burggraben hat geschrieben:Mir ist da nur eine bekannt: Die Taschenlampe auf eine Rail schnallen (ein paar Posts weiter oben war ein Bild wo entweder eine Lampe oder ein Laser drauf war), was einem vermutlich als verbotener Gewehrscheinwerfer ausgelegt werden könnte.
hätti, wari, könnte....
viewtopic.php?f=20&t=7651
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?t=7343 :
Also bei uns steht das nicht so im Gesetz, Laser auf Gewehr ist erlaubt. Die verschiedensten Expertenmeinungen (auch von Büxern) haben mir vor einiger Zeit keine Ruhe gelassen aber ein Anruf im BMI (Abteilung 3/III) beim zuständigen Juristen Herrn Robert Gartner hat Klarheit gebracht.
und solange der Seidler und jeder 2. BüMa Laser für Gewehre verkauft und teilweise auch auf der Homepage bewirbt braucht man wohl nicht in Schnappatmung verfallen.
Im Gesetz steht zwar ein Verbot von:
allerdings steht das im deutschen Gesetz und juckt uns nix.1.2.4 für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1 Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2 Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;