karl255 hat geschrieben:Übrigens ist es so wie mit der Anzahl Waffen - es verdoppelt sich dann immer, als wenn du schreibst mehr als 5000 dann kannst bis 10.000 lagern, nix eine schreiben von wegen du willst 7000 lagern, das hat mit dem Gesetz wieder nix zu tun.
sorry, das ist Unsinn ... die Verdoppelung gilt NUR bei den Waffen.
bei Munition reicht (und ist so im WaffG vorgesehen) eine EINMALIGE Mitteilung an die Behörde, dass Du mehr als 5000 Schuss lagerst ... wenn du dann später 15000 Schuss hast ist KEINE neue Mitteilung an die Behörde notwendig. Auch wenn du in der Zwischenzeit die 5000 Schuss unterschreitest ist beim Lager auffüllen keine erneute Meldung notwendig.
Ich habe bei meiner Behörde die Meldung auch nur mittels Mail und Übermittlungsbestätigung durchgeführt ... Begründung: meine Frau bekam damals auch eine WBK >> weitere Waffen und erhöhter Munitionsverbrauch in Kal. 9x19 und .22 lr >> im Rahmen einer Aktion größere Mengen auf Lager gelegt >> Lagerung auf drei Tresore aufgeteilt, wobei zwei mir gehören und einer meiner Frau (auch Zugang nicht gemeinsam, sondern getrennt ... hier aber Nebensache, da es um ein RÄUMLICHES Naheverhältnis und nicht Personenbestand geht)
So habe ich das formuliert, das war es.
Also, wie vom Gesetz vorgesehen:
- Meldung über mehr als 5000 Schuss (Definition betreffend 5000 Schuss als große Menge ... siehe Runderlass)
- Wie sieht sichere Verwahrung aus
Fertig
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15