gewo hat geschrieben:
es koennen waffen sehr wohl im ZWR eingetragen sein ohne dass du das siehst
bin aber ned sicher ob das so ist
Könnte sein. Das widerspricht mir auch nicht.
Meine Überlegung ist die folgende:
Wenn ich auf mein Konto schaue, sehe da ist eine Fehlbuchung und sie nicht unverzüglich anzeige verliere ich Ansprüche. Wenn ich von einer drohenden Insolvenz weiß, und "noch schnell ein Geschäft abschließe" hab ich strengere Konsequenzen als wenn ich es nicht weiß. Wenn ich als Arbeitgeber eine Fehlleistung eines Mitarbeiters bemerke und nicht unverzüglich reagiere, kann ich nicht mehr entlassen. Im Strafrecht ist die subjektive Seite eines Tatbestands das sowieso offensichtlich.... uswusf.
Deshalb stelle ich in den Raum dass es ein Problem geben KÖNNTE wenn ich bemerke, dass das ZWR möglicherweise falsch ist, ich es aber ignoriere. Noch dazu wenn ich im Zuständigkeitsbereich einer strengen Behörde lebe, in Zeiten genereller politischer Entwaffngungsbemühungen und es sich um einen relativ schwammigen Begriff der "Zuverlässigkeit" handelt.
Und da würde ich, nach meiner höchstpersönlichen Kosten-Nutzen-Abwägung, einen Telefonanruf tätigen.
Lg, paddy