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Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von Senf » Do 17. Mär 2016, 00:27

GSchoenbauer hat geschrieben: Man will vermeiden, daß eine leicht zu verbergende Schusswaffe ohne WBK erwerbbar oder legal besitzbar ist. Das ergibt nun einmal 3 Klassen.
- für FFW (unter 60cm) erfüllt, da ohnehin WBK-pflichtig
- für Langwaffen über 90cm GL / 45cm LL erfüllt, da nicht leicht zu verbergen
- für die Mitteldinger NICHT erfüllt, weil der Erwerb NICHT WBK-pflichtig ist und die Waffe trotzdem leicht zu verbergen ist. Speziell könnte jemand so eine Waffe ohne WBK erwerben und durch Kürzen zu einer illegalen FFW kommen.
und nochmals --- eine sinngemäß gleichartige Regelung gibt es aus diesem Grund ja auch bei den KatC-Waffen (über das gebräuchliche Maß hinaus zerlegbar, klappbar, zusammenschiebbar ...)
Also Bauli ich gehe mit dir D'accord... Diese Regelungen wegen dem kürzen von D-Waffen und dem Zerlegen, zsammschieben von C-Waffen machen nur dann Sinn, wenn man Waffen für Schrotladungen die schon kürzer als 60cm gefertigt werden nicht als Flinte=SchrotGEWEHR bezeichnet.
Ansonsten wär das ja total umsonst, ausserdem dürfte es dann zb keinen Taurus Raging Judge legal auf Rezept geben... Den gibts aber, von daher darf/kann eine Schrotstartrampe die mit LüA kürzer als 60cm aus der Fabrik kommt, schon mal keine Kat-D sein.

@Martin P: Das ist auch der (einzige) Grund der deiner durchaus schlüssigen Argumentation das Genick bricht.
Martin P hat geschrieben:- ich kann mir nicht vorstellen, dass es vom Gesetzgeber gewollt ist, eine Waffe abhängig von ihrer Länge, in drei verschiedene Kategorien fallen zu lassen (in dieser Reihenfolge: bewilligungspflichtig/verboten/frei ab 18);
Genau das ist aber der Fall, da diese Regelung ja genau dafür eingeführt wurde, das alle kurzen=leicht versteckbaren Waffen nur auf Bewilligung zu haben sind. Umgekehrt ist es praktisch nicht machbar aus einer "bewilligungspflichtigen" eine "frei ab 18" Waffe zu machen, da müsstest ja was anschweißen...
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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von Martin P » Do 17. Mär 2016, 08:12

Bauli, du weißt, ich wollte wirklich aufhören, aber der Senf hat weitergemacht :D . Also:
Senf hat geschrieben:Ansonsten wär das ja total umsonst, ausserdem dürfte es dann zb keinen Taurus Raging Judge legal auf Rezept geben... Den gibts aber, von daher darf/kann eine Schrotstartrampe die mit LüA kürzer als 60cm aus der Fabrik kommt, schon mal keine Kat-D sein.

@Martin P: Das ist auch der (einzige) Grund der deiner durchaus schlüssigen Argumentation das Genick bricht.
Darum habe ich auch geschrieben (Flinten-)Schrotmunition. Besser hätte ich die Klammern weggelassen, daher zur Klarstellung: gemeint habe ich Waffen mit glattem Lauf zum Verschießen von Munition in typischen Flintenkalibern.

Womit ich waffenrechtlich auch nicht ganz klar komme, ist die von GSchoenbauer vorgenommene Unterteilung in "ursprünglich erlaubt" (falls ab Werk kürzer als 60cm und vom Hersteller als Schrot-Faustfeuerwaffe konzipiert) und "nachträglich verboten" (falls eine ursprünglich längere Waffe auf unter 60cm gekürzt wurde). Das Gesetz verbietet ja nicht das Kürzen an sich, es besagt nur allgemein, dass Flinten nicht kürzer als 90cm/45cm sein dürfen. Wenn es also so wäre, dass man Faustfeuer-Flinten besitzen dürfte, warum kann ich dann eine abgesägte Flinte (von mir aus auch ohne typische Gewehrmerkmale wie Schaft) nicht von der Bezirksverwaltungsbehöre als Kat B "einstufen" lassen (§ 44 WaffG) und legal besitzen, wenn ich eine WBK mit freiem Platz habe?

Edit: Bauli, du bist dran!

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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von Promo » Do 17. Mär 2016, 11:01

Ist zwar schon älter das Buch, aber nachdem sich am Paragraphen seither nichts geändert hat...
Kurt Hickisch - Österreichisches Waffenrecht, S. 40 hat geschrieben: Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm

Diese Bestimmung richtet sich gegen abgesägte Schrotgewehre, deren Geschossgarben auf kurze Distanzen eine verheerende Wirkung haben. - Würden Büchsen (Schusswaffen mit gezogenem Lauf) durch Absägen des Laufes und/oder Verkürzung des Schaftes auf eine Gesamtlänge von 60 cm und darunter verkürzt werden, wären sie dadurch keine verbotenen, sondern bloß genehmigungspflichtige Waffen (Faustfeuerwaffen; § 3 WaffG).

Die von ELLINGER/WIESER, S. 84, vertretene Auffassung, Faustfeuerwaffen mit glattem Lauf (wie zB die Pistole Government, 1911 A1 Kal. .45 ACP mit glattem Lauf zum Verschießen von Vogelschrotpatronen) seien verbotene Waffen, ist insofern anzweifelbar, als zwar der Begriff der Flinte noch zutreffen mag, nich aber der des "Schrotgewehrs".

Nicht von Bedeutung ist, auf welche Art die auf die bezeichneten Maße verkürzten Flinten geladen werden, sodass selbst eine ansosnten unter die Kategorie D fallende Kipplaufflinte durch Verkürzen zu einer verbotenen Waffe werden kann. Auch wenn die FLinte antiquierte Zündungssysteme wie Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung aufweisen sollte, oder vor dem Jahre 1871 erzeugt worden wäre, würde sie, sollten die Kriterien der Lauf- bzw. Gesamtlänge zutreffen, als verbotene Waffe anzusehen sein (§ 45 WaffG erklärt für minderwirksame Waffen § 17 WaffG auch für anwendbar).
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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von Senf » Do 17. Mär 2016, 11:54

Martin P hat geschrieben:Das Gesetz verbietet ja nicht das Kürzen an sich, es besagt nur allgemein, dass Flinten nicht kürzer als 90cm/45cm sein dürfen. Wenn es also so wäre, dass man Faustfeuer-Flinten besitzen dürfte, warum kann ich dann eine abgesägte Flinte (von mir aus auch ohne typische Gewehrmerkmale wie Schaft) nicht von der Bezirksverwaltungsbehöre als Kat B "einstufen" lassen (§ 44 WaffG) und legal besitzen, wenn ich eine WBK mit freiem Platz habe?
wir drehen uns im Kreis... Waffen verlassen ihre ursprüngliche Kategorie nicht durch Umbau, ausser Richtung Kat A. zB. Eine Kat A weil ursprünglich VA wird nicht mit Umbau auf HA automatisch Kat B, da musst erst einen neuen Einstufungsbescheid (den du zu 99,9999999999999999999% nicht kriegst) bringen. Genauso ist es bei Flinten, die per Definition zu Gewehren gehören und nicht zu Kurzwaffen. Eine Flinte wird immer eine Flinte bleiben und wenn du den Lauf hinterm Lager absägst. Du müsstest die ganze Einstufung neu machen und dann hast eventuell eine Kat B... vom Absägen bis zum positiven Einstufungsbescheid besitzt eine Kat A. Ergodessen kannst zum Einstufen gleich alle andern Legalen auch mitnehmen... und dort lassen, sofern du keine Kat A Genehmigung hast. Faustfeuerwaffen mit glattem Lauf != Flinte. Daher dürfen die eine Gesamtlänge kürzer als 60cm haben, da dies ja KEINE Flinten(= Gewehre mit glattem Lauf) sind und sowieso nur mit Genehmigung besessen werden dürfen.
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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von Martin P » Do 17. Mär 2016, 13:28

Senf hat geschrieben:wir drehen uns im Kreis...
Genau, deswegen geb ich jetzt endgültig Ruhe, sonst werd ich hier noch zum Troll :mrgreen:

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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von GSchoenbauer » Do 17. Mär 2016, 15:17

i sog nixmehr :)

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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von hasgunz » Do 17. Mär 2016, 16:49

Isjawie ein Spießrutenlauf hier :D
Aber mal ehrlich.
Ich würde schon gern zum Beschussamt gehen und mal nachfragen, ob Schrotpistolrn Kat. B sind.

Lg
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von GSchoenbauer » Do 17. Mär 2016, 18:21

... da kannst aber auch gleich aufs Salzamt gehn :) ---- (uupps.. :shifty: )

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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von Senf » Fr 18. Mär 2016, 14:55

hasgunz hat geschrieben:Isjawie ein Spießrutenlauf hier :D
Aber mal ehrlich.
Ich würde schon gern zum Beschussamt gehen und mal nachfragen, ob Schrotpistolrn Kat. B sind.

Lg
geh bitte hin und frag... mach aber auch ein Foto vom Gesicht des Befragten :lol:
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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von hasgunz » Fr 18. Mär 2016, 16:05

"... sie meinen eine abgesägte Schrotflinte?"
"Nein Herr Beamter, ich meine eine SchrotPISTOLE!"
*know the difference*

Lg
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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von Martin P » Di 22. Mär 2016, 19:41

Sorry, ich muss mein Schweigegelübde zu diesem Thread doch noch einmal brechen, weil ich bei der Recherche zu einer vollkommen anderen waffenrechtlichen Frage über diese beiden Entscheidungen gestolpert bin:

Die Entscheidungen enhalten zwar keine direkte Äußerung des VwGH zu der uns interessierenden Frage, allerdings hat der Gerichtshof die diesbezüglichen Erwägungen der Unterinstanzen nicht beanstandet. In beiden Fällen ging es (unter anderem) um Leuchtpistolen, die mit Einsteckläufen (auch) für Schrotmunition versehen waren. In beiden Fällen wurden die Waffen (wie gesagt von der jeweiligen Erstinstanz) als verbotene Waffen qualifiziert. Ich wollte euch diese Judikate nicht vorenthalten.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... chtpistole" onclick="window.open(this.href);return false;

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... chtpistole" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von Senf » Di 22. Mär 2016, 20:14

Martin P hat geschrieben:Sorry, ich muss mein Schweigegelübde zu diesem Thread doch noch einmal brechen...
Bist ja net im Kloster :at1:

Martin P hat geschrieben:In beiden Fällen ging es (unter anderem) um Leuchtpistolen, die mit Einsteckläufen (auch) für Schrotmunition versehen waren. In beiden Fällen wurden die Waffen (wie gesagt von der jeweiligen Erstinstanz) als verbotene Waffen qualifiziert.
Ja das ist dann wohl der beste Beweis... Weil Einsteckläufe über Kaliber 5,7mm (das sind Schrotkaliber meistens ;) ) in die gleiche Kategorie fallen wie deren zugehörige Waffen... Ergodessen sind dass (sehr) gekürzte Läufe für Schrotgewehre und daher Kat-A. Weil kürzer als 45 cm Lauflänge eines Kat-D Laufs... Oder aber das Ganze hat damit rein garnichts zu tun, weil eine Leuchtpistole keine Waffe ist, sondern ein Signalgerät. Wenn mans aber zu einer Schusswaffe "umbaut" (durch einsetzen ensprechender Einsteckläufe), dann KAT A (täuscht einen anderen Gegenstand vor... anderes Bsp. wäre ein Regenschirm mit Einstecklauf im Holm).
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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von GSchoenbauer » Di 22. Mär 2016, 20:23

Jeder kann sich auf der Drehbank in 10 Minuten so einen Einstecklauf (is ja nur eine Reduzierhülse) basteln und damit eine nicht WBK-pflichtige Leuchtpistole schussfähig machen -- auch für Pistolen- oder Gewehrpatronen. Des hat mit Schrot oder Laufänge überhaupt nix zu tun und deckt sich ja mit meinen vorherigen Ausführungen, daß des damit ZWANGSLÄUFIG Kat A wird.
Und spielt den EUKraten gezielt in die Hände, wennstes da herinnen noch länger breittrittst :(
Zuletzt geändert von GSchoenbauer am Di 22. Mär 2016, 20:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von Martin P » Di 22. Mär 2016, 20:26

GSchoenbauer hat geschrieben:Und spielt den EUKraten gezielt in die Hände, wennstes da herinnen noch länger breittrittst :(
... und ich halt schon wieder die Papp'n :D

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Re: Schrotpistole- Einzellader erlaubt?

Beitrag von IT Guy » Di 22. Mär 2016, 21:28

Na bitte, eine Leuchtpistole mit einem Einstecklauf um einen scharfen Schuss abgeben zu können ist ganz klar eine §17 Abs.1.
Das ist nämlich "eine Waffe, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen". Unabhängig davon, ob sie einen Schrotschuss oder .22lr-Schuss abgibt. Sie schaut nämlich immer aus wie eine Leuchtpistole. ;-)

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