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kennzeichnung eines jagdhundes
kennzeichnung eines jagdhundes
bei der lektuere des § 60 des Stmk jagdgesetzes bin ich im absatz (2) auf die selben bzw vergleichbare formulierungen gestossen die auch in den anderen landesjagdgesetzen finde. es geht dabei um die erkennbarkeit eines jagdhundes
zitat siehe unten: "... als solcher gekennzeichneter oder sonst erkennbarer jagdhund ..."
wie kann man einen jagdhund kennzeichen dass er als solcher erkennbar ist ..?
Wild jagende Hunde und im Wald jagende Katzen
(1) Hunde, die abseits von Häusern, Wirtschaftsgebäuden, Herden und Wegen Wild jagend angetroffen werden, und im Wald jagende Katzen, dürfen von der Jagdausübungsberechtigten/vom Jagdausübungsberechtigten oder vom beeideten Jagdschutzpersonal oder von mit schriftlicher Erlaubnis versehenen Jagdgästen getötet werden. In der Zeit vom 15. September bis 15. März jedoch nur bei konkreter Gefährdung des Wildes, insbesondere im Bereich von Fütterungsanlagen und Einstandsgebieten.
(2) Das Recht zur Tötung von Hunden besteht nicht gegenüber Hunden, die für die Jagd ausgebildet sind, Blindenhunden, Rettungshunden, Hunden der Bundespolizei, des Bundesheeres und Hirtenhunden, sowie Fährten- und Lawinenhunden, wenn sie als solche gekennzeichnet oder sonst erkennbar sind.
(3) Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihre Hunde im fremden Jagdgebiet wiederholt herumstreifen lassen, machen sich einer Übertretung schuldig.
(4) Die /Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, die Tötung eines Hundes oder einer Katze unverzüglich der nächsten Dienststelle der Bundespolizei anzuzeigen. Ferner ist die/der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Kadaver von Hunden und Katzen, die von ihr/ihm oder ihrem/seinem Jagdschutzpersonal getötet wurden, vorschriftsmäßig unschädlich beseitigt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/1994, LGBl. Nr. 56/2006, LGBl. Nr. 9/2015
zitat siehe unten: "... als solcher gekennzeichneter oder sonst erkennbarer jagdhund ..."
wie kann man einen jagdhund kennzeichen dass er als solcher erkennbar ist ..?
Wild jagende Hunde und im Wald jagende Katzen
(1) Hunde, die abseits von Häusern, Wirtschaftsgebäuden, Herden und Wegen Wild jagend angetroffen werden, und im Wald jagende Katzen, dürfen von der Jagdausübungsberechtigten/vom Jagdausübungsberechtigten oder vom beeideten Jagdschutzpersonal oder von mit schriftlicher Erlaubnis versehenen Jagdgästen getötet werden. In der Zeit vom 15. September bis 15. März jedoch nur bei konkreter Gefährdung des Wildes, insbesondere im Bereich von Fütterungsanlagen und Einstandsgebieten.
(2) Das Recht zur Tötung von Hunden besteht nicht gegenüber Hunden, die für die Jagd ausgebildet sind, Blindenhunden, Rettungshunden, Hunden der Bundespolizei, des Bundesheeres und Hirtenhunden, sowie Fährten- und Lawinenhunden, wenn sie als solche gekennzeichnet oder sonst erkennbar sind.
(3) Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihre Hunde im fremden Jagdgebiet wiederholt herumstreifen lassen, machen sich einer Übertretung schuldig.
(4) Die /Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, die Tötung eines Hundes oder einer Katze unverzüglich der nächsten Dienststelle der Bundespolizei anzuzeigen. Ferner ist die/der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Kadaver von Hunden und Katzen, die von ihr/ihm oder ihrem/seinem Jagdschutzpersonal getötet wurden, vorschriftsmäßig unschädlich beseitigt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 72/1994, LGBl. Nr. 56/2006, LGBl. Nr. 9/2015
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- hari
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Re: kennzeichnung eines jagdhundes
z.B. mit einer Signalhalsung (Treibjagd) oder einer Schutzweste (Nachsuche auf Sau)
Re: kennzeichnung eines jagdhundes
hari hat geschrieben:z.B. mit einer Signalhalsung (Treibjagd) oder einer Schutzweste (Nachsuche auf Sau)
ok
tnx
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Re: kennzeichnung eines jagdhundes
Hi
ein Jagdhund ist auf Grund seiner Rasse als solcher erkennbar!
aus diesem Grund musst ja bei der Jagdprüfung die Jagdhunde Rassen kennen
wenn er dir aus dem Garten oder Zwinger ausbüchst hat er kein Halsband oder Überwurf (ist aber trotzdem immer noch ein Jagdhund)
Gibt's Probleme mit deinem Hund ?
ein Jagdhund ist auf Grund seiner Rasse als solcher erkennbar!
aus diesem Grund musst ja bei der Jagdprüfung die Jagdhunde Rassen kennen
wenn er dir aus dem Garten oder Zwinger ausbüchst hat er kein Halsband oder Überwurf (ist aber trotzdem immer noch ein Jagdhund)
Gibt's Probleme mit deinem Hund ?
Re: kennzeichnung eines jagdhundes
Fuchs1975 hat geschrieben:Hi
ein Jagdhund ist auf Grund seiner Rasse als solcher erkennbar!
aus diesem Grund musst ja bei der Jagdprüfung die Jagdhunde Rassen kennen
wenn er dir aus dem Garten oder Zwinger ausbüchst hat er kein Halsband oder Überwurf (ist aber trotzdem immer noch ein Jagdhund)
Gibt's Probleme mit deinem Hund ?
noe, garned ...im gegenteil
er hat uns zwischenzeitlich hervorragend abgerichtet ...
ich schick dir eine PN mit dem hintergrund der frage ...
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Re: kennzeichnung eines jagdhundes
eines noch zum Gesetzestext: bei den nichtjagenden Teilen der Bevölkerung (und den AJN sowieso) kommt es heutzutage nicht gut an wenn man Haustiere abknallt. Da sollte vorher (belegbar) alles andere versucht werden. Wenn man den Tierhaltern die Sachlage ordentlich erklärt sollte man durchaus auf Verständnis treffen. So hat man es mir im Kurs beigebracht, und als Haustierhalter kann ich das gut nachvollziehen.
Re: kennzeichnung eines jagdhundes
Fuchs1975 hat geschrieben:Hi
ein Jagdhund ist auf Grund seiner Rasse als solcher erkennbar!
aus diesem Grund musst ja bei der Jagdprüfung die Jagdhunde Rassen kennen
wenn er dir aus dem Garten oder Zwinger ausbüchst hat er kein Halsband oder Überwurf (ist aber trotzdem immer noch ein Jagdhund)
Und aus diesem Grund gilt z.b. ein kleiner Münsterländer immer als Jagdhund - auch wenn es ein privater Haushund ist...
Anders ist es bei Polizei/Rettungs oder Therapiehunden: diese müssen klar als solche erkenntlich sein (haben auch immer diesen Überwurf)
LG
Re: kennzeichnung eines jagdhundes
kuni hat geschrieben:Fuchs1975 hat geschrieben:Hi
ein Jagdhund ist auf Grund seiner Rasse als solcher erkennbar!
aus diesem Grund musst ja bei der Jagdprüfung die Jagdhunde Rassen kennen
wenn er dir aus dem Garten oder Zwinger ausbüchst hat er kein Halsband oder Überwurf (ist aber trotzdem immer noch ein Jagdhund)
Und aus diesem Grund gilt z.b. ein kleiner Münsterländer immer als Jagdhund - auch wenn es ein privater Haushund ist...
Anders ist es bei Polizei/Rettungs oder Therapiehunden: diese müssen klar als solche erkenntlich sein (haben auch immer diesen Überwurf)
LG
ja, so haette ich das eh auch gesehen ....
danke fuer die infos
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Re: kennzeichnung eines jagdhundes
zum thema wie gehts dem hund...
man beachte den gesichtsausdruck
mehr gibts dazu nicht zu sagen glaub ich
die rechte an dem foto behalt ich mir mal ausdruecklich vor
ich find das foto einfach super
wenns mal wo einen 0-8-15 wettbewerb fuer laienfotografen gibt reich ich das wohl ein ...
man beachte den gesichtsausdruck
mehr gibts dazu nicht zu sagen glaub ich
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Re: kennzeichnung eines jagdhundes
Da musst aber den Schatten unten noch rausschneiden
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: kennzeichnung eines jagdhundes
BigBen hat geschrieben:Da musst aber den Schatten unten noch rausschneiden
jop ....
du musst dir des ja vergroessern ..
der gesichtsausdruck ist ja echt der hammer ....
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Re: kennzeichnung eines jagdhundes
Sowas nennt man glaube ich vollkommene Zufriedenheit
Re: kennzeichnung eines jagdhundes
moah da schaut er aber glücklich. Den würde ich mir auch nehmen he he
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: kennzeichnung eines jagdhundes
der gesichtsausdruck ist eh hammer
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