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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von gewo » Mo 12. Sep 2016, 11:31

raptor hat geschrieben:Das muss dann binnen einer bestimmten Frist in nationales Recht gegeossen werden.

???
ist das so?
das trifft bei einer EU richtline zu

aber das ist doch eine EU-verordnung
die ist doch mit der veroeffentlichung gueltig...?

es muss nur ein entsprechendes nationales bundesgesetzblatt veroeffentlicht werden

oder taeusche ich mich da
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gunjosh
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von gunjosh » Mo 12. Sep 2016, 11:51

gewo hat geschrieben:
raptor hat geschrieben:Das muss dann binnen einer bestimmten Frist in nationales Recht gegeossen werden.

???
ist das so?
das trifft bei einer EU richtline zu

aber das ist doch eine EU-verordnung
die ist doch mit der veroeffentlichung gueltig...?

es muss nur ein entsprechendes nationales bundesgesetzblatt veroeffentlicht werden

oder taeusche ich mich da
Verordnungen
Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen.

vs.

Richtlinien
Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt, in dem ein von allen EU-Ländern zu erreichendes Ziel festgelegt wird. Es ist jedoch Sache der einzelnen Länder, eigene Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieses Ziels zu erlassen.

Quelle: https://europa.eu/european-union/law/legal-acts_de" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Mo 12. Sep 2016, 11:57

Wenn es eine Verordnung sein soll, warum wird es dann EU-Feuerwaffenrichtinie genannt? Auch das "directive" wird im EU-Kontext normalerweise für Richtlinien gebraucht, nicht für Verordnungen.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Stickhead » Mo 12. Sep 2016, 12:14

Eine EU-VO ist unmittelbar anwendbares EU-Recht, das nationales Recht sogar verdrängt. (zB wenn Ö sagt, Waffe X ist erlaubt und die EU sagt, Waffe X ist verboten, ist sie in Ö verboten)

EU-RL ist national in Form von Gesetzen umzusetzen
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von gewo » Mo 12. Sep 2016, 12:47

BigBen hat geschrieben:Wenn es eine Verordnung sein soll, warum wird es dann EU-Feuerwaffenrichtinie genannt? Auch das "directive" wird im EU-Kontext normalerweise für Richtlinien gebraucht, nicht für Verordnungen.
es war bisher immer von einer VERORDNUNG die rede

deshalb hat das BMI mit dem zeug auch soviel stress
weil sie es 1:1 innerhalb von 12 wochen in rechtskraft erwaechst

und das geht einfach nicht
du kannst das ZWR ned umprogrammieren in der zeit
nicht mal das bundesgesetzblatt kriegst raus in 12 wochen wenns grad ein bloeder zeitpunkt im jahr ist

sollte das ganze jetzt quasi auf eine richtline rueckgestuft worden sein dann ist eh alles nicht so dramatisch...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Phase_5 » Mo 12. Sep 2016, 12:56

Wäre aber nicht die erste Verordnung die der Ö-Gesetzgeber komplett verschläft und dann komplett verkackt. Kann ein Lied davon singen...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Mo 12. Sep 2016, 13:04

Also soweit ich weiss war es immer als Richtlinie angedacht bzw. wurde zumindest so bezeichnet...aber wer weiss, mich wundert aus Brüssel ja mittlerweile garnichts mehr...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Incite » Mo 12. Sep 2016, 13:08

BigBen hat geschrieben:Also soweit ich weiss war es immer als Richtlinie angedacht bzw. wurde zumindest so bezeichnet...aber wer weiss, mich wundert aus Brüssel ja mittlerweile garnichts mehr...
Ich dachte auch, dass immer von einer Richtlinie gesprochen wurde. zur EU +1
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von gewo » Mo 12. Sep 2016, 13:57

directive = richtline
regulation = verordnung
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Reaper » Mo 12. Sep 2016, 14:26

Und bei einer Verordnung darf der einzelne Staat nix mehr ändern.

Eine Richtlinie setzt Grenzen nach unten, da darf jeder Staat noch was draufpacken wenn er mag.

Der IM DeMisere will ja in Deutschland Schränke der Klasse 0 zur Aufbewahrung von Waffen zusätzlich erlassen...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von BigBen » Mo 12. Sep 2016, 14:32

Der DeMisere soll lieber dafür sorgen das seine Polizisten ihre MPs nicht verlieren...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von rubylaser694 » Mo 12. Sep 2016, 14:32

Die Richtline soll abgeändert werden.
Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie zwecks Verschärfung der Kontrollen von Waffenerwerb und -besitz
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6110_de.htm" onclick="window.open(this.href);return false;
1) Die Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen wurde am 18. Juni 1991 angenommen 1 und durch die Richtlinie 2008/51/EG vom 21. Mai 2008 2 geändert (im Folgenden „Feuerwaffen-Richtlinie“).

2) Artikel 17 der Feuerwaffen-Richtlinie sieht Folgendes vor: „ Die Kommission berichtet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 28. Juli 2015 über die Anwendung dieser Richtlinie und macht gegebenenfalls Vorschläge für Änderungen.“

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 2015DC0751" onclick="window.open(this.href);return false;
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"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Maddin » Mo 12. Sep 2016, 16:06

Was willst du mit dem Link jetzt genau sagen ? Die Vorschläge stammen von November 2015 wenn ich das richtig sehen, also nichts neues.

Da es aber wohl in den sogenannten Trilog geht kann ich mir nicht vorstellen, dass alle Vorschläge abgeschmettert werden, dazu besteht zu viel Kompromissbereitschaft von Seiten des Parlaments. Leider sind es sehr viele Punkte um die wir (Österreicher) zittern müssen (HA-Verbot und Verbot der Übertragung (Erbschaft, Verkauf usw.), Magazinbeschränkungen, medizinische Tests und die getrennte Verwahrung.

Das sind die wesentlichen Punkte gegen die wir ankämpfen müssen. Wenn ihr mich fragt keine so guten Aussichten, sagt mir mein Gefühl...

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Stickhead » Mo 12. Sep 2016, 16:12

BigBen hat geschrieben:Der DeMisere soll lieber dafür sorgen das seine Polizisten ihre MPs nicht verlieren...
Nomen est Omen :whistle:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von rubylaser694 » Mo 12. Sep 2016, 17:20

Maddin hat geschrieben:Was willst du mit dem Link jetzt genau sagen ? Die Vorschläge stammen von November 2015 wenn ich das richtig sehen, also nichts neues.
Das es um die Richtlinie geht und nicht um eine Verordnung!
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