Edit: Bezüglich "Pfefferspray" in Deutschland
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben ... -zu-haben/ Edit:
Die Abwehrsprays unterliegen eigentlich dem Waffengesetz, sind aber oft anders deklariert.
CS-Gas darf mit amtlichem Prüfzeichen (z.B. im Fünfeck, Raute, Trapez - siehe Abbildung) der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ab 14 Jahren erworben werden.
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Ohne Zulassungszeichen sind Erwerb und Besitz verboten,...
https://verbraucherfenster.hessen.de/um ... erspray-coDeutsches Luftsicherheitsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf Verbotene Gegenstände im Flugzeug
Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EU) Nr. 185/2010 vom 4. März
2010 eine in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Liste von Gegenständen
verabschiedet, die von Fluggästen nicht in die Sicherheitsbereiche und an Bord des
Luftfahrzeugs mitgeführt werden dürfen.
Nähere Auskünfte hierüber sowie über die grundsätzlich zu beachtenden IATAGefahrgutvorschriften
können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Liste der verbotenen Gegenstände
Unbeschadet der geltenden Sicherheitsvorschriften dürfen folgende Gegenstände
von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs
mitgenommen werden:
.
b) Betäubungsgeräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder
Bewegungsunfähigkeit zu bewirken, einschließlich:
-Gegenstände zur Schockbetäubung, wie Betäubungsgewehre, Taser und
Betäubungsstäbe, — Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung,
-handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende
Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-
Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFileDeutsche Luftsicherheit
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicher ... _node.htmlEU Verordnung Nr. 185/2010
BTW...diese gilt auch in Italien
ANLAGE 4-C
FLUGGÄSTE UND HANDGEPÄCK
LISTE DER VERBOTENEN GEGENSTÄNDE
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32010R0185Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.3
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a nach den Nummern 1.3.1 bis 1.3.8
Deutsches Waffenrecht
1.3.5
Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen, es sei denn, dass die Stoffe als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und die Gegenstände -
in der Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und
-
zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit, der Reichweiten- und der Sprühdauerbegrenzung ein amtliches Prüfzeichen tragen;
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg ... age_2.html http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.htmlhttp://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicher ... _node.html http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Geset ... nn=3316826