Plinkster hat geschrieben:Oder - man wird ja noch träumen dürfen - eine Rechtsauslegung, wo man auf den Verstand vertrauen kann und nicht jeden Schmarrn bis zum Exzess mit § regeln muss. Aber gut, das ist wohl noch unrealistischer.
Bezüglich Unterschied einer Tasche/zwei Taschen: genau das hast analog zB. beim Grenzübertritt in die Schweiz. 9999,99€ darfst frei mitnehmen, alles darüber musst deklarieren. Hast du jetzt ein Kuvert mit genau dem Betrag einstecken, und deine Frau im Auto neben dir ebenso, dann ist alles legal. Hast du beide Kuverts selbst eingesteckt und deklarierst es nicht, dann ist es nicht legal.
Soll heißen: effektiv mag es wurscht sein, dem Gesetz entsprichts trotzdem nicht - und wenn du an den falschen Beamten gerätst...
Eingesteckt ist klar, darf man bei den Waffen auch nicht. Wie siehts mit der Lagerung der Kurverts im Kofferraum aus ? Wird wohl schon schwieriger zu beurteilen, wem das Kurvert jetzt zugerechnet wird.