cas81 hat geschrieben:Der Nachweis ist eh ok, nur gibt's halt auch andere Möglichkeiten, theoretisch, wie zB Schiessbuch. Ich denke, da wird sich auch nicht jeder querstellen, aber es kommt eben vor. Und da sind wir wieder bei der Willkür. Das finde ich schade. Auch wenn's nur ein Luxusproblem darstellt.
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Vielleicht noch zum Begriff "Willkür": die Sache mit der Vereinsmitgliedschaft ist im Durchführungserlass des BMI angeführt. Ein Erlass bzw. eine sogenannte Verwaltungsverordnung ist eine generelle Weisung, mithin für alle nachgeordneten Behörden bzw. die jeweiligen Organwalter (das sind die, die über deinen Antrag entscheiden) verbindlich.
Dort steht wörtlich:
Für den Nachweis der Ausübung des Schießsportes wird im Anwendungsbereich des Abs. 2b im Regelfall der Nachweis der Mitgliedschaft bei einem Schießsportverein ausreichend sein.
Warum ist das dann Willkür, wenn der Sachbearbeiter genau das von dir verlangt?