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Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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HS911
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von HS911 » Do 22. Sep 2016, 17:01

rupi hat geschrieben:deswegen stehen auch Schrotflinten als Kat A auf Listen obwohl sie dort nix verloren haben da sie nicht eingestuft werden müssen

(Vollautomat Bauteilgleichheit mal außen vor)
+
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ACHTUNG! Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur und/oder Paragraphen, der im Zusammenhang mit der Frage stehenden Gesetze, zu untermauern.
= ???

Um es sehr vorsichtig zu formulieren:
Hier (also im PD-Forum allgemein) werden allerlei Meinungen vertreten, die vielleicht gängige Praxis sind, aber keine (überprüfbare) gesetzliche Grundlage haben.

Als konkretes Beispiel:
1) Wo steht, dass überhaupt irgendetwas eingestuft werden MUSS?
2) Wo steht, dass für Flinten andere Regel gelten als für Büchsen?
3) Wo steht irgendetwas von Baugleichheit?

Bitte nicht falsch verstehen, aber wir tun uns selbst echt nichts gutes, wenn wir beständig Halb- oder Unwahrheiten so lange wiederholen, bis alle glauben, dass es 1:1 geltendes Recht sei.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » Do 22. Sep 2016, 17:02

Ohje jetzt geht das Sich-im-Kreis-drehen wieder los...

Wer wissen will wovon ich rede kann das hier Nachlesen:

viewtopic.php?f=20&t=30129&p=503887&hilit=einstufung+kat+b#p503889

Ich behaupte auch nicht unbedingt dass es geltendes Recht ist, aber es ist definitiv geltende Vollzugspraxis bei der bestehende Gesetze und Verordnungen sehr einseitig, ausschließlich zum Nachteil von uns Bürgern interpretiert werden. Ich halte das durchaus für anfechtbar, aber dafür bräuchte mal jemand Eier, Geld und Zeit und Nerven.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von erazer13 » Do 22. Sep 2016, 18:03

Myon hat geschrieben:Hä die Uzkon ist Kat A? Wär mir neu, die Akdal ist ja Kat A.


Hatte eine UZKON BR99 und jetzt aktuell die UZKON TR100 (aufgemotzte 99er)
Beide normal gekauft und als Kat B. registriert.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Myon » Do 22. Sep 2016, 18:31

Naja leider will das nichts heißen, den die BR99 wird ja auch verkauft von vielen Händlern. Aber trotzdem gibt es ja anscheinend ein Schreiben was die Waffe für böse erklärt. Sehr verwirrend irgendwie, zumal ich ne Uzkon TR 100 haben will.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von erazer13 » Do 22. Sep 2016, 19:17

Myon hat geschrieben:Naja leider will das nichts heißen, den die BR99 wird ja auch verkauft von vielen Händlern. Aber trotzdem gibt es ja anscheinend ein Schreiben was die Waffe für böse erklärt. Sehr verwirrend irgendwie, zumal ich ne Uzkon TR 100 haben will.


Die TR100 ist die paar Euro mehr zur 99er 100x wert ;-).

Scheint als ob die BORA BR99 von Kat B zu A umgestuft wurde, die UZKON TR100 habe ich vor 14 Tagen registriert.
Hier ein Beitrag zu dem Thema:
https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=28782&start=2310

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » Do 22. Sep 2016, 20:02

Die Registrierung hat leider absolut garnichts damit zu tun ob eine Waffe erlaubt ist oder nicht und bietet in dem Bereich keinerlei Rechtssicherheit.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Stickhead » Do 22. Sep 2016, 20:23

Auch nicht, wenn sie im ZWR als B eingetragen ist!
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von hasgunz » Fr 23. Sep 2016, 08:34

BigBen hat geschrieben:Die Registrierung hat leider absolut garnichts damit zu tun ob eine Waffe erlaubt ist oder nicht und bietet in dem Bereich keinerlei Rechtssicherheit.

Kann ich bestätigen.
Es gibt Fälle, wo SKS und Co im Gutglauben in D gekauft wurden, manche sind dort ja als Sportgeräte dezidiert beschrieben, und brav angemeldet wurden.
Dadurch, dass oft die Behörde keine Ahnung von der Rechtslage hat wird normal als B gemeldet und dann haben wir den Salat...

Für alle Interessenten die wissen wollen warum Büchsen pfui gack sind: LINK

Am besten ganz groß ausdrucken und an die Wand picken.

Lg
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Incite » Fr 23. Sep 2016, 09:28

hasgunz hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Die Registrierung hat leider absolut garnichts damit zu tun ob eine Waffe erlaubt ist oder nicht und bietet in dem Bereich keinerlei Rechtssicherheit.

Kann ich bestätigen.
Es gibt Fälle, wo SKS und Co im Gutglauben in D gekauft wurden, manche sind dort ja als Sportgeräte dezidiert beschrieben, und brav angemeldet wurden.
Dadurch, dass oft die Behörde keine Ahnung von der Rechtslage hat wird normal als B gemeldet und dann haben wir den Salat...

Für alle Interessenten die wissen wollen warum Büchsen pfui gack sind: LINK

Am besten ganz groß ausdrucken und an die Wand picken.

Lg


Kann ich bestätigen. Auch von einem älteren Herren der von legalen AK 47 HA und Dargunov Scharfschützengewehren HA gesprochen hat die in seinem Verein einige haben. (als er mein SG550 gesehen hat)

Auf meine Frage ob und wie die die A Ausnahmen gekriegt haben wurde mir gesagt: "na na, oba gmödt sans und deshalb sans ah legal" :whistle:

Meine Einwände wurden nicht ernst genommen. Naja, jeder wie er meint.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Stickhead » Fr 23. Sep 2016, 10:30

Eigentlich unglaublich. Das zeigt eigentlich, mit welcher Wurschtigkeit der Staat dem Thema gegenüber steht. Was bringt es, das WaffG zu verschärfen, wenn es nicht einmal - gerade bei diesem Thema - ordentlich vollzogen wird?
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Fr 23. Sep 2016, 11:23

Stickhead hat geschrieben:Eigentlich unglaublich. Das zeigt eigentlich, mit welcher Wurschtigkeit der Staat dem Thema gegenüber steht. Was bringt es, das WaffG zu verschärfen, wenn es nicht einmal - gerade bei diesem Thema - ordentlich vollzogen wird?


das hat nix mit ordentlich vollzogen zu tun finde ich

das problem war und ist der zustaendigkeitswechsel zwischen BMI und BMLVS im jahr 2012

vor 2012 war eigentlich immer alles klar definiert
- wie muessen die abenderungen sein damit ein HA zulaessig ist
- was geht garnicht
- welche sonderthemen (kompatibilitaet von waffen innenteilen mit militaerischen geraet) gibt es

es hat natuerlich auch damals schon einige deppen gegeben die sich garnicht ordentlich informieren wollten sondern einfach alles moegliche reingeholt haben...
aber im wesentlichen hat man in der III/3 alle auskuenfte bekommen bzw halt beim amtssachverstaendigen
formlos, problemlos und kompetent
wenn der amtssachverstaendige was gesagt hat - und seie es nur am telefon - dann wusste man dass das am ende auch haelt
daher wurden die einen oder anderen modelle auch ohne einstufung in den markt gebracht, eben dann wenn der A-SV gesagt hat ... voellig problemlos, da kann nix sein, die waffe ist eindeutig B ...

hat jahrzehntelang funktioniert

die "fehlerquellen" waren minimal
im wesentlichen ein paar wenige uebermotivierte die die sich aus kommerziellen interessen ein dreck um die regeln geschert haben oder die privatkunden die einfach antraege auf einen import einer B waffe bei ihrer behoerde gestellt haben (zb import eines OA-15 Austria M4, dann aber - illegal - eine A waffe (OA-15 M4) eingefuehrt haben.

seit 2012 ist alles anders

das BMI stellt keine einstufungen (eigentlich rechtansichten) mehr aus da nicht mehr zustaendig und das BMLVS sieht grundsaetzlich alle (ALLE) halbautomaten als kat A an.

auch jene fuer die es fruehere rechtsansichten des BMI (sind kat B) gegeben hat, und natuerlich auch jene fuer die wegen quasi "voelliger unproblematik" keine rechtsansichten eingeholt worden sind.

soweit man hoert war damals ausdruecklich vereinbart dass das BMLVS die damaligen einstufungskriterien uebernehmen und den damaligen nachhaltigen weg der oesterreichischen einstufungspraxis (die kat B waffen sind komplett inkompatibel zu den kat A modellen, da kann auch nichts gegenseitig ausgetauscht werden) fortsetzen sollte.

das ist aber nicht passiert

und deshalb haben wir jetzt den schmarrn

tausenden legal besessene waffen werden jetzt quasi im nachhinein in die kat A - ecke gerueckt obwohl sie das nie waren und auch technisch gesehen nicht sind

aufloesen wird sich das vermutlich alles erst mit neuen regeln die wohl eh naechstes jahr kommen werden
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Myon » Fr 23. Sep 2016, 11:36

Und bis dahin sind die Endkunden in allen belangen die Deppen.....

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von gewo » Fr 23. Sep 2016, 11:38

Myon hat geschrieben:Und bis dahin sind die Endkunden in allen belangen die Deppen.....


die endkunden deshalb weil die auswahl an neuwaffen extrem eingeschraenkt wurde

die haendler aber noch viel mehr, weil sie keine rechtssicherheit haben ...
wer "mutig" ist macht umsatz
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Myon » Fr 23. Sep 2016, 12:27

Naja wenn ein "mutiger" Händler eine BR99 verkauft und ich sie kaufe und logischerweise auch melde, wer bleibt dann über wenn Sie mir als Endkunde auf die Füße steigen? Als 0815 Käufer gehe ich davon aus das alles was sie mir im Geschäft verkaufen, ich auch legal besitzen darf (WBK vorausgesetzt um bei der BR99 zu bleiben).

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Incite » Fr 23. Sep 2016, 12:48

Myon hat geschrieben:Naja wenn ein "mutiger" Händler eine BR99 verkauft und ich sie kaufe und logischerweise auch melde, wer bleibt dann über wenn Sie mir als Endkunde auf die Füße steigen? Als 0815 Käufer gehe ich davon aus das alles was sie mir im Geschäft verkaufen, ich auch legal besitzen darf (WBK vorausgesetzt um bei der BR99 zu bleiben).


Ich bin kein Anwalt aber im schlimmsten Fall bleibst du über wenn er sich quer legt, du keinen RS hast oder von dem einfach nichts mehr zu holen ist.

Ist ja leider kein Einzelfall wenn dann bei so einem gehäuften Auftreten Kleinbetriebe die Grätsche machen und Insolvenz oder Konkurs anmelden müssen.
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