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Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Incite » Sa 24. Sep 2016, 12:38

Myon hat geschrieben:Aja sehr logisch.... Sprich es kommt eine neue Waffe raus und da sie keiner Einstufen lassen will bzw einfach Neu ist und Österreich sich ja nicht dafür interessiert ist sie Kat B oder sogar C und alle sind glücklich?


die Händler versuchen ja Einstufungen durch zu bringen aber die werden (was man so liest) alle negativ bescheidet derzeit.

z.B. hier

https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=28599

Als kleiner XY Hansi wirst du einfach einen negativen Bescheid kassieren und dann sagen "Bitch please oida" und selbstverständlich keine Rechtsmittel ergreifen und das wars dann. Ist ja bei den Stückln auf der Liste bereits passiert oder "ungewiss" wenn scheinbar noch Verfahren laufen.

Ich persönlich hoffe ja auf die 716 und habe deshalb den Kauf eines SL in 308 auf die lange Bank geschoben :shifty:
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von hasgunz » Sa 24. Sep 2016, 17:56

Meine Hoffnung liegt, so schlimm es auch klingen mag, in der "EU Waffengesetzvereinheitlichung",
aka gunban.
Hier würde eine reelle Chance auf "Lockerung" vorliegen, wenn auch mit gewissen Nachteilen...

Lg
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » Sa 24. Sep 2016, 18:03

na welcher verqueren logik könnte eine eu waffenrichtlinie eine erleichterung bringen???
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Myon » Sa 24. Sep 2016, 18:29

Incite hat geschrieben:
Myon hat geschrieben:Aja sehr logisch.... Sprich es kommt eine neue Waffe raus und da sie keiner Einstufen lassen will bzw einfach Neu ist und Österreich sich ja nicht dafür interessiert ist sie Kat B oder sogar C und alle sind glücklich?


die Händler versuchen ja Einstufungen durch zu bringen aber die werden (was man so liest) alle negativ bescheidet derzeit.

z.B. hier

https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?f=20&t=28599

Als kleiner XY Hansi wirst du einfach einen negativen Bescheid kassieren und dann sagen "Bitch please oida" und selbstverständlich keine Rechtsmittel ergreifen und das wars dann. Ist ja bei den Stückln auf der Liste bereits passiert oder "ungewiss" wenn scheinbar noch Verfahren laufen.

Ich persönlich hoffe ja auf die 716 und habe deshalb den Kauf eines SL in 308 auf die lange Bank geschoben :shifty:


Somit muss es eine Liste geben die immer Aktuell sein sollte ;)

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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von rupi » Sa 24. Sep 2016, 18:30

ich finde das wäre eigentlich Sache der Innung die Händler auf dem aktuellen Stand zu halten


spielts aber vermutlich ned in der Praxis
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Incite » Sa 24. Sep 2016, 19:03

rupi hat geschrieben:ich finde das wäre eigentlich Sache der Innung die Händler auf dem aktuellen Stand zu halten


spielts aber vermutlich ned in der Praxis


Ich glaube auch nicht weil ja der Bescheid von einem Amt/Behörde an eine natürliche Person, Juristische Person, Vertreter, ... adressiert sein muss.

Wenn dem so ist dann könnte nur das BMLV das machen.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von hasgunz » So 25. Sep 2016, 23:17

BigBen hat geschrieben:na welcher verqueren logik könnte eine eu waffenrichtlinie eine erleichterung bringen???

Indem alles was Halbautomatisch ist automatisch zu B wird.

Nur wird es das in so einer Form leider nie geben.

Lg
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » Mo 26. Sep 2016, 07:22

hasgunz hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:na welcher verqueren logik könnte eine eu waffenrichtlinie eine erleichterung bringen???

Indem alles was Halbautomatisch ist automatisch zu B wird.


Warum sollte sowas wegen der EU-Richtlinie passieren? Das macht überhaupt keinen Sinn, sorry. Die EU-Richtlinie ist das MINIMUM das Mitgliedsstaaten umsetzen müssen...d.h. strengere Gesetze dürfen auf jeden Fall bestehen bleiben.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von hasgunz » Mo 26. Sep 2016, 09:01

BigBen hat geschrieben:
hasgunz hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:na welcher verqueren logik könnte eine eu waffenrichtlinie eine erleichterung bringen???

Indem alles was Halbautomatisch ist automatisch zu B wird.


Warum sollte sowas wegen der EU-Richtlinie passieren? Das macht überhaupt keinen Sinn, sorry. Die EU-Richtlinie ist das MINIMUM das Mitgliedsstaaten umsetzen müssen...d.h. strengere Gesetze dürfen auf jeden Fall bestehen bleiben.

Leider.
Besonders unsere Behörden sind dann wieder übermotiviert...
"Es wird sich für uns nichts ändern."
Das schau ich mir an Hr. Innenminister.

Lg
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Bourne » Mi 5. Okt 2016, 16:43

Ist es möglich, dass damals bei der Registrierungpflicht Waffen, die auf der Kriegsmaterial-Liste stehen (z.B. M1 Carbine), als Kategorie B eingetragen wurden?
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » Mi 5. Okt 2016, 16:46

Bourne hat geschrieben:Ist es möglich, dass damals bei der Registrierungpflicht Waffen, die auf der Kriegsmaterial-Liste stehen (z.B. M1 Carbine), als Kategorie B eingetragen wurden?


Ja ist möglich, aber es ist trotzdem Kriegsmaterial, komplett wurscht als was die Waffe bei jemandem im ZWR eingetragen ist.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Bourne » Mi 5. Okt 2016, 16:50

Was ist, wenn der Verkäufer nicht weiß, dass es sich um KM handelt und die Waffe verkauft?
Zuletzt geändert von Bourne am Mi 5. Okt 2016, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » Mi 5. Okt 2016, 16:57

Bourne hat geschrieben:Was ist, wenn der Verkäufer nicht weiß, dass es sich um KM handelt und die Waffe verkauft?


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...das ist maximal ein mildernder Umstand.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von Bourne » Mi 5. Okt 2016, 16:59

D.h. wenn es der BH bei der Ummeldung nicht auffällt, könnte die Waffe übertragen werden?
Wenn es dann mal auffällt (z.B. bei einer Kontrolle) hätten Verkäufer und Käufer ein Problem.
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Re: Erlaubte halbautomatische Langwaffen

Beitrag von BigBen » Mi 5. Okt 2016, 17:01

Bourne hat geschrieben:D.h. wenn es der BH bei der Ummeldung nicht auffällt, könnte die Waffe übertragen werden?


Ganz falscher Ansatz, an sowas solltest nichtmal im Traum denken....
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