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"versperren" von Waffen Kat. B u. C

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von cowroper » So 14. Nov 2010, 17:45

An sowas habe ich auch schon gedacht damit ich meine schönen UHRen auch präsentieren kann.
Wäre aber unverhältnismäßig aufwendig.

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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von BigBen » So 14. Nov 2010, 18:22

-bergsi- hat geschrieben:Hatte auch schon die überlegung das ich ihr die WBK zahle aber für nichts ist das auch etwas Geld und die Zeit möcht sie sich dafür auch nicht wirklich nehmen.


was heisst da "für nichts"?`das sind immerhin 2 weitere plätze für kat. b waffen für euren haushalt (bzw. für dich ;-) )
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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von Leonardo » So 14. Nov 2010, 19:15

BigBen hat geschrieben:
-bergsi- hat geschrieben:Hatte auch schon die überlegung das ich ihr die WBK zahle aber für nichts ist das auch etwas Geld und die Zeit möcht sie sich dafür auch nicht wirklich nehmen.


was heisst da "für nichts"?`das sind immerhin 2 weitere plätze für kat. b waffen für euren haushalt (bzw. für dich ;-) )



Wobei dann die Waffen getrennt gelagert werden müssten da jeder nur Zugriff zu der Anzahl Meldungspflichtiger Waffen haben darf die er in der WBK stehen hat...Oder?

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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von kemira » So 14. Nov 2010, 19:20

Für Eheleute gibts da ne Sonderregelung, soviel ich weiß. Die dürfen lt. Dr. Z. auch zusammen lagern.
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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von Leonardo » So 14. Nov 2010, 19:22

kemira hat geschrieben:Für Eheleute gibts da ne Sonderregelung, soviel ich weiß. Die dürfen lt. Dr. Z. auch zusammen lagern.


und meine Freundin hält sich auch alleine in der Wohnung auf und die hat keine WBK.


:think:
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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von gewo » So 14. Nov 2010, 19:45

kemira hat geschrieben:Für Eheleute gibts da ne Sonderregelung, soviel ich weiß.


hi

ja stimmt, da gibts einen erlass dazu
"..keine ueberspitzen anforderungen stellen ..." oder so
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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von Marc » So 14. Nov 2010, 19:58

gewo hat geschrieben:
kemira hat geschrieben:Für Eheleute gibts da ne Sonderregelung, soviel ich weiß.


hi

ja stimmt, da gibts einen erlass dazu
"..keine ueberspitzen anforderungen stellen ..." oder so



Es müssen nicht einmal "Eheleute" sein...

Ein "Berechtigte Mitbewohner" zu sein, reicht aus (=hat WBK und ist im Haushalt mit Wohnsitz gemeldet)


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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von gewo » So 14. Nov 2010, 20:00

Marc hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
kemira hat geschrieben:Für Eheleute gibts da ne Sonderregelung, soviel ich weiß.

hi
ja stimmt, da gibts einen erlass dazu
"..keine ueberspitzen anforderungen stellen ..." oder so

Es müssen nicht einmal "Eheleute" sein...
Ein "Berechtigte Mitbewohner" zu sein, reicht aus (=hat WBK und ist im Haushalt mit Wohnsitz gemeldet)
Alles Gute,
Marc


hi marc

also im erlass steht ehegatten, oder ..?
wo hast denn das her mit "berechtigtem mitbewohner" ..?

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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von cowroper » So 14. Nov 2010, 20:01

Leonardo hat geschrieben: und meine Freundin hält sich auch alleine in der Wohnung auf ...


Meine Frau ist da eigen, sie hat was dagegen wenn sich meine Freundin in der Wohnung aufhält :whistle:

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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von Charles » So 14. Nov 2010, 20:23

@ Cowroper:

Soso, Du hast eine Freundin? :whistle:



@ Marc: Das würde mich sehr interessieren, wo das steht mit dem "berechtigten Mitbewohner"!
Das möchte ich mir groß ausdrucken!



Charles

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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von kemira » So 14. Nov 2010, 20:35

Leonardo hat geschrieben:
kemira hat geschrieben:Für Eheleute gibts da ne Sonderregelung, soviel ich weiß. Die dürfen lt. Dr. Z. auch zusammen lagern.


und meine Freundin hält sich auch alleine in der Wohnung auf und die hat keine WBK.


:think:

Manchmal glaub ich Du machst das mit Absicht... :mrgreen:
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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von Marc » So 14. Nov 2010, 20:52

Hallo!

gewo hat geschrieben:also im erlass steht ehegatten, oder ..?
wo hast denn das her mit "berechtigtem mitbewohner" ..?



Habe wegen dieser Fragestellung (nicht verheiratet aber Mitbewohner sind WBK Besitzer) 2009 eine Anfrage bei der Verband bezüglich Rechtsauskunft als Mitglied gestartet und folgende Antwort erhalten:


"Sg. Herr xxx!

Die gemeinsame Verwahrung von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen ist kein Problem, auch wenn der Einzelne dann auf mehr Waffen zugreifen kann als er Plätze auf der WBK hat. Problematisch ist es dann, wenn einer der beiden eine Pump-Gun (Kat A) hat. Diesfalls darf natürlich keine Zugriffsmöglichkeit für den anderen bestehen.

Mit freundlichen Grüßen:

H. Weyrer/Verband"



Des weiteren ist im Waffengesetz 1996, Abs Z 2 (sorgfältige Verwahrung), Paragraph 21 und Erlass des BMI 11. September 2000 folgendes zu finden:

" ...sind an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen VwGH 22. Juni 1976;, 1055, 1056/76; 29. April 1981, 3590/90

UND

" ...gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigtem Mittbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen "keine überspitzt stringenten Anforderungen" zu stellen VwGH 22. April 1981, 2978/80



Damit ist man mit WBKs und gemeinsamer Verwahrung wohl auf der sicheren Seite.


Alles Gute,

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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von Leonardo » So 14. Nov 2010, 20:55

kemira hat geschrieben:Manchmal glaub ich Du machst das mit Absicht... :mrgreen:



Ich doooooch nicht... :whistle:

lg
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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von gewo » So 14. Nov 2010, 22:44

Marc hat geschrieben:" ...sind an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen VwGH 22. Juni 1976;, 1055, 1056/76; 29. April 1981, 3590/90
UND
" ...gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigtem Mittbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen "keine überspitzt stringenten Anforderungen" zu stellen VwGH 22. April 1981, 2978/80


hallo

du registrierst aber schon den unterschied zwischen den beiden formulierungen ..?

beim ehepartner geht es um den moeglichen zugriff der ned extrem streng ausgelegt werden muss

beim "mitbewohner" dagegen geht es um die art der sicherung

ich bin da zwar ned sicher, aber fuer mich klingt das schon nach zwei paar schuhen
beim "mitbewohner" scheint mir wird schon eine sicherung angenommen, aber halt keine "ueberspitze" ...
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Re: "versperren" von Waffen Kat. B u. C

Beitrag von Marc » Mo 15. Nov 2010, 00:06

Hallo gewo!

Bei beiden Formulierungen geht es um "die Art der Sicherung"

Marc hat geschrieben:" ...sind an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen

UND

" ...gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigtem Mittbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen "keine überspitzt stringenten Anforderungen" zu stellen VwGH 22. April 1981, 2978/80



Da gibts formal keinen Unterschied, bei beiden Formulierungen läuft es darauf hinaus, das UNBERECHTIGTE keinen Zugriff haben dürfen, BERECHTIGTE im gleichen Haushalt (Vater und Sohn mit WBK, Ehemann und Ehefrau mit WBK und eben auch alle anderen im Haushalt lebenden Personen mit WBK) aber eben schon den gleichen Schrank benutzen können.

Das wird laut Rechtsauskunft der Verband wohl auch in der Praxis so gehandhabt.


Oder kennst Du einen einzigen Fall, wo diese Vorgehensweise ein Problem ergab?


Alles Gute,

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