Die Erkenntnis des VwGH besagt explizit, dass bei bloßer Betrachtung des Elektroschockers die Pfeffersprayfunktion nicht ersichtlich sei, und zweifelsfrei die Tatbestandsvoraussetzung des § 17 Abs 1 Z 1 WaffG bestünde [...] In der gesamten Erkenntnis wird zweimal darauf hingewiesen, dass diese Waffe illegal ist, weil sie aussieht wie ein Elektroschocker, aber zusätzlich eine verdeckte Funktion als Pfefferspray hat.
Das hast zu völlig Recht, das gehört zu den Dingen, die, auch für den Laien ersichtlich, explizit dastehen. Aber wie kommt der VwGH zu dieser Ansicht? Welche allgemeine Regel sieht er durch diese Waffe erfüllt? Wir wollen nicht davon ausgehen, dass der VwGH sich hier aus unilateral selbstkonferierter Machtvollkommenheit Legislativbefugnisse angemaßt hat, oder? Könnte es vielleicht sein, dass die Parenthese "Kombinationswaffe: Kontakt- und Distanzwaffe" und die Wendung "bei bloßer Betrachtung des Elektroschockers nicht erkennbar" uns einen Hinweis darauf geben, welches Prinzip der VwGH hier zur Anwendung bringt?
Wenn du den Schlüsselstellen nachgehst und herausfindest, in welchen hier interessanten Fachpublikationen von Kontakt- und Distanzwaffen die Rede ist und worauf der VwGH mit dieser Wortwahl hier Bezug genommen hat, wirst du diese Fragen beantwortet sehen, da bin ich ganz, ganz zuversichtlich. Nur zu, du schaffst das.
Das Problem ist, dass Du etwas (genauso, wie oben) hinein interpretierst, was schlicht und einfach nicht vorhanden ist.
Ich habe einen groben Überblick über die einschlägige Spruchgeschichte, kenne die (vermutlich) wesentlichsten rechtswissenschaftlichen Lehrmeinungen zu diesem Thema, zumindest oberflächlich, und vermeine, den Formulierungen des VwGH ansehen zu können, welche davon er sich in diesem Urteil zu eigen gemacht hat. Meinem bescheidenen Dafürhalten nach hat das nichts mit Hineininterpretieren zu tun, sondern mit Gelernthaben.
"Unkonventionelle[r] Bauart" und "für den durchschnittlich verständigen Betrachter unerwartbare[r] Funktion" sind zwei direkte, wörtliche Zitate aus zwei der bekannteren Texte zu diesem Thema. Ich schlage vor, du identifizierst und liest diese Texte, bevor du mir das nächste Mal mit Pampfigkeiten von wegen sinnerfassendem Lesen kommst.