hmmmmusu792 hat geschrieben:Wenn beide eine WBK haben, ist es erlaubt. )
stueckzahlbeschraenkung?
hmmmmusu792 hat geschrieben:Wenn beide eine WBK haben, ist es erlaubt. )
der threadetsteller hat doch nix davon grschrieben dass es um ehepartner gehtJo_Kux hat geschrieben:Runderlass lesen hilft:
http://iwoe.at/wp-content/uploads/2013/ ... i_2015.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Seite 99 ->
Jo_Kux hat geschrieben:Drauf ankommen lassen. Wirds bei einer Kontrolle beanstandet, ändert man es, wenn nicht, nicht.
Nein automatisch passiert garnichts, aber ich kann mir schon vorstellen dass manch Beamter oder gar Richter es nicht so lustig findet, wenn jemand ohne WBK über einen längeren Zeitraum theoretisch die Möglichkeit hat eine Geldkassette samt enthaltener Kat. B Waffe einfach so mitzunehmen.Jo_Kux hat geschrieben:Führt eine Beanstandung bei der Verwahrungskontrolle immer automatisch zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit?
Ja das "angeschraubt" macht den Unterschied!Hane hat geschrieben:Versperrbare Kassette im Safe, noch dazu angeschraubt, sehe ich überhaupt kein Problem.
Im Ernst? Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin zusammen, wir haben beide die WBK, sind aber unverheiratet und haben das auch nicht vor. Brauch ich jetzt wirklich 2 Waffenschränke?gewo hat geschrieben:die vereinfach gilt nur fuer ehepartner
So steht es im Erlass, ja. Allerdings wäre eine weitere Interpretation wohl angezeigt, in dem Sinn, dass die gemeinsame Verwahrung dann zulässig ist, wenn die gemeinsam Verwahrenden beide ein waffenrechtliches Dokument besitzen, im gemeinsamen Haushalt leben und in einem persönlichen Naheverhältnis stehen.burggraben hat geschrieben:Im Ernst? Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin zusammen, wir haben beide die WBK, sind aber unverheiratet und haben das auch nicht vor. Brauch ich jetzt wirklich 2 Waffenschränke?gewo hat geschrieben:die vereinfach gilt nur fuer ehepartner