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von Hailwood » Mo 28. Nov 2016, 08:20
Damit wieder zurück zum Thema.
Es ist Post vom B.M.I gekommen:
Das Bundesministerium für Inneres dankt für Ihr an den Herrn Bundesminister gerichtetes E- Mail vom 21.11.2016 und darf dazu aus grundsätzlicher Sicht wie folgt Stellung nehmen:
Im Lichte der terroristischen Anschläge in Paris hat die Europäische Kommission am 24. November 2015 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen vorgelegt.
Der Entwurf enthält unter anderem Vorschläge betreffend Präzisierungen und Ergänzungen im Zusammenhang mit den Regelungen über Deaktivierung, Waffenhändler, Makler und die Markierung von Schusswaffen sowie für die Aufnahme von weiteren Waffen, wie etwa „Schreckschuss- und Signalwaffen“, in den Anhang I betreffend die Kategorisierung von Feuerwaffen.
Selbstverständlich beobachtet das BM.I mit großer Sorge die jüngsten Entwicklungen im Bereich des Terrorismus und setzt – wie auch vom Europäischen Rat gefordert – alles daran, die Verfügbarkeit von Feuerwaffen zur Durchführung terroristischer Straftaten soweit wie möglich einzudämmen. Daher unterstützt das BM.I effiziente Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Erwerbs und der illegalen Nutzung von Schusswaffen. Darunter fällt auch die Schließung allenfalls vorliegender Regelungslücken, etwa im Zusammenhang mit der Deaktivierung von Feuerwaffen.
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Österreich hat ein ausgewogenes, die Interessen sowohl der Befürworter als auch der Gegner des privaten Waffenbesitzes berücksichtigendes Waffengesetz, das die einschlägigen EU Vorschriften optimal umsetzt. Das BM.I setzt sich daher unter Berücksichtigung der Festlegungen der Staats- und Regierungschefs in Verbindung mit der Bekämpfung des Terrorismus sowie nach Maßgabe der Regelungen des B-VG und sonstiger einfachgesetzlicher Bestimmungen dafür ein, dass das bestehende österreichische Waffengesetz im Ergebnis soweit wie möglich unverändert belassen werden kann. Insbesondere wurde der Vorschlag der Kommission halbautomatische zivile Schusswaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, in die Kategorie A aufzunehmen, von Österreich und einer überwiegenden Mehrheit abgelehnt.
Die konkreten Umsetzungsschritte können erst nachdem der endgültige Text der geänderten Richtlinie feststeht, festgelegt werden. Es darf aber nochmals versichert werden, dass sich das BM.I bei den Verhandlungen im Rat dafür einsetzt, dass ein verantwortungsvoller Umgang mit und der Zugang zu Waffen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, insbesondere für Jäger und Sportschützen, auch in Zukunft jedenfalls gewährleistet sein muss.
Eigentlich nichts neues.
LG