Nennt mich ruhig pessimistisch, aber ich lese da recht viel Interpretationsspielraum raus. Könnte meiner Meinung nach auch sehr restriktiv ausgelegt werden. Etwa in die Richtung, dass stinknormale Vereinsmeisterschaften und von einzelnen Schützenclubs veranstaltete Bewerbe auch nicht ausreichen. Die könnten auch sagen, es muss schon etwas "Höheres", "Ernsthafteres" sein, um eine Ausnahmegenehmigung zu rechtfertigen. Reine Hobby-Bewerbe könnten nicht ausreichen, sondern eine professionellere Ebene gefordert werden...DerWolf hat geschrieben:3c. Member States may authorise target shooters to acquire and possess semi-automatic firearms classified in categories A.6 and A.7 of Annex I, subject to the following conditions:
a) a satisfactory (…) assessment of relevant information arising from the application of provisions set out in Article 5(2);
b) b) provision of proof that the target shooter is actively practising for or participating in shooting competitions recognised by an official shooting sport organisation of that Member State or by an internationally established and officially recognised shooting sport federation; and
c) a certificate from an officially recognized shooting sport organisation confirming that:
i. the target shooter is a member of a shooting club and, has been regularly practising target shooting in it for at least twelve months, and
ii. the firearm fulfils the specifications required for a shooting discipline recognised by an internationally established and officially recognised shooting sport federation.
So einfach mittels Vereinsmitgliegschaft (Zwang) werden die Ausnahmegenehmigungen nicht zu haben sein.
Man muss den Beweis erbringen, dass aktiv an Wettkämpfen teilnimmt, die von einer offiziellen Organisation anerkannt sind und Mitglied eines "offiziell anerkannten" Verein sein, der einem die Bestätigung ausstellt, dass man innerhalb der letzten 12 Monate regelmäßig das Sportschießen praktiziert hat und die betroffene Schusswaffe resp. Magazine muss auch offiziell von "shooting sport federation" als für den Schießsport geeignet angesehen werden. (verdammte BRD Politiker)
Ein Jahr lang nicht Wettkampf geschossen und schon ist die Ausnahmegenehmigung weg. Noch dazu gibt es genug "shooting sport federations" (falls gemeint ist, was ich vermute), denen es am liebsten wäre man würde nur mehr mit Laser-Spielzeug "schießen".
Ich weiß ja nicht wie das bei den meisten von euch ist, aber öfter als zwei Mal in sechs Monaten bin ich selten auf dem Schießstand. Für Wettbewerbe fehlt mir ganz einfach die Zeit. Die Ausnahmegenehmigung kann ich mir unter Garantie abschminken, sollte sich da nicht noch etwas ändern - was ich nicht glaube.
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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Kriegts euch bitte wieder ein! Wer soll denn das alles jährlich überprüfen?
			
									
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Bitte mal wieder runter vom Gas!! Wir spekulieren wieder wie blöd herum und machen uns jetzt schon wieder narrisch ohne irgendwas konkretes zu wissen! Es wird was kommen, aber WAS bzw in WELCHER FORM weiß bis dato KEINER!
			
									
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Mir geht das so auf den Senkel. Da schaut man ein paar Stunden nicht ins Forum und schon sind 5 neue Seiten mit irgendwelchen Spekulationen vollgeschrieben. Schlimmer als ein Haufen Tratschweiber in der Kaffepause. Ich werde mich zukünftig nur mehr im Facebook über Firearms United und andere, die ich abonniert habe, informieren und mich hier auf die Sachthemen konzentrieren.
			
									
									
						Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Natürlich wird hier spekuliert - es ist ja ein Forum und nicht die Pressestelle der EU...
			
									
									
						Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
das problem ist...selbst wenn die richtlinie verabschiedet wird, wird es noch lange ungewissheit geben wie das in nationales recht umgesetzt wird
			
													
					Zuletzt geändert von BigBen am Fr 16. Dez 2016, 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
									
			
									Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
						Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Es gibt derzeit nichts was man sich zurechtlegen könnte. Weder das Papier der Kommission noch das Papier der Frau Ford ist beschlossene Sache oder steht in Aussicht so auch 1:1 zu kommen. Momentan ist wie bereits gesagt alles schlichte Spekulation.euvassal hat geschrieben:Lies dir halt den Brief von Vicky Ford bzw. ihre Twitter Einträge durch...etwas aktuelleres gibt es nicht. Lasst es uns dann wissen, was DU dir "zurechtgelegt" hastMaddin hat geschrieben:Das ist ja gerade das Problem. Jeder legt es sich so zurecht wie er es für richtig hält, aber eine offzielle Übersetzung oder ein endgültiges Dokument gibt es nicht
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Überhaupt, wenn ich ein AR15 und ein 7615 habe sind die Beta-C und D-60 für das 7615. Was wollens dann mit der Magazinbegrenzung für HA?
			
													
					Zuletzt geändert von Wiseli am Fr 16. Dez 2016, 22:55, insgesamt 1-mal geändert.
									
			
									
						Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Mich würde auch interessieren wie die Magazinbeschränkung konkret aussieht, vorallem mit den "Außnahmegenehmigung" für Sportschützen. Es gibt sicher viele Leute die haben Magazine für solche Waffen mit denen nicht regelmäßig der Schießsport betrieben wird (zB. Glock 33er Mags). Die sind dann plötzlich illegal (Waffenverbot) und die großen Magazine für die Wettkampfgewehre dürfen behalten werden ? Ergibt auch keinen Sinn...
			
									
									
						Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Der ganze Magazin Mist ergibt keinen Sinn, aber ein paar Mitgliedsländer (vermutlich D,FR,IT) inkl. Kommission wollten das unbedingt in der Richtlinie sehen und jetzt haben wir den Salat. Ob z.B. ein einfacher Magazinbegrenzer ausreicht steht ja auch noch nirgendwo drin. Wenn sie überhaupt wissen, dass es sowas gibt.
Ich bin ja mit nur 10er Magazinen und ein bissl Übung kaum langsamer unterwegs. Abgesehen davon, dass sich Verbrecher herzlich wenig um das "Verbot" scheren werden, bei sicher zig Millionen an HC Mags die im Umlauf sind.
			
									
									Ich bin ja mit nur 10er Magazinen und ein bissl Übung kaum langsamer unterwegs. Abgesehen davon, dass sich Verbrecher herzlich wenig um das "Verbot" scheren werden, bei sicher zig Millionen an HC Mags die im Umlauf sind.
- Black Rifles Matter -
						Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Fallt dir was auf? Richtig, Repetierer! Also nix mit "is für die 7615" !Wiseli hat geschrieben:Überhaupt, wenn ich ein AR15 und ein 7615 habe sind die Beta-C und D-60 für das 7615. Was wollens dann mit der Magazinbegrenzung für HA?
3. Member States shall ensure that an authorisation to acquire and an authorisation to possess a firearm classified in category (…) B of Annex I shall be withdrawn if the person who was granted the authorisation is found to be in the possession of a loading device apt to be fitted to centre-fire semi-automatic firearms or repeating firearms with one of the following characteristics:
a) loading devices which can hold more than 20 rounds;
b) loading devices for long firearms which can hold more than 10 rounds,
unless that person was granted an authorisation under Article 6 or Article 7(4a).
					Zuletzt geändert von Joker 5 am Fr 16. Dez 2016, 23:15, insgesamt 1-mal geändert.
									
			
									
						Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Gibt es nicht sogar eine Enfield mit original  10+ Magazin oder hat das genau 10? Viele Sammlerwaffen gibt es ja nur mit originalen Magazinen mit mehr Schuss.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Es gibt Roni-Wettbewerbe, im Zangtal war erst kürzlich einer. Dann war man halt dort dabei, oder?Maddin hat geschrieben:Mich würde auch interessieren wie die Magazinbeschränkung konkret aussieht, vorallem mit den "Außnahmegenehmigung" für Sportschützen. Es gibt sicher viele Leute die haben Magazine für solche Waffen mit denen nicht regelmäßig der Schießsport betrieben wird (zB. Glock 33er Mags). Die sind dann plötzlich illegal (Waffenverbot) und die großen Magazine für die Wettkampfgewehre dürfen behalten werden ? Ergibt auch keinen Sinn...
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Sinn ergibt die ganze Übung nicht.Maden hat geschrieben:........ Ergibt auch keinen Sinn...
Aber Politik und Sinn.... da sag ich lieber nix.
Weiter vorne wurde erwähnt das Frankreich so einen Magazin-Ban schon kennt und was hat's gebracht?
Gruss SwissShot.
					


