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Zubehöreintrag WBK
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Zubehöreintrag WBK
Ich kann nur von meinem aktuellen Zubehörantrag sagen (in Wien), dass der SB eine Seriennummer haben will, und dass er das entsprechende Kaliber wissen will. Auch nach der Basiswaffe wird gefragt, für welche aus den aktuellen es sein soll. Die Liste hat der SB ja online vor sich.
Das wurde alles in einer Maske am Bildschirm eingegeben.
Das wurde alles in einer Maske am Bildschirm eingegeben.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Zubehöreintrag WBK
Hab mir vor einiger Zeit einen zusätzlichen Lauf für meinen HA bestellt, und heute die Info vom Händler erhalten das dieser nun eingetroffen ist...
Nur was mich stutzig macht ist die aussage das ich denn Zubehörlauf nun mit der Waffe beschießen lassen muss (Lauf hat CIP Stempelung, gültiges Beschusszeichen, und Seriennummer)?!?
Was sollte ein zusätzlichen Beschießen lassen bringen?
Nur was mich stutzig macht ist die aussage das ich denn Zubehörlauf nun mit der Waffe beschießen lassen muss (Lauf hat CIP Stempelung, gültiges Beschusszeichen, und Seriennummer)?!?
Zur INFO: Die Läufe sind zwar CIP-gestempelt (beschossen), müssten aber mit der Waffe noch einmal beschossen werden.
Was sollte ein zusätzlichen Beschießen lassen bringen?
9x19 | 357 Mag. | 44 Mag. | 223 Rem. | 308 Win. | 7,62x54R | 8x57JS | 338 Lapua Magnum | 45-70 Govt. | Kal. 12
*** Suche schönes Bajonett für Perser Mauser inkl. Scheide ***
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Re: Zubehöreintrag WBK
Das frage ich mich auch gerade.
Dann müsste man ja jeden IGB Lauf dann nochmal zusätzlich mit der passenden Glock beschießen lassen.
Lg
Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk
Dann müsste man ja jeden IGB Lauf dann nochmal zusätzlich mit der passenden Glock beschießen lassen.
Lg
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Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: Zubehöreintrag WBK
Hallo zusammen,
bei mir steht in Kürze die Erstausstellung der WBK an (Wien). Wie ist das eigentlich, wenn man direkt bei Erstausstellung einen Zubehör-Eintrag haben möchte -> kann man den beantragen und dann erst einmal "leer" stehen lassen oder muss da sofort was konkretes erworben werden?
Schwanke nämlich noch bei der Frage, ob ich für die zukünftige FFW ein .22lr-Wechselsystem haben möchte. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt (billigere Munition).
LG
Balistix
bei mir steht in Kürze die Erstausstellung der WBK an (Wien). Wie ist das eigentlich, wenn man direkt bei Erstausstellung einen Zubehör-Eintrag haben möchte -> kann man den beantragen und dann erst einmal "leer" stehen lassen oder muss da sofort was konkretes erworben werden?
Schwanke nämlich noch bei der Frage, ob ich für die zukünftige FFW ein .22lr-Wechselsystem haben möchte. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt (billigere Munition).
LG
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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- Registriert: Mo 8. Dez 2014, 19:41
Re: Zubehöreintrag WBK
Laut Sachbearbeiter unmöglich bei der Ersterstellung. Ich hab aber auch nur nachgefragt und nichts weiteres versucht.
-
- .223 Rem
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Re: Zubehöreintrag WBK
Wenn der Sachbearbeiter will geht es natürlich. Nur die meisten wollen nicht oder dürfen nicht wollen.
Lernresistenter Anfänger (lt. doc steel)
Re: Zubehöreintrag WBK
Hm. Da hilft dann wohl nur nett fragen und hoffen. Danke für die Infos!
Zur Ausgangsfrage: kann man sich den Zubehöreintrag erst einmal "auf Vorrat" holen und später nutzen oder muss man direkt mit der Beantragung des Eintrags auch das konkrete Zubehör beantragen/erwerben?
Zur Ausgangsfrage: kann man sich den Zubehöreintrag erst einmal "auf Vorrat" holen und später nutzen oder muss man direkt mit der Beantragung des Eintrags auch das konkrete Zubehör beantragen/erwerben?
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Re: Zubehöreintrag WBK
ich habs in meinem Kommentar 7 Einträge drüber doch geschrieben...
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Zubehöreintrag WBK
Also ich kenn auch BHs wo bei der Erweiterung gleich auf der WBK "Zubehör" aufgedruckt wurde,
einfach einmal so auf verdacht, weil man könnte ja irgendwann einmal ein Zubehör kaufen.
Nix mit Seriennummer, od überhaupt Information welches Zubehör, etc.
Gibts also auch -> daher Ermessen des SBs mit dem du redest.
einfach einmal so auf verdacht, weil man könnte ja irgendwann einmal ein Zubehör kaufen.
Nix mit Seriennummer, od überhaupt Information welches Zubehör, etc.
Gibts also auch -> daher Ermessen des SBs mit dem du redest.
Re: Zubehöreintrag WBK
Für Wien hat's der Gewo beim Waffenführerschein-Kurs sehr anschaulich erklärt: Zubehöreintrag NUR mit Reservierungsbestätigung + Seriennummer, bei Erstausstellung kannst Glück oder Pech haben damit. Er geht aber davon aus, dass man tendenziell auch bei Erstausstellung einen Eintrag bekommt, wenn es gut vorbereitet und argumentiert ist. Gesichert ist das allerdings nicht.
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Re: Zubehöreintrag WBK
Hallo Leute,
Ich bin ein fleißiger Leser hier im Forum.
Jetzt schreib ich mal was dazu:
Die Genehmigung eines Zubehörs ist geknüpft an zwei Voraussetzungen:
1.) Der Vermerk "Zubehör" MUSS auf der WBK oder WP unter "Behördliche Vermerke" drauf stehen.
2.) Bei Kauf eines Zubehörs MUSS unter Voraussetzung 1.) ein Zubehörantrag bei der Behörde gestellt werden.
Dazu werden die Daten des Zubehörs (Art, Kaliber und Nummer) benötigt. Danach wird das Zubehör genehmigt
(Rechtlich korrekt mittels positivem Bescheid) Erst dann kann das jeweilige Zubehör zur Grundwaffe zugeordnet werden.
Rechtlich spricht nichts dagegen, sich den Vermerk "Zubehör" auch bei einer Erstausstellung auf die WBK drucken zu lassen.
Wenn das nicht gemacht wird, würde wieder eine neue Scheckkarte fällig werden.
grüße Mexx
Ich bin ein fleißiger Leser hier im Forum.
Jetzt schreib ich mal was dazu:
Die Genehmigung eines Zubehörs ist geknüpft an zwei Voraussetzungen:
1.) Der Vermerk "Zubehör" MUSS auf der WBK oder WP unter "Behördliche Vermerke" drauf stehen.
2.) Bei Kauf eines Zubehörs MUSS unter Voraussetzung 1.) ein Zubehörantrag bei der Behörde gestellt werden.
Dazu werden die Daten des Zubehörs (Art, Kaliber und Nummer) benötigt. Danach wird das Zubehör genehmigt
(Rechtlich korrekt mittels positivem Bescheid) Erst dann kann das jeweilige Zubehör zur Grundwaffe zugeordnet werden.
Rechtlich spricht nichts dagegen, sich den Vermerk "Zubehör" auch bei einer Erstausstellung auf die WBK drucken zu lassen.
Wenn das nicht gemacht wird, würde wieder eine neue Scheckkarte fällig werden.
grüße Mexx
Re: Zubehöreintrag WBK
@mexx1972: Genau diesen Vermerk gibt's aber anscheinend nur, wenn gleichzeitig tatsächlich Zubehör beantragt wird. Zumindest in Wien.
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Re: Zubehöreintrag WBK
Genau das kann eigentlich nicht sein!!
Es ist ein Widerspruch in sich. Bei der Erstausstellung, hab ich keine behördliche Bewilligung, um mir eine Kat. B Waffe, oder ein Zubehör zu kaufen.
Deshalb kann auch KEIN Zubehörantrag gestellt werden, bis ich die WBK in meinen Händen habe.
Außerdem ist es nicht möglich, einen Zubehörantrag zu stellen, ohne dass eine Grundwaffe registriert ist.
Also muss Schritt 1 der Vermerk "Zubehör" in der WBK und erst als 2. Schritt der Zubehörantrag sein, wenn bereits eine Waffe registriert ist.
Es ist ein Widerspruch in sich. Bei der Erstausstellung, hab ich keine behördliche Bewilligung, um mir eine Kat. B Waffe, oder ein Zubehör zu kaufen.
Deshalb kann auch KEIN Zubehörantrag gestellt werden, bis ich die WBK in meinen Händen habe.
Außerdem ist es nicht möglich, einen Zubehörantrag zu stellen, ohne dass eine Grundwaffe registriert ist.
Also muss Schritt 1 der Vermerk "Zubehör" in der WBK und erst als 2. Schritt der Zubehörantrag sein, wenn bereits eine Waffe registriert ist.
Re: Zubehöreintrag WBK
Hm. Könntest du nicht gleichzeitig mit dem WBK-Antrag auch den Zubehör-Antrag stellen? Dafür brauchst du ja nur eine Reservierungsbestätigung für das Zubehör. Reservierungen können typischerweise auch wieder storniert werden.
Ich probier's einfach mal, bei der Erstausstellung dazu zu sagen, dass ich gern gleich einen Zubehörvermerk hätte, weil ich später gern ein Wechselsystem zur Waffe hätte.
Ich probier's einfach mal, bei der Erstausstellung dazu zu sagen, dass ich gern gleich einen Zubehörvermerk hätte, weil ich später gern ein Wechselsystem zur Waffe hätte.
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Re: Zubehöreintrag WBK
Der Zubehörantrag (nicht zu verwechseln mit dem Vermerk Zubehör) ist definitiv erst dann möglich, wenn eine entsprechende Waffe registriert ist.
Vorher funktioniert das systemtechnisch gar nicht.
Das weiß ich zu 100%.
Ich bin, was das ZWR betrifft, relativ versiert.
Wenn du die WBK beantragst, auf alle Fälle gleich dazu sagen, dass das Wort "Zubehör" drinnen stehen soll!
Sonst kostet es doppelt, weil du dann wieder eine neue WBK brauchst.
Vorher funktioniert das systemtechnisch gar nicht.
Das weiß ich zu 100%.
Ich bin, was das ZWR betrifft, relativ versiert.
Wenn du die WBK beantragst, auf alle Fälle gleich dazu sagen, dass das Wort "Zubehör" drinnen stehen soll!
Sonst kostet es doppelt, weil du dann wieder eine neue WBK brauchst.