Martin P hat geschrieben:Denkst du wirklich, dass du diese Beschränkung mit deiner Lösung aushebeln kannst?
Zuerst mal möchte ich klarstellen dass ich gar nichts aushebeln möchte, sondern mich lediglich gründlich informieren will was rechtlich erlaubt ist und was nicht. Ich fasse nochmal kurz aus diesem Thread zusammen:
- Laufe und Verschluss kaufen und Waffe kompetieren wie vor ein paar Jahren in diesem Thread diskutiert hat keiner gemacht (zumindest hat sich keiner von den damaligen Interessierten wieder gemeldet). Durchjudiziertes dazu gibts nix, bleibt also graue Theorie und es ist davon abzuraten sowas zu machen.
- Technische Änderungen welche die grundlegende Funktionsweise verändern (zB Direct Impingement-> Piston) dürfen nicht gemacht werden. Hier würde mich weitere Beispiele interessieren, bzw falls es eine Definition gibt was eine technische Änderung ist. Vermutlich gibt es leider keine genaue geben.
- Ein komplette Waffe zu kaufen und einzelne Teile auszutauschen welche die technische Funktion nicht ändern habe ich als problemlos betrachtet aufgrund meiner Recherche in diesem Forum, aber auch hier gibt es andere Meinungen wie von Martin P und das würde ich noch gern genauer wissen.
Martin P hat geschrieben:Ist sehr wohl ein Problem. Was in diesem Zusammenhang oft nicht ausreichend berücksichtigt wird: nur weil ein bestimmtes Teil für sich allein frei besessen werden darf, bedeutet das noch lange nicht, dass es zulässig ist, dieses Teil in eine Waffe einzubauen.
Gibt es eine Liste oder wenigstens ein paar Beispiele für die von dir erwähnten bestimmten Teile (welche die technische Funktion der Waffe nicht ändern) welche für sich alleine besessen werden dürfen aber nicht eingebaut?
Martin P hat geschrieben:Warum sollte es zulässig sein, von einer behördlich genehmigten Waffe (ob mit Bescheid oder nur mit unverbindlicher "Rechtsansicht" lassen wir dahingestellt) den Lauf und den Verschluss auszubauen und mit Wunschteilen zu einer neuen Waffe zu komplettieren?
Es geht natürlich nicht darum eine neue Waffe zu bauen, sondern das vorhandene OA, Hera, Schmeisser das auf dem vorhandenen Platz registriert ist mit Upgradeteilen zu personalisieren. Die Frage ist was macht das OA rechtlich zum OA? Ich war aufgrund von dem was ich bis jetzt hier gelesen habe der Meinung dass jedes waffenrechtlich nicht relevante Teil getauscht werden kann wenn es kaputt geht oder wenn man Upgradeteile verbauen will. Sprich das OA bleibt ein OA solange Oberland und die Seriennummer am Lauf eingelasert sind.
Martin P hat geschrieben:"Eingestuft" ist die Waffe als Gesamtheit, nicht der Lauf und der Verschluss als Einzelteile. Oder anders: freigegeben ist nicht das Prinzip (Stift in der barrel extension/eine Warze weniger am Verschluss) sondern die Waffen von OA, Hera, Schmeisser ...
Es kann aber auch nicht sein dass die Waffe in ihrere Gesamtheit komplett unverändert bleiben muss. Dann dürfte keiner eine andere Rail verbauen und keinen neuen Griff. Vermutlich gibt es keinen einzigen AR Besitzer der gar nichts an seiner Waffe gemacht hat und die in ihrem Gesamtheit so ist wie eingestuft. Selbst OA verkauft die Waffen ab Werk mit Upgradeteilen von OA selbst und von Drittanbietern aus ihrer Preisliste die so nie eingestuft wurden. Rechtlich müsste es also eigentlich so sein, dass ein Teil entweder eingebaut werden darf oder nicht. Wie viele erlaubte Teile man einbaut sollte dann keine Rolle spielen. Daher kann ich nicht nachvollziehen wie du zu dem Schluß kommst Martin P.