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Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
Auf meine Meldung per Email, kam seitens der BH keine Reaktion.
Erst auf Bitte um Bestätigung, dass meine Email angekommen ist und zur Kenntnis genommen wurde, kam ein kurzes und prägnantes "Ihre Email ist angekommen" zurück.
Seither ist Ruhe, keine Kontrolle, nix.
Erst auf Bitte um Bestätigung, dass meine Email angekommen ist und zur Kenntnis genommen wurde, kam ein kurzes und prägnantes "Ihre Email ist angekommen" zurück.
Seither ist Ruhe, keine Kontrolle, nix.
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- .223 Rem
- Beiträge: 165
- Registriert: Di 3. Jun 2014, 00:20
Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
Für gewöhlich schauen die Damen/Herren in Blau mal bei dir vorbei und schauen sich die Verwahrung an, muss aber nicht sein.
Wahrscheinlich wird das dann im Rahmen der 5-jährigen Überprüfung erfolgen.
Wahrscheinlich wird das dann im Rahmen der 5-jährigen Überprüfung erfolgen.
Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
Frage: Gelten die 5k Schuss pro Person ODER pro Standort (z.B. kann man ja mehr als einen Wohnsitz haben und an jedem einen Kasten)??
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
chris01 hat geschrieben:Frage: Gelten die 5k Schuss pro Person ODER pro Standort (z.B. kann man ja mehr als einen Wohnsitz haben und an jedem einen Kasten)??
gelten pro raeumlichesm naheverhaeltniss
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
gewo hat geschrieben:chris01 hat geschrieben:Frage: Gelten die 5k Schuss pro Person ODER pro Standort (z.B. kann man ja mehr als einen Wohnsitz haben und an jedem einen Kasten)??
gelten pro raeumlichesm naheverhaeltniss
d.h. ich kann also knapp unter 5k in jedem wohnsitz lagern ohne die meldung zu machen, obwohl ich insgesamt deutlich über 5k besitze.
korrekt??
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
chris01 hat geschrieben:gewo hat geschrieben:chris01 hat geschrieben:Frage: Gelten die 5k Schuss pro Person ODER pro Standort (z.B. kann man ja mehr als einen Wohnsitz haben und an jedem einen Kasten)??
gelten pro raeumlichesm naheverhaeltniss
d.h. ich kann also knapp unter 5k in jedem wohnsitz lagern ohne die meldung zu machen, obwohl ich insgesamt deutlich über 5k besitze.
korrekt??
ja
aber angenommen du hast 3000stk und deine freundin hat 3000stk bei euch zuhause
dann muesst ihr melden ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
und WIE BITTE definiert der Gesetzgeber ein "räumliches Naheverhältnis"?
Im jeweiligen Safe im Keller 5000 Stk., im EG 5000 Stk. im OG. ebenfalls und im DG und der Garage weitere 5000 Stk.?
Dann sind in den einzelnen "Räumen" zwar nur 5000 Stk. aber in Summe 25.000
oder ist damit das Maximum an derselben Wohnadresse gemeint?
Aber sonst hätten sie es wohl "örtliches Naheverhältnis" nennen müssen und nicht "räumliches"?
Solch unnötige Fragen tauchen eben auf wenn in den Gesetzen die Begriffsbestimmungen fehlen!
Im jeweiligen Safe im Keller 5000 Stk., im EG 5000 Stk. im OG. ebenfalls und im DG und der Garage weitere 5000 Stk.?
Dann sind in den einzelnen "Räumen" zwar nur 5000 Stk. aber in Summe 25.000
oder ist damit das Maximum an derselben Wohnadresse gemeint?
Aber sonst hätten sie es wohl "örtliches Naheverhältnis" nennen müssen und nicht "räumliches"?
Solch unnötige Fragen tauchen eben auf wenn in den Gesetzen die Begriffsbestimmungen fehlen!

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Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
Also du tust dir gut, davon auszugehen, dass damit ein Raum im Sinne des Aussenschutz gemeint ist. Wenn du also im selben Haus 2 Wohnungen hast, kannst 10.000 lagern, in nem Haus eher nur 5000
Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
Ich habe im selben Haus Büro (eigene Firma) und Wohnung - also zwei Einheiten und in je einen Tresor.
Da kann ich dann also je 5.000 Stück - also in Summe 10.000 Stück lagern sehe ich das richtig?
Karli
Da kann ich dann also je 5.000 Stück - also in Summe 10.000 Stück lagern sehe ich das richtig?
Karli
Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
Fragt doch einfach bei eurer BH nach. Weil wie wir wissen legt es eh jede BH anders aus....auch wenn das ja garnicht möglich sein dürfte. Aber so geht ihr auf Nummer sicher.
Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
karli hat geschrieben:Ich habe im selben Haus Büro (eigene Firma) und Wohnung - also zwei Einheiten und in je einen Tresor.
Da kann ich dann also je 5.000 Stück - also in Summe 10.000 Stück lagern sehe ich das richtig?
Karli
Also ich würde es definitiv so sehen, wenn du da zwei getrennte Einheiten hast, man also praktisch zweimal einbrechen müsste, ja. Also wenn du zwei getrennte Eingänge hast auf jeden Fall. Wenn der Aufgang zur Wohnung im Geschäft ist, nur wenn da auch ne Haustür dazwischen ist.
Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
Eure Probleme möchte ich haben...
Bei KEINER Kontrolle wurde bisher nach Muniton gefragt!
Die Beamten waren stets freundlich (so wie ich auch), und sind gleich wieder gegangen nach der Kontrolle (habe die sogar auf einen Kaffe eingeladen).
Wie schauts aber mit Ladekomponenten aus?
Inwieweit trifft das auf Wiederlader zu?
Sagen wir ich habe 6000 Geschosse, 5000 Zünder und 4 Kg Pulver?
Ist das eigentlich meldepflichtig?
lG.
Martin
Bei KEINER Kontrolle wurde bisher nach Muniton gefragt!
Die Beamten waren stets freundlich (so wie ich auch), und sind gleich wieder gegangen nach der Kontrolle (habe die sogar auf einen Kaffe eingeladen).
Wie schauts aber mit Ladekomponenten aus?
Inwieweit trifft das auf Wiederlader zu?
Sagen wir ich habe 6000 Geschosse, 5000 Zünder und 4 Kg Pulver?
Ist das eigentlich meldepflichtig?
lG.
Martin
Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
martin01 hat geschrieben:Sagen wir ich habe 6000 Geschosse, 5000 Zünder und 4 Kg Pulver?
Ist das eigentlich meldepflichtig?
nein
erst ab 10kg Pulver
member the old PD design ? oh I member
Re: Meldung von 5000+ Schuss / Praxiserfahrung
martin01 hat geschrieben:Eure Probleme möchte ich haben...
Bei KEINER Kontrolle wurde bisher nach Muniton gefragt!
Die Beamten waren stets freundlich (so wie ich auch), und sind gleich wieder gegangen nach der Kontrolle (habe die sogar auf einen Kaffe eingeladen).
Wie schauts aber mit Ladekomponenten aus?
Inwieweit trifft das auf Wiederlader zu?
Sagen wir ich habe 6000 Geschosse, 5000 Zünder und 4 Kg Pulver?
Ist das eigentlich meldepflichtig?
lG.
Martin
Weil das auch nicht der Auftrag der Überprüfung ist. Also dürfen die das theoretisch gar nicht, genausowenig dürfen die in meinen Safe reinschauen.