gewo hat geschrieben:jeder arbeitgeber darf das halten wie er will
eine kuendigung weil jemand inhaber eines waffenpasses ist und daher eine waffe fuehrt ist jedenfalls eine motivkündigung
und damit rechtlich nicht zulaessig
und es ist diskriminierend ausserdem
klar kann man als arbeitgeber auch die illegale motivkündigung verschleiern und ohne grund kündigen
es stellt sich natuerlich die frage ob man in so einem unternehmen ueberhaupt beschaeftigt sein will
kommt wohl auf den leidensfaktor an ...
Wollte an sich zu diesen teils köstlich amüsanten Beiträgen schweigen aber es befremdet doch sehr, dass bestimmte Meinungen ausgerechnet von einer Person kommen, welche in der eigenen Firma ein "MOTIVHAUSVERBOT" über Kunden verhängt.
Dann BITTE doch auch mal den Wiener Linien, der ÖBB, usw. ...
diesen "nicht rechtlichen und diskriminierenden" Standpunkt erklären, wenn diese den Waffenträgern die Beförderung verwehren!

Es werden ja auch TattooträgerInnen bei Banken, Versicherungen, ...
NICHT eingestellt wenn ihre "Bildchen" außerhalb definierter Bekleidungsgrenzen sichtbar werden und ein nachträgliches Tattoo wird oft dienstvertraglich "diskriminierend"

verhindert.
Willkommen in der "rechtlich zulässigen" Praxis - gewo

.