Maddin hat geschrieben:@RCL: Ja das gabs glaub ich bei den TMHS. Aber wo kein Kläger, da kein Richter... Es muss aber dazugesagt werden, der Besitz wurde ja nicht generell verboten. Als Jäger oder Sportschütze kein Problem. Wenn ganze Waffen/Magazine betroffen sind, ist die Sache aber nicht mehr so klar, weil da gibt es bei vielen Waffen auch keine Alternative. Und es bleibt auch die Frage wie weit das BMI beim Entwurf die Genehmigungen für Sportschützen sehen wird. Die Vorgaben der RL sind auch diesbezüglich recht ungenau um heute genauere Schlüsse ableiten zu können. Dass es Änderungen geben wird ist leider klar, wir müssen jetzt das Beste daraus machen und hoffen.
Habs gefunden:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006017§ 5. (1) Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. Solche Munition ist der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung abzuliefern.
(2) Der Besitz der in Abs. 1 genannten Gegenstände ist, außer zum Zweck des alsbaldigen Verschießens oder des Exportes, bereits mit 1. Oktober 1997 verboten.
(3) Die Einfuhr von Gegenständen gemäß Abs. 1 ist bereits mit 1. Juli 1997 verboten; dasselbe gilt für den Erwerb und das Überlassen dieser Gegenstände, außer zum Zweck des sofortigen Verschießens.
Klar, Sportschützen, Jäger.... Wenn du aber weder das eine, noch das andere bist und auch nicht vor hast, das zu werden und solche Munition besessen hast, musstest du sie offenbar aufgrund eines neu erlassenen Gesetzes
ohne Entschädigung abgeben.
Das war eben der Punkt, den ich ansprechen wollte: Es kam durchaus schon vor, dass man aufgrund eines neuen Gesetzes quasi enteignet werden konnte.
Wie immer, bitte um Korrektur wenn falsch.