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Fragen zum kommenden gesetz -.-
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Fragen zum kommenden gesetz -.-
Hallo gerade hat die EU abgestimmt, leider nicht zu unseren gunsten. Ich gebe am DO meine WBK beantragen und geplant war danach ein AR 15 System... Ich zitiere
"There are new, stricter controls on certain semi-automatic firearms when they are fitted with high capacity magazines ((i.e. over 20 rounds in short semi-automatics and over ten in long ones) and on automatic firearms that have been converted into semi-automatics. However, individuals who legally own these today will be able to continue to do so provided their own member state agrees."
Da steht wer diese z.b.: AR 15 teile hat darf sie auch weiterhin behalten... Meine frage jz ist wenn ich in einem Monat die WBK beantrage wenn ich sie dann kaufen werde, würde ich auch eine sonderbestimmung bekommen. Nach der einführung des Gesetzes?
Da steht ja wer die waffee HEUTE hat, also meinen die da heute, heute oder wenn das Gesetz in 15 monaten eingeführt wird
mfg Haluna
"There are new, stricter controls on certain semi-automatic firearms when they are fitted with high capacity magazines ((i.e. over 20 rounds in short semi-automatics and over ten in long ones) and on automatic firearms that have been converted into semi-automatics. However, individuals who legally own these today will be able to continue to do so provided their own member state agrees."
Da steht wer diese z.b.: AR 15 teile hat darf sie auch weiterhin behalten... Meine frage jz ist wenn ich in einem Monat die WBK beantrage wenn ich sie dann kaufen werde, würde ich auch eine sonderbestimmung bekommen. Nach der einführung des Gesetzes?
Da steht ja wer die waffee HEUTE hat, also meinen die da heute, heute oder wenn das Gesetz in 15 monaten eingeführt wird
mfg Haluna
- hari
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- Wohnort: Graz Umgebung
Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
Meine Glaskugel hat leider gerade einen Sprung..
Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
wenn die Waffe legal bleibt kanns nur um die Magazine gehen. Warum hast du noch keine wenn du die Waffe schon geordert hast?
Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
geordert ist nixs am do geb ich dokumente ab dann sag ma mal 1 monat warten und dann in den shop und mit dem teil heim, so der plan
-
- .50 BMG
- Beiträge: 757
- Registriert: Mo 22. Sep 2014, 00:18
- Wohnort: Hinterm Mond gleich links
Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
siehe Entscheidung zur Pumpe...erst mit Gültigkeit des entsprechenden nationalen Gesetzes (auf gut Deutsch, wenns verabschiedet wird und Gültigkeit erlangt) wirds irgendwelche Erwerbsverbote oder sonstigen Schmafu bezüglich Halbautomaten geben.
Bis dahin mach den Schein und kauf dir was dein Herz begehrt. Erst wenns dir der Händler nicht mehr in die Hand drückt würd ich mir Sorgen machen...
Bis dahin mach den Schein und kauf dir was dein Herz begehrt. Erst wenns dir der Händler nicht mehr in die Hand drückt würd ich mir Sorgen machen...
"Des No-Shoot is net von mir"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht
"Notorischer Antwortverfasser, Kopfschüttler und zwecks Sinnlosigkeit Bleibenlasser"
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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
scheiss timing. ich würde heute meine Magazine bei Brownells ordern bevor es zu Hamsterkäufen bzw. voraussschauendem Gehorsam kommt...
Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
Der Fred ist Kaffeesudlesen. Ohne einen Entwurf vom BM.I kann man gar nix abschätzen. Das kann von Bestandschutz mit Grandfathering und automatischer Ausnahmegenehmigung bis zur kompensierten Enteignung gehen ...
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
hmg382 hat geschrieben:Der Fred ist Kaffeesudlesen. Ohne einen Entwurf vom BM.I kann man gar nix abschätzen. Das kann von Bestandschutz mit Grandfathering und automatischer Ausnahmegenehmigung bis zur kompensierten Enteignung gehen ...
Enteignung von einem Magazin? Woher wollen's wissen, dass ich überhaupt eins habe?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
haluna hat geschrieben: ...und dann in den shop und mit dem teil heim, so der plan
Na da steht jemandem aber eine ziemliche Überraschung bevor. Du glaubst wirklich, du gehst in ein Waffengschäft und kommst mit deiner Puffn wieder raus? ....süss...

PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
warum sollte das nicht sein mit wbk?
Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
und falls ich doch welche habe, und wer hat da schon die Übersicht, wieso sollte mir jemand mein 10er .458 SOCOM Magazin wegnehmen?
@haluna weil du locker flockig ein halbes Jahr auf alles wartest außer du nimmst was gerade lagernd ist. Ist eher wie beim Autokauf als beim H&M bei Waffenteilen.
@haluna weil du locker flockig ein halbes Jahr auf alles wartest außer du nimmst was gerade lagernd ist. Ist eher wie beim Autokauf als beim H&M bei Waffenteilen.
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- Beiträge: 306
- Registriert: Do 10. Jun 2010, 13:45
Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
haluna hat geschrieben:warum sollte das nicht sein mit wbk?
Weil einige Händler nicht so viel auf Lager haben und die Lieferzeiten ein Halbes Jahr und länger sein können; andererseits bin ich auch genau so im November ins Geschäft geschneit und mit einem OA15 BL A4 nach Hause gegangen

Die 20 Zöller mag halt niemand, hab mich halt schweren Herzens dafür geopfert...
Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
diver99 hat geschrieben:hmg382 hat geschrieben:Der Fred ist Kaffeesudlesen. Ohne einen Entwurf vom BM.I kann man gar nix abschätzen. Das kann von Bestandschutz mit Grandfathering und automatischer Ausnahmegenehmigung bis zur kompensierten Enteignung gehen ...
Enteignung von einem Magazin? Woher wollen's wissen, dass ich überhaupt eins habe?
Das was jetzt etwas übertrieben plakativ. Wenn die Exekutive aber bei der 5-Jahreskontrolle zufällig drüberstolpert oder du am Schießstand an Ungustl hast der dich anschwärzen will ... dann ist die WBK futsch.
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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
hmg382 hat geschrieben:diver99 hat geschrieben:hmg382 hat geschrieben:Der Fred ist Kaffeesudlesen. Ohne einen Entwurf vom BM.I kann man gar nix abschätzen. Das kann von Bestandschutz mit Grandfathering und automatischer Ausnahmegenehmigung bis zur kompensierten Enteignung gehen ...
Enteignung von einem Magazin? Woher wollen's wissen, dass ich überhaupt eins habe?
Das was jetzt etwas übertrieben plakativ. Wenn die Exekutive aber bei der 5-Jahreskontrolle zufällig drüberstolpert oder du am Schießstand an Ungustl hast der dich anschwärzen will ... dann ist die WBK futsch.
Dafür müsste aber der Gegenstand an sich Kat. A werden, was nach sich ziehen müsste das alle Magazine waffenrechtliche Bestandteile werden (was sie im Moment nicht sind. Für das Gesetz sind sie nicht anderes als ein Stückl Plastik/Metall)
Daher hört bitte auf mit dem Schwarzmalen und Panikmachen. Es ist nicht absehbar was passieren wird...daher abwarten und Tee trinken und sich über die Politker aufregen
"Des No-Shoot is net von mir"
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"Notorischer Antwortverfasser, Kopfschüttler und zwecks Sinnlosigkeit Bleibenlasser"
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Re: Fragen zum kommenden gesetz -.-
Hellprayer hat geschrieben:hmg382 hat geschrieben:diver99 hat geschrieben:
Enteignung von einem Magazin? Woher wollen's wissen, dass ich überhaupt eins habe?
Das was jetzt etwas übertrieben plakativ. Wenn die Exekutive aber bei der 5-Jahreskontrolle zufällig drüberstolpert oder du am Schießstand an Ungustl hast der dich anschwärzen will ... dann ist die WBK futsch.
Dafür müsste aber der Gegenstand an sich Kat. A werden, was nach sich ziehen müsste das alle Magazine waffenrechtliche Bestandteile werden (was sie im Moment nicht sind. Für das Gesetz sind sie nicht anderes als ein Stückl Plastik/Metall)
Daher hört bitte auf mit dem Schwarzmalen und Panikmachen. Es ist nicht absehbar was passieren wird...daher abwarten und Tee trinken und sich über die Politker aufregen
Jo die Frage ist halt wie das Ganze bei uns aussehen wird, weil da wieder viele Bestimmungen in den Mitgliedstaaten einfach zu sehr von einander abweichen. Die Magazinbeschränkung hast in vielen EU-Ländern bereits, die Beschlussfassung des EU-Parlaments hat soviel ich das weiß keinen Hinweis auf Magazine als Gegenstände selbst beinhaltet. Wird zwar spannend, könnte aber tatsächlich bei der guten österreichischen Lösung bleiben. Nur die Kat.B Waffen gibts zukünftig halt nur mehr mit Sportverein, das ist natürlich ein herber Schnitt, wenn auch kein unüberwindbarer wenns "typisch" österreichisch (Vereinsausweis genügt) bleibt.