Ich hab mir unlängst ein Ersatzteil, genau genommen ein Griffstück für die Pistole, von einem deutschen Händler (Brownells) bestellt. Hab nix dergleichen von wegen Genehmigungen o.ä. gelesen....gewo hat geschrieben:du musst hier zwischen praxis uind theorie unterscheidenMaddin hat geschrieben: Ganz zu schweigen vom Onlinehandel, der damit quasi vor dem Aus steht. Wie will denn ein deutscher Mag-Händler die Registrierung in Österreich vornehmen ?
im prinzip geht das auch jetzt nicht
innerhalb von EU mitgliedsstaaten brauchst du fuer das verbringen von waffenteilen wie befestigungsoesen, magazinen, schrauben, riemen, abdeckungen, betaetigungselementen ect ect ect ist schon seit 2012 umfangreicher handels- und wirtschaftsrechtliche genehmigungen fuer jede einzelne sendung, inkl. endverbleibsbestaetigung, statistisches warenblatt, ect ect ect
zahlt sich ueberhaupt ned aus vom aufwand her
es haelt sich halt evt ned jeder dran ....
@ Topic: Gut, werden halt max. 10 Schuss Kapazität erlaubt. Stellt sich die Frage: Was passiert mit sämtlichen 30er Mags? Was mit Waffen, die mehr als 10 Schuss Kapazität haben?
Wenn ich mir jetzt eine Handvoll 30er Mags für die gängigen Halbautomaten kaufe, was dann? Hausdurchsuchung sobald das Gesetz steht? Muss ich sie freiwillig abgeben? Krieg ich dafür Geld?
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