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EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
YWN hats auf den Punkt gebracht...generell ein interessantes Thema, aber hier in dem Thread hat es nichts verloren.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
unter Punkt 20 findet ihr das (angeblich) aktuelle Dokument mit den Kompromissen über das im Imco am 25 abgestimmt werden soll
http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201701/IMCO/IMCO(2017)0125_1/sitt-3789870
http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201701/IMCO/IMCO(2017)0125_1/sitt-3789870
Zuletzt geändert von BigBen am Do 19. Jan 2017, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link repariert
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Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
@Musashi: Danke für den Leak. Ich bin - wie gesagt - skeptisch bei solchen nicht offiziell veröffentlichten Sachen, daher hab ich's bisher nicht in den Faktenthread reingepackt.
Hab man schnell rübergeschaut und unter der Voraussetzung, dass das stimmt und so durch IMCO durchgeht (!!), kann ich zu 2 Punkten positiv festhalten:
(1) Prüfmaßnahmen hinsichtlich Medizinischer Test/Psychotest bleiben explizit bei den MS (7a)
(2) Die generelle getrennte Verwahrung (a la Germanien) ist wieder weg. Es heißt "If stored other than in a safe, firearms and ammunition should be stored separately from each other." (7c) Die Hoffnung auf weiter bestehende SV bleibt also derweil bestehen.
Das war's dann meiner Meinung nach schon mit dem "guten" Zeug ... der Rest ist zum großen Teil die alte Sch**** wie bisher und gehört mittels gesteigertem MEP-eMail-Verkehr entschieden bekämpft.
Hab man schnell rübergeschaut und unter der Voraussetzung, dass das stimmt und so durch IMCO durchgeht (!!), kann ich zu 2 Punkten positiv festhalten:
(1) Prüfmaßnahmen hinsichtlich Medizinischer Test/Psychotest bleiben explizit bei den MS (7a)
(2) Die generelle getrennte Verwahrung (a la Germanien) ist wieder weg. Es heißt "If stored other than in a safe, firearms and ammunition should be stored separately from each other." (7c) Die Hoffnung auf weiter bestehende SV bleibt also derweil bestehen.
Das war's dann meiner Meinung nach schon mit dem "guten" Zeug ... der Rest ist zum großen Teil die alte Sch**** wie bisher und gehört mittels gesteigertem MEP-eMail-Verkehr entschieden bekämpft.
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Naja aber was heisst "other than in a safe" wirklich? Wer definiert was ein "safe" ist? Ist ein Waffenschrank aus Stahl ein "Safe" oder nicht?
Alles nicht so einfach...
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Incite hat geschrieben:unter Punkt 20 findet ihr das (angeblich) aktuelle Dokument mit den Kompromissen über das im Imco am 25 abgestimmt werden soll
http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201701/IMCO/IMCO(2017)0125_1/sitt-3789870
Danke, dann ist's faktisch offiziell. Die Dokumente scheinen auf den ersten Blick deckungsgleich zu sein.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
BigBen hat geschrieben:Naja aber was heisst "other than in a safe" wirklich? Wer definiert was ein "safe" ist? Ist ein Waffenschrank aus Stahl ein "Safe" oder nicht?
Alles nicht so einfach...
Du hast recht. Aber in der gegebenen Situation ist mir lieber, der Zusatz ist dabei, als nicht. Denn dann haben wir DEFINITIV getrennte Verwahrung ohne Wenn und Aber.
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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
DerWolf hat geschrieben:Sicherheitspolitisch ist auch völlig schwachsinnig was hier in Österreich betrieben wird. Abgesehen von der völlig verfehlten "Strategie" - eigentlich sollte das Hauptaugenmerk auf Guerilla-Taktik liegen: im Fall der Besetzung, tagsüber versteckt in Kellern sitzen und nachts ausrücken, schnell zuschlagen, töten und sabotieren, und sich schnell wieder zurückziehen und das so lange, bis es dem Besatzer zu blöd wird, massenhaft Särge nach Hause schicken zu müssen
Das war auch die Hauptstrategie der alten Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin weil man genau wusste, dass man im direkten Kampf nicht lange durchhalten würde. Ich hab mal einen Bericht gelesen (muss schauen ob ich den noch finde) wo ein alter russischer Stratege dies sogar als Horrorszenario für die Rote Armee dargestellt hat.
Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich eine Alieninvasion aber für wahrscheinlicher als dass der Russe sich Richtung Österreich in Marsch setzt. Im Baltikum hätte ich da mehr Sorgen.
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Repetierer + langes Mag -> alles OK....Repetierer + langes Mag. + HA ohne Kat.A Genehmigung -> WBK pfutsch!Musashi hat geschrieben:
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
euvassal hat geschrieben:Auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Repetierer + langes Mag -> alles OK....Repetierer + langes Mag. + HA ohne Kat.A Genehmigung -> WBK pfutsch!
Ich glaub das hast Du falsch verstanden. So wie ich's lese ist die WBK Futsch, wenn Du ein Magazin hast, das mehr als 20 Schuss fasst oder ein Magazin, das mehr als 10 Schuss fasst und an eine Langwaffe passt. Dass Du die dazugehörige Waffe haben musst, steht dort nicht.
Jedenfalls nicht im hier geposteten Bild.
Sinn macht das keinen; ganz im Gegenteil, aber mittlerweile sind wir das ja gewohnt.
Robiwan hat geschrieben:Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich eine Alieninvasion aber für wahrscheinlicher als dass der Russe sich Richtung Österreich in Marsch setzt. Im Baltikum hätte ich da mehr Sorgen.
Das sieht die unterdrückte russische Minderheit in Vorarlberg sicher ganz anders



If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
George Orwell
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Wie soll das funzen mit dem Altbestand sichern?
Hat jeder noch seine Rechnung vom Standard Capacity Magazin, welches er sich vor 5 Jahren gekauft hat?
Ich glaub nicht.
Lg
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk
Hat jeder noch seine Rechnung vom Standard Capacity Magazin, welches er sich vor 5 Jahren gekauft hat?
Ich glaub nicht.
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Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


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Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
hasgunz hat geschrieben:Wie soll das funzen...
Das hat sich bei der gesamten Geschichte noch keiner wirklich überlegt...
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Das mit dem Magazin Altbestand sagen sie ja nur, dass wir Ruhe geben. Weiß doch jeder, dass das nicht durchführbar is (siehe oben erwähnte Rechnung). Außerdem, wenn ich gebrauchte Magazine gekauft hab, sind die auch Altbestand. Nur ohne Rechnung.
- Black Rifles Matter -
Re: EU: Verbot von Halbautomaten - Teil 4
Wenn du ein hicap + WBK hast, dann kann die WBK entzogen werden. Ja, du hast recht, dass man dazu nicht im Besitz einer Waffe sein muss. Hast du aber keine WBK, sondern einen Repetierer + hicap, passiert dir.............nix! Somit ist die im Posting beschriebene Aussage "das heißt, auch Repetiermagazine über 10 Schuss sind verboten" nicht richtig. Die immer wieder gemachte Behauptung, auch Repetierer seien vom Mag-ban betroffen, kommt IMHO genau von diesem Absatz. Ich denke, man wollte nur verhindern, dass der Waffenbesitzer meint: "Naa, Herr Inspekta, de 30ger Mags san für mei Troy Pumpn, ned für mei OA!!!"HS911 hat geschrieben:Ich glaub das hast Du falsch verstanden. So wie ich's lese ist die WBK Futsch, wenn Du ein Magazin hast, das mehr als 20 Schuss fasst oder ein Magazin, das mehr als 10 Schuss fasst und an eine Langwaffe passt. Dass Du die dazugehörige Waffe haben musst, steht dort nicht.
Ganz deppert sind "die da oben" ah ned!
edit: wie allerdings in Zukunft der Troy PAR- Besitzer an neue Magazine kommt, ist fraglich. Denn ohne Ausnahmegenehmigung darf er keine kaufen und ohne KAt.A Waffe wird er wohl keine Ausnahmegenehmigung bekommen. Oder ob dann ein Troy Magazin explizit als Magazin für Repetierer durchgeht, mal schauen..