuhr luftdruckgewehr aus deutschland

Beitrag von rhodium » Fr 12. Nov 2010, 17:06

Also das wäre das erste mal, daß ich höre das für die Verbringung eines Luftgewehrs (unter 6 mm Kaliber) der ganze EU-Anlage-Topfen nötig ist. Ich schliesse mich dem Statement von mgritsch an, wo kein Kläger da kein Richter. Ich kenne unzählige Leute die privat ein Luftgewehr bei deutschen Online-Händlern gekauft haben ... die trifft allesamt der Schlag, wenn ich Ihnen sage, daß dies ein Straftatbestand war.

Sehe ich das richtig und dies gilt für SSW nicht (da keine "Schusswaffen")?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36999
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: einfuhr luftdruckgewehr aus deutschland

Beitrag von gewo » Fr 12. Nov 2010, 17:23

rhodium hat geschrieben:Also das wäre das erste mal, daß ich höre das für die Verbringung eines Luftgewehrs (unter 6 mm Kaliber) der ganze EU-Anlage-Topfen nötig ist. Ich schliesse mich dem Statement von mgritsch an, wo kein Kläger da kein Richter. Ich kenne unzählige Leute die privat ein Luftgewehr bei deutschen Online-Händlern gekauft haben ... ...



hi

muss eh jeder fuer sich entscheiden

aber wie gesagt:
fuer mich unvorstellbar dass ich wegen 40,- differenz oder so vorsaetzlich gegen das WaffG verstosse
ned weil ich es so mag das WaffG, aber es ist nun mal so wie es ist, und an der genannten bestimmung gibts meiner meinung nach nix zu ruetteln...

fuer "totes recht" halte ich es nicht
ich denke dass es da durchaus konkrete verfolgungshandlungen geben kann wenn da ein konkreter fall an die oeffentlichkeit kommt ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

M16_
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 677
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 12:15

Re: einfuhr luftdruckgewehr aus deutschland

Beitrag von M16_ » Fr 12. Nov 2010, 20:21

Da gibt's in D ja auch die Sache mit den 7,5 Joule. Ich denke nicht, dass du sowas schwaches willst und stärkere fallen in D wieder unter ganz andere Bestimmungen. Da ist dann nichts mehr mit ab 18 vom Händler abholen.

Benutzeravatar
mgritsch
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2534
Registriert: Sa 26. Jun 2010, 23:46
Kontaktdaten:

Re: einfuhr luftdruckgewehr aus deutschland

Beitrag von mgritsch » Fr 12. Nov 2010, 22:44

gewo hat geschrieben:fuer "totes recht" halte ich es nicht
ich denke dass es da durchaus konkrete verfolgungshandlungen geben kann wenn da ein konkreter fall an die oeffentlichkeit kommt ...


ich sagte nicht "totes recht", nur zahnlos.

einen de-facto gebrauchsgegenstand der keinerlei kontrolle / abgabevoraussetzungen (abgesehen vom alter) bedarf so zu regelementieren wird immer eine theoretische regelung bleiben. ich gehe davon aus, dass die zahl der verfolgungen daraus dramatisch klein ist im vergleich zur zahl der übertretungen, wie da herinnen indirekt auch schon bestätigt wurde.

ich schätze mal das ist genauso wie mit der spekulationsfrist bei den aktien oder mit diversen "nebeneinkünften" die du bei deiner jahreserklärung nicht angibst und somit versteuerst. kontrollierbar sind nur die einkünfte aus kontrollierbarer quelle = ständiger dienstgeber. wobei das sicher öfter geahndet wird. wer alle steuern brav bezahlt, bezahlt jedenfalls zuviel, darauf ist das system gar nicht ausgelegt :)

man wäre auch geradezu versucht, es als "kavaliersdelikt" zu betrachten, wenn nicht just die verstöße gegen das WaffG wesentlich härtere konsequenzen für uns haben können als für ONU.

wie gesagt, die rechtliche lage ist denke ich eindeutig und nun muss sich jeder entscheiden....
Zuletzt geändert von mgritsch am Sa 13. Nov 2010, 10:06, insgesamt 1-mal geändert.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)

darnevreser
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 229
Registriert: Mo 28. Jun 2010, 11:48

Re: einfuhr luftdruckgewehr aus deutschland

Beitrag von darnevreser » Sa 13. Nov 2010, 08:37

Ich hab mir jetzt nicht alles 3 Seiten durchgelesen aber wie ist das nochmal in D. : sind da nicht sowieso Luftdruckwaffen ab 18 BIS 7,5 J. erlaubt und ab 7,5 J.braucht man dort als Deutscher irgendeine Genehmigung ?? Darf ich dann als Österreicher dort ohne Genehmigung ab 7,5 kaufen und mitnehmen ?
Was ist der Reiz in Deutschland überhaupt zu kaufen ?? Klärt mich auf ! :-)

Benutzeravatar
mgritsch
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2534
Registriert: Sa 26. Jun 2010, 23:46
Kontaktdaten:

Re: einfuhr luftdruckgewehr aus deutschland

Beitrag von mgritsch » Sa 13. Nov 2010, 10:14

darnevreser hat geschrieben:Ich hab mir jetzt nicht alles 3 Seiten durchgelesen aber wie ist das nochmal in D. : sind da nicht sowieso Luftdruckwaffen ab 18 BIS 7,5 J. erlaubt und ab 7,5 J.braucht man dort als Deutscher irgendeine Genehmigung ?? Darf ich dann als Österreicher dort ohne Genehmigung ab 7,5 kaufen und mitnehmen ?
Was ist der Reiz in Deutschland überhaupt zu kaufen ?? Klärt mich auf ! :-)


waffen über 7,5J (ohne "F" im fünfeck, F wie frei) sind dort wie scharfe waffen nur auf WBK zu haben. damit hast du den gleichen admin-kram wie bei einer richtigen. ob du österreicher bist ist dem deutschen wurscht. wenn einer aus dschibuti käme und sagt "bei uns sind pistolen ohne WBK erwerbbar" dann könntest du ihm darauf hin ja auch nicht deine pistole ohne alles weitere verkaufen.

reiz: mehr angebot = günstiger markt. du kannst dir da schon - je nach preisniveau des begehrten stücks - sogar den einen oder anderen hunderter ersparen. aber eben nur wenn die preisdifferenz nicht von nebenkosten wie versand und einfuhrgenehmigung aufgefressen wird.
“From birth, man carries the weight of gravity on his shoulders. He is bolted to earth. But man has only to sink beneath the surface and he is free.” (Jaques Custeau)

darnevreser
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 229
Registriert: Mo 28. Jun 2010, 11:48

Re: einfuhr luftdruckgewehr aus deutschland

Beitrag von darnevreser » So 14. Nov 2010, 12:47

Also ich würde normal bei uns kaufen da ja wie ich glaube unsre luftis ohnehin standardmässig mit den max.joul verkauft werden.....ist der preis wirklich so unterschiedlich im ausland wenn man lieferkosten usw. Betrachtet? ???????

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36999
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: einfuhr luftdruckgewehr aus deutschland

Beitrag von gewo » So 14. Nov 2010, 19:55

darnevreser hat geschrieben:....ist der preis wirklich so unterschiedlich im ausland wenn man lieferkosten usw. Betrachtet? ???????


hi

kommt immer drauf an ...
aber wie bei den meisten waffen ist der unterschied eigentlich schon erheblich
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Antworten