Coolhand1980 hat geschrieben:Sollte der Mensch aber nichtmal irgendwas mit Waffen zu tun haben, wird es schwer, ihm schuldhaftes Verhalten nachzuweisen.
Eh, aber wieso sollte jemand, der nichtmal irgendwas mit Waffen zu tun hat, ein Magazin Innehaben??? An solche Exoten denkt wohl kaum jemand. Ganz ehrlich: Wozu auch. Gibts halt ggf einen Präzedenzfall in der Rechtsprechung.
Coolhand1980 hat geschrieben:...dass der unerlaubte Besitz von ach so pöhsen Mags nur eine kleine Geldstrafe nach sich ziehen soll.
Doch, klar, why not, wenn keine WBK zum Entzug bereit steht.
Coolhand1980 hat geschrieben:Realistisch wird's aber auch keinen Altbestandsschutz geben dafür. Es wäre ja nicht nachweisbar, wann jemand eines gekauft hat.
Ist auch nicht nötig, sie werden einfach ab Tag X nur mehr gegen Mitgliedskarte eines Clubs hergegeben und alle, die sich bereits im Besitz befinden, werden entweder "freiwillig" registriert oder sind eben illegal. Und wenn eins kaputt geht, dann.. hmmm... Vielleicht scheiterts genau daran, hoffentlich.
Coolhand1980 hat geschrieben:Was aber realistisch ist, ist eine Ausnahmegenehmigung für Sportschützen. Damit haben alle gewonnen. Die Drecksfasch... -sorry, ich meine Feinde der Freiheit, haben ihr Verbot, und für uns hat sich nix geändert.
Ach so? Für UNS? Also wenn ich mir eines Tages doch ein kleines Glöckchen einbilde und dann ein 22er oder 33er Mag haben will, dann muss ich zu irgendeinem Wald- und Wiesen- Club, von dem ich exakt gar nichts aussen Kosten und Aufwand hab, um mit EUCH Sportschützen gleichziehen zu können. Oder ein AUG. bzw AR15 mit Stummelmag, ja das ist sicher lustig, vor allem wenns mans zur "SV" (eher SHTF) bereithalten will. Immerhin weiss ja niemand, wie das Erfordernis der Mitgliedschaft dann tatsächlich ausgestaltet sein wird. Also was sich hier für wen ändert... naja. Aber stimmt schon, IHR Sportschützen wärt dann safe. So funktioniert die Salamitaktik nun mal, selbst wenns nicht bös gemeint ist.