Mail von den Deutschen:
"haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie auf den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Richtlinie über Schusswaffen eingehen.
Zunächst möchte ich gerne anmerken, dass die Überarbeitung der Richtlinie schon seit 2008 geplant ist und deshalb nicht im direkten Zusammenhang mit den erschütternden Anschlägen von Paris oder Brüssel steht.
Derzeit wird der Kommissionsvorschlag im federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) beraten. Wie bereits von Ihnen dargestellt, hat die Berichterstatterin Vicky Ford ihren Berichtsentwurf zum Kommissionsvorschlag am 20. April 2016 im Ausschuss vorgestellt. Bis zum 27. April 2016 hatten die Abgeordneten dann die Möglichkeit, Änderungsanträge zu stellen.
In meinen Änderungsanträgen habe ich mich beispielsweise für die Streichung des Erwägungsgrunds neun ausgesprochen. Dieser sieht vor, dass auch wenn bestimmte halbautomatische Feuerwaffen nicht zu Waffen der Kategorie A umgebaut wurden, sie ein sehr hohes Risiko darstellen, wenn sie über eine hohe Munitionskapazität verfügen können und daher verboten werden sollten. Die Ansicht der Kommission, dass die Nutzung solcher ziviler halbautomatischer Waffen verboten werden sollte, teile ich allerdings nicht. Waffen sind per se Gegenstände, die nach deutschem Waffengesetz nur von zuverlässigen, geeigneten und sachkundigen Bürgern für ausdrücklich bestimmte nachgewiesene Zwecke wie etwa den Schießsport erworben und genutzt werden dürfen. Die Waffen sind sicher zu verwahren und die Schützen werden überwacht. In dieser Situation bestimmte, im Augenblick legale Waffen zu besonders gefährlichen Waffen zu erklären, ist weder veranlasst noch sinnvoll. Grenzen, beispielsweise bei Kaliber oder Schusszahl, wären völlig willkürlich und nicht begründbar. Gleiches gilt für einzelne Merkmale bei Waffen. Derartige Eingriffe in das Eigentum sind daher zurückzuweisen. Aus diesen Gründen habe ich die Streichung des Erwägungsgrunds beantragt.
Zudem habe ich mich dafür ausgesprochen, dass Makler im Gegensatz zu Waffenhändlern kein Waffenbuch zu führen haben, denn sie besitzen Feuerwaffen, wenn überhaupt, nur vorübergehend.
In meinen Augen führen standardisierte medizinische und psychologische Untersuchungen in der Praxis nicht dazu, dass gerade solche Personen identifiziert werden, die keine Genehmigungen erhalten sollten. Medizinische oder psychologische Untersuchungen sollten daher in das Ermessen der Mitgliedsstaaten gestellt werden.
Die Kommission sieht in ihrem Vorschlag vor, dass die Genehmigung für Feuerwaffen der Kategorie B fünf Jahre nicht überschreiten darf. Ich bin jedoch der Meinung, dass hier eine Beschränkung durch die Mitgliedstaaten, die ein kontinuierliches Überwachungssystem eingerichtet haben, möglich sein sollte.
Den Vorschlag der Kommission, halbautomatische zivile Feuerwaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, zu verbieten, lehne ich ab. Es ist in meinen Augen nicht zielführend, ein Verbot allein auf das Aussehen der halbautomatischen Feuerwaffe abzustellen. Vielmehr sollten halbautomatische Feuerwaffen, die zu vollautomatischen Feuerwaffen umgebaut wurden, in die Kategorie A der verbotenen Feuerwaffen mit aufgenommen werden. Dies habe ich auch in meinen Änderungsanträgen deutlich gemacht.
Über die Änderungsanträge wird voraussichtlich am 23. Mai 2016 im Ausschuss beraten und die Abstimmung des Berichts ist für Ende Juni 2016 angesetzt. Ein Termin für die Abstimmung im Plenum ist noch nicht festgelegt. Wie Sie sehen, prüft das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission genauestens und nimmt Änderungen an diesem vor. Eine Umsetzung der Richtlinie in der jetzigen Form des Kommissionsvorschlages ist also keinesfalls geplant.
Die CDU/CSU-Gruppe wird auch während der weiteren Verhandlung über die Richtlinie für einen ausgewogenen Kompromiss im Sinne der Sicherheitsinteressen der Europäischen Union eintreten, der die unverhältnismäßigen Regelungen der Kommission abschwächt. Darüber hinaus unterstützt die CDU/CSU-Gruppe die berechtigten Belange von Jägern und Sportschützen. Hier darf es nicht zu unnötigem, bürokratischen Aufwand für legale Waffenbesitzer kommen.
Zudem sieht die CDU/CSU-Gruppe den Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Waffen als dringlich an. Unter folgendem Link können Sie eine Zusammenfassung des Aktionsplans einsehen:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6218_de.htm" onclick="window.open(this.href);return false;.
Ich hoffe sehr, dass Ihnen diese Informationen einen Überblick über die Änderung der Schusswaffen-Richtlinie geben konnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Verheyen"