jagawirth hat geschrieben:
Hallo,
das heißt Textgegenüberstellung...
Was eine traditionelle Schützenvereinigung im rechtlichen Sinn ist und was sie zu normalen Schützenvereinen abgrenzt ist eine gute Frage. Ich hab jedenfalls mit 2 Schützenkollegen einen eigenen Verein gegründet. Ist ansich nicht recht aufwändig und bringt schon auch Vorteile mit sich.
Einen Schießstand haben wir keinen eigenen. Wir halten unsere Vereinsmeisterschaften eben auf anderen Schießständen ab.
(1) TGÜ Ja, mea culpa ... hatte heute noch keinen Kaffee
(2) Die Abgrenzung traditionell vs. sport war aber auch nicht gefragt
Mir ging's nur drum: Wann akzeptiert die Behörde, dass du Mitglied in einer "Sportschützenvereinigung" (§23 (2) Z4 SprengmittelG) bist? Vereinsgründungen sind easy. Ich hab selber 2 Sportvereine mitgegründet, das ist nicht das Problem. Mir ging's eher darum, dass man als sozialer Mensch innerhalb der LWBler anderen (nocht nicht-) Vereinsmitgliedern, die aktuell Wiederladen, die Möglichkeit gibt, a la "Fernmitgliedschaft" mit 10EUR Jahresbeitrag die Möglichkeit gibt, weiterhin wie bisher zu Wiederladen und sich den Bürokratiewahnsinn spart. Meinetwegen mit 1x im Jahr Fernwettkampf und Ergebnisliste, damit der Vereinszweck auch erfüllt wird. Die Frage ist nur, wann die Behörden "njet" sagen, wenn es um die "Anerkennung" als Sportschütze geht? Um die Gründung geht's nicht, sondern eher um die "weiteren Erfordernisse".