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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bourne
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Bourne » Mi 14. Dez 2016, 11:35

Also ich bin echt froh, dass Terroristen und Amokläufer jetzt nur noch mit legalen halbautomatischen Langwaffen mit maximal zehn Schuss unterwegs sind. Sie werden sich sicherlich keine illegalen vollautomatischen Langwaffen besorgen und schon gar nicht ein Magazin mit über zehn Schuss anstecken, denn das ist ja verboten. :doh:

Ich kann und will es einfach nicht verstehen, dass man so einen Schwachsinn wirklich durchbringt. :tipphead:
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Mi 14. Dez 2016, 11:36

In den Ausgangpapieren von Parlament und Rat stand's sehr wohl drin (wobei, eigentlich NUR Parlament). Ob das jetzt im Trilog-Kompro-Blödsinn drinsteht, weiß ich nicht.
Da MagCapBan und HA-Ban natürlich mehr auftragen und die Aufmerksamkeit der Leute auf sich ziehen, gehen andere Positionen, die NICHT großartig zwischen Parlament und Rat abweichen, natürlich unter. Die ganze Chose hat natürlich viel mehr Änderungen, Vicky hat aber nur die allerwichtigsten in ihren Letter reingepackt. Und wer wird schon was gegen "sichere Aufbewahrung" haben?!

Hier gerne nochmal das letztgültige Papier (vor dem Trilog), der vom IMCO abgesegnet wurde:
http://www.europarl.europa.eu/sides/get ... XML+V0//DE
Änderungsantrag 59: Artikel 5a (neu)
Die Mitgliedstaaten legen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Überwachung von Feuerwaffen und Munition sowie Vorschriften für ihre ordnungsgemäße und sichere Aufbewahrung fest, um das Risiko des unbefugten Zugriffs auf Feuerwaffen und Munition zu minimieren. Feuerwaffen und die zugehörige Munition müssen so aufbewahrt werden, dass sie zusammen nicht leicht zugänglich sind. Überwachung bedeutet in solchen Fällen, dass die Person, in deren Besitz sich die Feuerwaffe oder Munition befindet, während des Transports und der Verwendung die Kontrolle über Waffe und Munition hat. Das Prüfungsniveau für die Aufbewahrungsvorrichtungen hängt von der Kategorie der jeweiligen Feuerwaffe ab.


Die Englische Version ist da etwas besser, weil eindeutiger:
Member States shall establish rules on the proper supervision of firearms and ammunition and rules on their proper storage in a secure way to minimise the risk of their being accessed by an unauthorised person.
When stored, firearms and ammunition for them shall not be readily accessible together.
Supervision in such cases shall mean that the person possessing the firearm or the ammunition has control over it during transport and use. The level of scrutiny for the storage arrangements shall correspond to the category of the firearm concerned.


Der Rat war damals in seiner Position schwächer.
http://data.consilium.europa.eu/doc/doc ... NIT/de/pdf
13b
Feuerwaffen und Munition sollten auf sichere Weise aufbewahrt werden, wenn sie nicht
unmittelbar überwacht werden. Werden Feuerwaffen und Munition nicht in einem
Panzerschrank aufbewahrt, so sind sie getrennt voneinander aufzubewahren. Kriterien für
die (...) Aufbewahrung sind in einzelstaatlichen Vorschriften festzulegen
.


Die Frage ist nur, wer sich durchsetzt. Wenn das Parlament diesmal die Oberhand behält, dann bye bye SV.

Schärfer ist ja im Zweifel immer besser :headslap:
Zuletzt geändert von hmg382 am Mi 14. Dez 2016, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Mi 14. Dez 2016, 11:39

DerWolf hat geschrieben:Angeblich hat man sich auf folgendes geeinigt:

"Firearms and ammunition should be
stored in a secure manner when not
immediately supervised. If stored other
than in a safe, firearms and ammunition
should be stored separately from each
other. When the firearm and
ammunition must be handed over to a
carrier for transport, that carrier is
responsible for supervision and storage.
Criteria for storage and for safe
transport should be defined by national
law, taking into account the number and
nature of the firearms concerned."


Quelle?
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von GreaseMonkey » Mi 14. Dez 2016, 11:39

Lese ich das anders als ihr?
Das steht doch, dass die Waffen und Mun sehr wohl gemeinsam verwahrt werden dürfen, solange der Verwahrungsort ein Safe ist.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von angryscientist » Mi 14. Dez 2016, 11:52

GreaseMonkey hat geschrieben:Lese ich das anders als ihr?
Das steht doch, dass die Waffen und Mun sehr wohl gemeinsam verwahrt werden dürfen, solange der Verwahrungsort ein Safe ist.

Nope, sehe ich auch so. Wenn sie im Safe sind, dann sind sie einfach nicht readily accessible. *seufz* Aber das ist nur Spekulation..

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von d-s » Mi 14. Dez 2016, 11:56

Devil will be in the details, I'm afraid.
This would be bad: "When stored, firearms and ammunition for them shall not be readily accessible together."

This we have in Slovakia and it's no problem for home defence: "If stored other than in a safe, firearms and ammunition should be stored separately from each other."
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hasgunz » Mi 14. Dez 2016, 11:59

Wenn HC Magazine Kat. A werden und der Besitz ohne Ausnahme zur Aberkennung der WBK führen kann, wie machen das Dekowaffenbesitzer?
Die besitzen meistens 30er Magazine für ihre legalen Dekowaffen!

Lg

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von DerWolf » Mi 14. Dez 2016, 12:00

hmg382 hat geschrieben:Quelle?


Inoffizieller Leak.

http://www.gunsweek.com/sites/default/f ... ilogue.pdf
Zuletzt geändert von DerWolf am Mi 14. Dez 2016, 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
“Ich nenne ein Tier, eine Gattung, ein Individuum verdorben, wenn es seine Instinkte verliert, wenn es wählt, wenn es vorzieht, was ihm nachteilig ist.”

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Mi 14. Dez 2016, 12:38

GreaseMonkey hat geschrieben:Lese ich das anders als ihr?
Das steht doch, dass die Waffen und Mun sehr wohl gemeinsam verwahrt werden dürfen, solange der Verwahrungsort ein Safe ist.

FALLS das aus dem Trilogentwurf ist, dann hab ich eine Sorge weniger. Dann dürfte sich an der Ö-Gesetzgebung nichts ändern. Aber da ist viel Konjunktiv im Spiel.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von raptor » Mi 14. Dez 2016, 12:40

BigBen hat geschrieben:Was ist die Alternative - nichts tun bzw. nur im Internet rumsudern?


Wahlempfehlung gegen jede Partei, deren Vetreter dem #EUgunban zustimmen. Insbesondere die C-Parteien, falls sie umfallen. Wenn sich was für die österreichischen Waffenbesitzer ändert, dann soll sich auch was für die ÖVP ändern. Nur so geht's.

Lexman1
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Lexman1 » Mi 14. Dez 2016, 12:41

Kommt immer drauf an, WAS als Safe gesehen bzw geduldet wird. Aber solange auch hier nichts konkretes verlautbart wird ist alles einfach nur heiße Luft!
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von hmg382 » Mi 14. Dez 2016, 12:51

Lexman1 hat geschrieben:Kommt immer drauf an, WAS als Safe gesehen bzw geduldet wird. Aber solange auch hier nichts konkretes verlautbart wird ist alles einfach nur heiße Luft!

Jup.

Und ich seh mich die kommenden 2 Jahre schon im Dauerkampfmodus. Erst EC schreiben, dann IMCO, dann MEP, dann Rat, dann wieder EP. Die heimischen Regierungsverantwortlichen nicht vergessen. Und dann geht der Blödsinn - sofern das Zeug EU-weit kommt - mit dem BM.I weiter. Dann darf man wieder Stellungnahmen schreiben, die missachtet werden, die nationalen Abgeordneten triezen ... :roll:
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von Elmo12 » Mi 14. Dez 2016, 13:39

Alter Verwalter, verstehe ich Seite 33f richtig???

GREEN
(16) In order to ensure uniform conditions for the implementation of this Directive, implementing powers should be conferred on the Commission. Those powers should be exercised in accordance with Regulation (EU) No 182/2011 of the European Parliament and of the Council9.
GREEN
(18) Since the objectives of this Directive cannot be sufficiently achieved by the Member States, but can rather, by reason of the scale and effects of the action, be better achieved at Union level, the Union may adopt measures, in accordance with the principle of subsidiarity as set out in Article 5 of the Treaty on European Union. In accordance with the principle of proportionality, as set out in that Article, this Directive does not go beyond what is necessary in order to achieve those objectives.

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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von gewo » Mi 14. Dez 2016, 13:44

Elmo12 hat geschrieben:Alter Verwalter, verstehe ich Seite 33f richtig???

GREEN
(16) In order to ensure uniform conditions for the implementation of this Directive, implementing powers should be conferred on the Commission. Those powers should be exercised in accordance with Regulation (EU) No 182/2011 of the European Parliament and of the Council9.


sollte das dokument tatsaechlich valide sein:

damit ist also klar dass es eine EU-verordnung und keine EU-richtline wird ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

YWN
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4

Beitrag von YWN » Mi 14. Dez 2016, 13:50

hast vielleicht etwas anderes geglaubt?
Zuletzt geändert von YWN am Mi 14. Dez 2016, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.

Gesperrt