Marc hat geschrieben:Hallo!Ticket hat geschrieben:Darum hat ja Martin auch vorher geschrieben:
Auf behördlich genehmigten Schießstätten dürfen verbotene Waffen (§17) überlassen werden,
Kriegsmaterial (§18) jedoch nicht.
Ticket
Seid Ihr euch da wirklich sicher? Es gibt einige M1 Garand im Privatbesitzt (der ist definitiv Kriegsmaterial laut §18) und diese werden auf behördlich genehmigten Schiessplätzen für öffentlich ausgeschriebene Wettbewerbe benutzt, auch von Personen ohne die entsprechende Ausnahmegenehmigung...
alles Gute,
Marc
Ich würde wie gesagt auch eher sagen, dass § 14 für alles gilt, da er bei KM nicht explizit ausgenommen ist.