"...würden wir sagen, wenn wir grün wählen würden."Hane hat geschrieben:Eskimo sagt man nicht, sondern Inuit!

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"...würden wir sagen, wenn wir grün wählen würden."Hane hat geschrieben:Eskimo sagt man nicht, sondern Inuit!
Die Waffe sollte aus der Box nicht unbedingt sofort zugriffsbereit sein. Ich würde das mal mit der in Deutschland im Gesetz stehendenMaddin hat geschrieben:...Mich hätte es interessiert, denn ich hab für die Munition/Waffe eine ziemlich gute Box daheim gefunden, würd mir
da etwas Geld ersparen. ...
Safe ist Safe....Benson hat geschrieben:Also wie transportieren ist jetzt glaub ich mehr als Glasklar.
Meine Frage ist, was mache ich, wenn ich z. B. von Innsbruck nach Wien fahre, am Abend noch einen Termin bzw. ein Meeting habe und am nächsten Tag z. B. ein Schiesstraining oder einen Bewerb ist. Ist es dann o.k. wenn ich die Waffe im Zimmersafe deponiere?
Soll ja vorkommen, dass man im Rahmen einer Veranstaltung mal wo übernachten muss, bzw. nicht schon zum Frühstück mit dem Rucksack rumlaufen will.
auf reisen ist auch ohne safe okSenf hat geschrieben:Safe ist Safe....Benson hat geschrieben:Also wie transportieren ist jetzt glaub ich mehr als Glasklar.
Meine Frage ist, was mache ich, wenn ich z. B. von Innsbruck nach Wien fahre, am Abend noch einen Termin bzw. ein Meeting habe und am nächsten Tag z. B. ein Schiesstraining oder einen Bewerb ist. Ist es dann o.k. wenn ich die Waffe im Zimmersafe deponiere?
Soll ja vorkommen, dass man im Rahmen einer Veranstaltung mal wo übernachten muss, bzw. nicht schon zum Frühstück mit dem Rucksack rumlaufen will.
Dann is ja alles klarSenf hat geschrieben:Safe ist Safe....Benson hat geschrieben:Also wie transportieren ist jetzt glaub ich mehr als Glasklar.
Meine Frage ist, was mache ich, wenn ich z. B. von Innsbruck nach Wien fahre, am Abend noch einen Termin bzw. ein Meeting habe und am nächsten Tag z. B. ein Schiesstraining oder einen Bewerb ist. Ist es dann o.k. wenn ich die Waffe im Zimmersafe deponiere?
Soll ja vorkommen, dass man im Rahmen einer Veranstaltung mal wo übernachten muss, bzw. nicht schon zum Frühstück mit dem Rucksack rumlaufen will.
Genau genommen ergibt sich aus dem Runderlass, dass auch in einem Hotel die Verwahrung in einem Safe der Regelfall sein sollte. Die Verwendung des Wortes "Insbesondere" (Insb.) macht nur deutlich, dass auch eine andere Verwahrung zulässig ist, sofern diese - an objektiven Kriterien gemessen - geeignet ist, die Aneignung der Waffe durch nicht Befugte zu verhindern. Zumindest ein versperrtes Behältnis, das zusätzlich gegen Mitnahme gesichert ist, wird es schon sein müssen - und auch das wird nur dann ausreichend sein, wenn ein Zimmersafe nicht zur Verfügung steht.gewo hat geschrieben:auf reisen ist auch ohne safe ok
siehe runderlass
Wie muss eine Schusswaffe der Kat. B im Hotel oder in einer Privatpension verwahrt werden?
In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu § 3 verwiesen, wonach es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt, die verhindert, dass sich Unbefugte – bei entsprechendem Aufwand – dieser Gegenstände bemächtigen können. Es wird daher sinnvoller weise nur auf einen zumutbaren Aufwand abzustellen sein, wenngleich dieser an objektiven Kriterien zu messen sein wird. Insb. eine Verwahrung in einem Hotelsafe oder in einem vom Hotel zur Verfügung gestellten Raum, der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich ist, erfüllt nach ho. Ansicht die Kriterien einer zumutbaren Vorsorge gegen Aneignung und unbefugte Verwendung.
Martin P hat geschrieben:Genau genommen ergibt sich aus dem Runderlass, dass auch in einem Hotel die Verwahrung in einem Safe der Regelfall sein sollte. Die Verwendung des Wortes "Insbesondere" (Insb.) macht nur deutlich, dass auch eine andere Verwahrung zulässig ist, sofern diese - an objektiven Kriterien gemessen - geeignet ist, die Aneignung der Waffe durch nicht Befugte zu verhindern. Zumindest ein versperrtes Behältnis, das zusätzlich gegen Mitnahme gesichert ist, wird es schon sein müssen - und auch das wird nur dann ausreichend sein, wenn ein Zimmersafe nicht zur Verfügung steht.gewo hat geschrieben:auf reisen ist auch ohne safe ok
siehe runderlass
Wie muss eine Schusswaffe der Kat. B im Hotel oder in einer Privatpension verwahrt werden?
In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zu § 3 verwiesen, wonach es der Lebenserfahrung entspricht, dass es keine absolut sichere Verwahrung von Gegenständen gibt, die verhindert, dass sich Unbefugte – bei entsprechendem Aufwand – dieser Gegenstände bemächtigen können. Es wird daher sinnvoller weise nur auf einen zumutbaren Aufwand abzustellen sein, wenngleich dieser an objektiven Kriterien zu messen sein wird. Insb. eine Verwahrung in einem Hotelsafe oder in einem vom Hotel zur Verfügung gestellten Raum, der nur dem Urkundeninhaber für die Dauer der Verwahrung zugänglich ist, erfüllt nach ho. Ansicht die Kriterien einer zumutbaren Vorsorge gegen Aneignung und unbefugte Verwendung.
wie kommst auf das?Martin P hat geschrieben: Das ist keinesfall eine ordnungsgemäße Verwahrung.
deine privatmeinung in ehrenMartin P hat geschrieben: .....Wenn du die Waffe in deiner offenen Sporttasche im Zimmer verwahrst, ist sie hingegen in keiner Weise gegen Aneignung oder unbefugte Verwendung geschützt. .....