Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Naja Fakt ist, dass es jetzt einen abgesegneten Beschluss (Pest) der europäischen Innen- und Justizminister gibt, der eher der Kommission entgegen kommt als uns gesetzestreuen Bürgern. Das Parlament ist solchen Vorschlägen meistens nicht ganz abgeneigt, da es in weiten Teilen von ihren Parteikollegen kommt. Der andere Vorschlag von Vicky Ford (Cholera) wird dagegen einen etwa schwereren Stand haben und im Endeffekt stellt sich nur die Frage ob man mehr Pest oder mehr Cholera als Kompromiss vorgesetzt bekommt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
BigBen hat geschrieben:Naja Fakt ist, dass es jetzt einen abgesegneten Beschluss (Pest) der europäischen Innen- und Justizminister gibt, der eher der Kommission entgegen kommt als uns gesetzestreuen Bürgern. Das Parlament ist solchen Vorschlägen meistens nicht ganz abgeneigt, da es in weiten Teilen von ihren Parteikollegen kommt. Der andere Vorschlag von Vicky Ford (Cholera) wird dagegen einen etwa schwereren Stand haben und im Endeffekt stellt sich nur die Frage ob man mehr Pest oder mehr Cholera als Kompromiss vorgesetzt bekommt.
Ja, weil ja auch vorallem nicht vergessen werden darf, dass der Vorschlag von der Frau Ford auch nicht ohne ist...Läuft aber wie du sagst wieder auf Kompromiss hinaus.

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Bisschen was zur Auflockerung. Es gibt auch noch einen dritten Weg für nicht unter Anscheinsparagraphen fallende HA. Solange es ein Magazin gibt( nicht anstecken!) es aber mehr als 10 Schuss fassen kann fällt der HA weder in Kat A noch B und würde von C aufgefangen. Schrödingers Halbautomat sozusagen.
Wir wissen jetzt 99% es wird ein Schaß herauskommen. Der Ratsvorschlag ist unter aller Sau und dann noch schlecht formuliert obendrein. AMD 1 ist die einzige Gute Lösung für uns und die wirds nicht spielen. Die Salami lässt grüßen.
Wir wissen jetzt 99% es wird ein Schaß herauskommen. Der Ratsvorschlag ist unter aller Sau und dann noch schlecht formuliert obendrein. AMD 1 ist die einzige Gute Lösung für uns und die wirds nicht spielen. Die Salami lässt grüßen.
Zuletzt geändert von Hrab am Sa 11. Jun 2016, 19:29, insgesamt 1-mal geändert.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
raptor hat geschrieben:Ich verstehe nur mehr Bahnhof: Wäre nach dem Vorschlag jede halbautomatische Waffe verboten, die ein zu großes Magazin aufnehmen könnte oder wäre sie nur verboten, wenn tatsächlich ein zu großes Magazin drinsteckt?
Wenn das Magazin drinsteckt ist die Waffe Kat. A, sonst nicht.
Vergleichbar wie wenn du nach derzeitig gültigen Gesetz einen Mündungsfeuerdämpfer an eine HA-Langwaffe montieren würdest.
Der Unterschied ist, dass das große Magazin auch als solches, ohne das es in einer Waffe steckt Kat. A ist.
Der Mündungsfeuerdämpfer ist als solches legal.
Das gepostete "Infoblatt" dürfte Fehlinformationen enthalten.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
emanuel2408 hat geschrieben:Tobi1987 hat geschrieben:emanuel2408 hat geschrieben:
Die jetzigen HA bleiben in Kat B, außer wennst ein Magazin mit zB 30 Schuss ansteckst, damit wärs Kat A.
Die Regelung für Sportschützen heißt, dass du ne Genehmigung bekommst um bei nem HA ein 30 Schuss Mag anstecken zu dürfen. (Ich kenn keine HA mit festen Magazin über 10 Schuss, daher das Bsp)
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Und C bleibt C? Außer ich stecke wieder ein Massenmord-Magazin an, dann wird es A oder?
Kat C wird erweitert, aber grdsl tendenziell ja. Das R94 wäre mit nem Mag über 10 Schuss Kat A
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
wieso?
der magazin schmarrn gilt doch nur fuer semi-auto, oder?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
gewo hat geschrieben:der magazin schmarrn gilt doch nur fuer semi-auto, oder?
Offenbar nicht - eher für alle...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Magazine sind immer böse über 20 Schuss und 10 Schuss bei Langwaffen laut Rat außer Randfeuer.
9. Loading devices, apt to be fitted to centre fire semi-automatic or to repeating
firearms, with the following characteristics:
a) loading devices which can hold more than 20 rounds;
b) loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds.
-
- .223 Rem
- Beiträge: 282
- Registriert: Sa 12. Dez 2015, 08:31
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
gewo hat geschrieben:emanuel2408 hat geschrieben:Tobi1987 hat geschrieben:[quote="emanuel2408"]
Die jetzigen HA bleiben in Kat B, außer wennst ein Magazin mit zB 30 Schuss ansteckst, damit wärs Kat A.
Die Regelung für Sportschützen heißt, dass du ne Genehmigung bekommst um bei nem HA ein 30 Schuss Mag anstecken zu dürfen. (Ich kenn keine HA mit festen Magazin über 10 Schuss, daher das Bsp)
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Und C bleibt C? Außer ich stecke wieder ein Massenmord-Magazin an, dann wird es A oder?
Kat C wird erweitert, aber grdsl tendenziell ja. Das R94 wäre mit nem Mag über 10 Schuss Kat A
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
wieso?
der magazin schmarrn gilt doch nur fuer semi-auto, oder?[/quote]
Die Magazine sind jedenfalls Kat A:
(9) Ladevorrichtungen, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetier- Feuerwaffen montiert werden können und folgende Merkmale aufweisen:
a) Ladevorrichtungen, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können; b) Ladevorrichtungen für Lang-Feuerwaffen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können.
Es steht jetzt zwar nicht genau drin, dass die Repetierer mit über 10 Schuss Kat A sind, aber die WBK/WP bist los wenn du Magazine besitzt...:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Genehmigung für den Erwerb oder die Genehmigung für den Besitz einer Feuerwaffe der Kategorien A oder B des Anhangs I entzogen wird, wenn festgestellt wird, dass die Person, der die Genehmigung erteilt wurde, sich in rechtswidrigem Besitz einer Ladevorrichtung der Kategorie A 9 des Anhangs I befindet.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
na super
tausende 30iger akm mags auf 10 schuss begrenzen....
tausende 30iger akm mags auf 10 schuss begrenzen....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 5465
- Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Mündungsfeuerdämpfer sind verboten?
Die hat doch hier jeder auf den ARs und AUGs drauf?

Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Ich hab heute am Schießstand von einem Waffenverkäufer erfahren dass Händler benachrichtigt worden sind, dass nach der Angelobung des Bundespräsidenten eine neue Verschärfung im Waffengesetzt in Kraft treten soll.
Genannt wurde mir z.B. das keine HA´s mehr verkauft werden dürfen und es für Besitzer eine Art Pumpgun Regelung, Ausnahmegenehmigung geben wird.
Also dürfte beim Post einige Seiten vorher doch etwas dran sein .

Genannt wurde mir z.B. das keine HA´s mehr verkauft werden dürfen und es für Besitzer eine Art Pumpgun Regelung, Ausnahmegenehmigung geben wird.
Also dürfte beim Post einige Seiten vorher doch etwas dran sein .




(Zitat aus Spiderman)
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Tobi1987 hat geschrieben:Mündungsfeuerdämpfer sind verboten?Die hat doch hier jeder auf den ARs und AUGs drauf?
Ich weiß nicht was du drauf hast, aber ich hab eine Mündungsbremse. Oder sprichst du vom Bundesheer ?
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
howa308 hat geschrieben:Ich hab heute am Schießstand von einem Waffenverkäufer erfahren dass Händler benachrichtigt worden sind, dass nach der Angelobung des Bundespräsidenten eine neue Verschärfung im Waffengesetzt in Kraft treten soll.
Genannt wurde mir z.B. das keine HA´s mehr verkauft werden dürfen und es für Besitzer eine Art Pumpgun Regelung, Ausnahmegenehmigung geben wird.
Also dürfte beim Post einige Seiten vorher doch etwas dran sein .![]()
![]()
Wetten der Händler will wieder nicht genannt werden ?

Der will doch sein Geschäft ankurbeln...
Zuletzt geändert von Maddin am Sa 11. Jun 2016, 20:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Nach dem Motto: der Bekannte eines Freundes meines Schwagers hat mir neulich erzählt?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
- hari
- Supporter 6,5x55 TTSX
- Beiträge: 1700
- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
- Wohnort: Graz Umgebung
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
der wollte wohl unbedingt einen HA an den Mann bringen 
