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von gewo » Do 21. Apr 2016, 19:22
GSchoenbauer hat geschrieben:jede einzelne verbringung ist voranzumelden
und ueber die erfolgte verbringung ist eine erfuellungmeldung zu schicken
jo eh --- aber des leidige Verbringungspapierl braucht er net ....
der deutsche schon!
"drueben" ist das teil ja verbringungspflichtig
und das prinzip der vorherigen einwilligung sagt dass zur verbringung der "einfuehrer" den wisch fuer die behoerde des "ausfuehrers" vorlegen muss
bei den deutschen gibt es die freistellung in der verbringung fuer diese waffen ja nicht
aber ich geb dir recht das viele keine ahnung haben
entweder in die eine oder in die andere richtung
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